Dies ist eine Diskussion zu Klausel in AGB wirksam? innerhalb des Forums Internetrecht
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| Klausel in AGB wirksam? Ich habe ein Frage: Wäre eine derartige Klausel in einer AGB wirksam? Zitat:
Gruß Hege! PS: Ich möchte auf mein anderes Thema im bereich Internetrecht hinweisen, auf das immmer noc hkeiner geantwortet hat |
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| AW: Klausel in AGB wirksam? Wieso sollte sie unwirksam sein? Ich kenne mehrere Seiten, in deren Regeln es sich die Betreiber vorbehalten, den Account zu deaktivieren/löschen, falls man sich nicht binnen einer festgelegten Frist mal einloggt. Rechtsgrundlagen kann ich allerdings auch nicht sagen. :-( |
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| AW: Klausel in AGB wirksam? Zitat:
Aber dann kommt auf deine Antwort die Gegenfrage: Wäre sie denn immernoch wirksam, wenn dem Nutzer als Strafe etwas schlimmeres als Accountsperre droht, das z.B. mit Entgeld zutun hat? |
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| AW: Klausel in AGB wirksam? Du meinst, es ist für die arbeitende Bevölkerung unzumutbar, sich 1x monatlich bei einem Account anzumelden? Das halte ich für inkorrekt. Ich denke, die Klausel entfaltet auch bei einer Vertragsstrafe Wirksamkeit, da die Accountanmeldung monatlich keine unbillige Härte darstellen sollte. |
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| AW: Klausel in AGB wirksam? Ich stelle mir auch die Frage, warum die Klausel unwirksam sein sollte. Der Nutzer wird ja nicht unangemessen benachteiligt. Im Gegenteil dient eine solche Regelung dem schützenswerten Interesse des Betreibers keine Kosten für die Aufrechterhaltung von Geisteraccounts aufzuwenden. Ob der Betreiber im Falle einer Auflösung ein Entgelt verlangen darf, richtet sich nach den §§ 308 Nr. 7, 309 Nr. 5 und 6 BGB. Pauschal kann nicht gesagt werden, ob eine solche Klausel unwirksam ist. Das richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. |
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| AW: Klausel in AGB wirksam? Ich finde Sympathiesanten. Auch wenn ich Foren mit einer Frist von bis zu 12 Monaten kenne, so halte ich doch eine 1-Monatsfrist für angemessen zur Aufrechterhaltung des Accounts und Schutz des Betreibers. |
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| AW: Klausel in AGB wirksam? |
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| AW: Klausel in AGB wirksam? Sicher nicht. Die Klausel wäre u.a. nach § 305 c BGB unwirksam, da es sich um eine überraschende Klausel handelt. |
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| AW: Klausel in AGB wirksam? Danke für die Antwort, aber könntest du das bitte etwas erläutern? Denn: Kann zwar nur ein Gerücht sein, aber ich: Ich habe mal von einem Fall gehört, da wurde Spielgeld auf echtes Geld übertragen. Sprich: Man hat so und so viele Credits, für jedes Login riegt man welche dazu, für längere Zeit offline bleiben kriegt man abzug und kann sogar ins Minus kommen. Der dubiose Anbieter hatte irgend so eine Klausel in den AGB stehen, dass Minuscredits 1zu1 mir echten Euro bezahlt werden müssen. Ich halte sowas für lächerlich, aber ist sowas denn zulässig? wenn ja esse ich heute Abend 'nen besen O.o Gruß, Hege |
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