Dies ist eine Diskussion zu Kommentar auf Internetseite entfernen lassen innerhalb des Forums Internetrecht
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| Angenommen, eine Person hat sich auf einer Internetseite angemeldet, auf welcher man Bewertungen zu Dienstleistungen abgegeben kann. Der Nutzername dieser Person wäre markenrechtlich geschützt, und würde daher gegen die Nutzungsbedingungen der Seite verstoßen. Nachdem diese Person nun eine Bewertung auf der Seite abgegeben hat, und bemerken musste, dass diese auf der Internetseite inklusive des Nutzernamens veröffentlicht werden, hat die Person per E-Mail um Löschung des Kommentars gebeten, und das Profil entfernt. Der Kommentar auf der Internetseite wäre allerdings immer noch vorhanden - eine Reaktion des Betreibers bleibt aus. Frage 1: Kann der Seitenbetreiber die Löschung des Kommentars verweigern? Frage 2: Kann der Person Schaden durch die Verwendung des geschützten Nutzernamens entstehen? Frage 3: Darf der Seitenbetreiber persönliche Daten (E-Mail Adresse, Name, IP-Adresse) herausgeben? Frage 4: Ist der Hinweis legitim, dass der Seitenbetreiber nach Löschung eines Nutzerkontos die eingestellen Kommentare und Inhalte weiterverwendet? Vielen Dank, und freundliche Grüße Daniel |
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| AW: Kommentar auf Internetseite entfernen lassen Zitat:
Ansonsten muss sich der Seitenbetreiber darauf verlassen können, dass kein Ende des Nutzungsrechts absehbar ist, wenn keines vereinbart wurde. Er baut ja darauf, wenn er seine Seiten aufbaut und ausbaut und weiter darin investiert - so wie ein Verlag, der in die Werbung für einen Autoren investiert, an dessen Werk er ein Nutzungsrecht eingeräumt bekommen hat. Ausnahme: § 42 Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung. Aber auch wenn man das durchkriegt als Autor (hier eines Kommentars), muss man die Kosten dafür berappen. Zitat:
Ein Posten als "Meister Proper" ohne Kritik an Putzmitteln wird also problemlos möglich sein gegenüber Procter & Gamble - was aber die Nutzungsbedingungen des Forums dazu besagen, wäre eine völlig andere Frage. Da kann man wegen sowas rausfliegen. Zitat:
Ob auch Privatleute ohne Strafanzeige an diese Daten kommen können bei berechtigtem Interesse, würde mich auch mal interessieren - es soll eine Neuerung gegeben haben. Zitat:
Gruß aus Berlin, Gerd
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