Dies ist eine Diskussion zu Kündigung eines Online-Flirtportals innerhalb des Forums Internetrecht
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| Kündigung eines Online-Flirtportals Angenommen es liegt folgender Sachverhalt vor: Jemand meldet sich mitte diesen Jahres bei einem Online-Flirtportal an und schließt dort einen kostenpflichtigen Vertrag ab. Dieser Vertrag sagt über die Kündigung folgendes aus: das kostenpflichtige Abonnement eine Laufzeit von sechs Monaten hat. Es gilt, dass sich das Abonnement um jeweils weitere sechs Monate verlängert, wenn der Kunde nicht vor Ablauf eines laufenden Verlängerungszeitraums fristgerecht kündigt. Die Kündigung ist mit Wirkung zum Ende der Testabonnementlaufzeit unter Einhaltung einer Frist von einer Woche möglich. Die Kündigung zum Ende des jeweiligen sechsmonatigen Vertragszeitraums ist mit einer Frist von 2 Monaten vor Ablauf der Laufzeit möglich. Über die Abbuchung sagt der Vertrag folgendes aus: Das kostenpflichtige sechsmonatige Abonnement kostet XX EUR monatlich inkl. MwSt. Bei einem sechsmonatigen Abonnement ist jeweils der Preis für drei Monate im voraus zu zahlen, mithin die erste Zahlung nach Vertragsschluss bzw. Abonnementverlängerung, die zweite Zahlung zum Monatsersten des vierten Abonnementmonats. Diesem Jemand wird der vereinbarte Betrag im Juni und September, also für die ersten sechs Monate (Juni bis November)abgebucht. Im Dezember wird das dritte mal abgebucht. für die nächsten Drei Monate bis Ende Februar. (sehe ich doch richtig, oder) Meine Frage: Läuft das Abo jetzt bis Ende Feburar und muss somit spätestens im Dezember (welcher gleich vorbei ist )(siehe Unterstreichung) gekündigt werden?Etwas verwirrend das alles für mich ![]() Danke für eure Antworten! ![]() ![]() |
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| AW: Kündigung eines Online-Flirtportals Zitat:
denn nachdem nicht zu ende des ersten halben jahres gekündigt wurde, hat sich das abo um weitere 6 monate verlängert. schau, das steht ja in den bedingungen: Zitat:
man kann also frühestens zu ende mai kündigen. das müsste spätestens bis ende märz passieren. damit man es nicht vergisst, vielleicht schon jetzt. das sollte per einschreiben passieren, damit man einen beleg hat. |
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| AW: Kündigung eines Online-Flirtportals gott bin ich jetzt so blöde, oder tu ich nur so ich bins glaub wirklich. also man hätte innerhalb des ersten halben jahres kündigen müssen, damit dann jetzt im Dezember die letze Zahlung gewesen wäre?? Da das nicht getan wurde, zahlt man im Februar nochmal, hat dann ab ende Mai aber Ruhe, richtig? |
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