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Kündigunsbestätigung ohne persöhnliche Unterschrift.

Dies ist eine Diskussion zu Kündigunsbestätigung ohne persöhnliche Unterschrift. innerhalb des Forums Internetrecht

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Alt 05.07.2011, 20:32
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Kündigunsbestätigung ohne persöhnliche Unterschrift.

Ahngehnomen eine Person musste kämpfen um ein Schriftliche Antwort auf ihre fristgerechte Kündigung von ihrem Telefon Anbieter zu erhalten. Die Kündigung wurde per Einschreiben mit Unterschrift vor Ablauf der Frist verschickt. Zu erst versuchte der Telfonanbierter, trotz Anmerung das diese ihn 10 Werktagen zu beantworten sei, diese zu verschleppen. Den wurde behauptet die Person hätte eine Vertragsumstellung und damit einem Neuvertag zu gestimmt und müsste deshalb zwei Jahre ihm neuen Vertrag bleiben. Nach ewigen kämpfen willigte mean in doch die alte Frist einzuhalten aber es musst weiter um eine Schrifliche Bestätigung der Kündigung gestritten werden.


Jetzt kam endlich die schriftliche Bestätigung, doch leider ohne persöhnliche Unterschrift und Anmerkung das diese machinel erstellte Schriftstück auch ohne Unterschrift Rechtskültig ist. Kann die Person nun ruhig schlafen oder ist damit zu rechnen das Sie ihn wenigen Monaten ein böses erwachen hat? Der Telefonanbieter behauptet natürlich telefonisch es sei bindend.

Noch ein Entschuldigung meinerseits für die etwalig Gramatik und Rechtschreibfehler und ích galube das das hier nicht der richtig Bereich ist.
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Alt 06.07.2011, 02:17
V.I.P.
 
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AW: Kündigunsbestätigung ohne persöhnliche Unterschrift.

Schlafen Sie gut!

Wie will der Briefeschreiber denn glaubhaft machen, dass seine schriftliche Willensbekundung ohne Unterschrift nicht von ihm stammt, wenn sein Absender drauf steht?

Denn wenn sie von ihm stammt, wäre sie sogar rechtsgültig, wenn sie mündlich abgegeben worden wäre. Denn eine Schriftform und gar eine handschriftliche Unterschrift ist nicht für jedes Rechtsgeschäft vorgeschrieben gesetzlich oder vertraglich.

Gruß aus Berlin, Gerd
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