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Klausel in AGB wirksam?

Dies ist eine Diskussion zu Klausel in AGB wirksam? innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.03.2007, 14:40
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Klausel in AGB wirksam?

Hallo Forenmitglieder!

Ich habe ein Frage: Wäre eine derartige Klausel in einer AGB wirksam?

Zitat:
Der Nutzer verpflichtet sich dazu, sich mindestens einmal im Monat in seinen Acconut einzuloggen
Ich persöhnlich denke nicht, kann es aber nicht recht begründen!

Gruß Hege!

PS: Ich möchte auf mein anderes Thema im bereich Internetrecht hinweisen, auf das immmer noc hkeiner geantwortet hat
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  #2 (permalink)  
Alt 04.03.2007, 14:47
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AW: Klausel in AGB wirksam?

Wieso sollte sie unwirksam sein? Ich kenne mehrere Seiten, in deren Regeln es sich die Betreiber vorbehalten, den Account zu deaktivieren/löschen, falls man sich nicht binnen einer festgelegten Frist mal einloggt.

Rechtsgrundlagen kann ich allerdings auch nicht sagen. :-(
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  #3 (permalink)  
Alt 04.03.2007, 14:54
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AW: Klausel in AGB wirksam?

Zitat:
Wieso sollte sie unwirksam sein?
Ich dachte mir, sie könnte unwirkasm sein, weil sie von normal arbeitstätigen Menschen etwas abverlangt, dass sie vll nicht erfüllen können.

Aber dann kommt auf deine Antwort die Gegenfrage: Wäre sie denn immernoch wirksam, wenn dem Nutzer als Strafe etwas schlimmeres als Accountsperre droht, das z.B. mit Entgeld zutun hat?
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  #4 (permalink)  
Alt 04.03.2007, 14:59
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AW: Klausel in AGB wirksam?

Du meinst, es ist für die arbeitende Bevölkerung unzumutbar, sich 1x monatlich bei einem Account anzumelden? Das halte ich für inkorrekt.
Ich denke, die Klausel entfaltet auch bei einer Vertragsstrafe Wirksamkeit, da die Accountanmeldung monatlich keine unbillige Härte darstellen sollte.
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  #5 (permalink)  
Alt 04.03.2007, 15:07
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AW: Klausel in AGB wirksam?

Ich stelle mir auch die Frage, warum die Klausel unwirksam sein sollte. Der Nutzer wird ja nicht unangemessen benachteiligt. Im Gegenteil dient eine solche Regelung dem schützenswerten Interesse des Betreibers keine Kosten für die Aufrechterhaltung von Geisteraccounts aufzuwenden.

Ob der Betreiber im Falle einer Auflösung ein Entgelt verlangen darf, richtet sich nach den §§ 308 Nr. 7, 309 Nr. 5 und 6 BGB. Pauschal kann nicht gesagt werden, ob eine solche Klausel unwirksam ist. Das richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
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  #6 (permalink)  
Alt 04.03.2007, 15:11
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AW: Klausel in AGB wirksam?

Ich finde Sympathiesanten.

Auch wenn ich Foren mit einer Frist von bis zu 12 Monaten kenne, so halte ich doch eine 1-Monatsfrist für angemessen zur Aufrechterhaltung des Accounts und Schutz des Betreibers.
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  #7 (permalink)  
Alt 04.03.2007, 15:16
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AW: Klausel in AGB wirksam?

Gut, mal angenommen die Klausel wäre wirksam und der Nutzer vergisst dennoch seinen Account zu löschen und loggt sich nicht mehr ein...

Wäre es dann legitim von Seiten des Anbieters, eine Strafe, die mit Geld verbunden ist, gegen den Nutzer auszusprechen?
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  #8 (permalink)  
Alt 04.03.2007, 18:51
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AW: Klausel in AGB wirksam?

Zitat:
Zitat von hege93
Gut, mal angenommen die Klausel wäre wirksam und der Nutzer vergisst dennoch seinen Account zu löschen und loggt sich nicht mehr ein...

Wäre es dann legitim von Seiten des Anbieters, eine Strafe, die mit Geld verbunden ist, gegen den Nutzer auszusprechen?
Sicher nicht. Die Klausel wäre u.a. nach § 305 c BGB unwirksam, da es sich um eine überraschende Klausel handelt.
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  #9 (permalink)  
Alt 04.03.2007, 19:00
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AW: Klausel in AGB wirksam?

Danke für die Antwort, aber könntest du das bitte etwas erläutern? Denn: Kann zwar nur ein Gerücht sein, aber ich:

Ich habe mal von einem Fall gehört, da wurde Spielgeld auf echtes Geld übertragen. Sprich: Man hat so und so viele Credits, für jedes Login riegt man welche dazu, für längere Zeit offline bleiben kriegt man abzug und kann sogar ins Minus kommen.
Der dubiose Anbieter hatte irgend so eine Klausel in den AGB stehen, dass Minuscredits 1zu1 mir echten Euro bezahlt werden müssen.

Ich halte sowas für lächerlich, aber ist sowas denn zulässig? wenn ja esse ich heute Abend 'nen besen O.o

Gruß,

Hege
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