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keine vollständige Lieferung nach Auktion

Dies ist eine Diskussion zu keine vollständige Lieferung nach Auktion innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.11.2007, 14:14
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keine vollständige Lieferung nach Auktion

Person A ersteigert von Person B über ein bekanntes Internetauktionshaus einen Gegenstand X. Sowohl in der Titelzeile als auch im Beschreibungstext wirbt Person B mit vollständiger ÖLieferumfang und der Garantiekarte zur Einlösung von 2,5 Jahren Restgarantie. Da das Angebot attraktiv scheint, erwirbt A den Artikel ujnd bezahlt ihn umgehend. Nach der Lieferung durch Person B muss A feststellen, dass weder die versprochene Garantiekarte noch ein Rechnungsbeleg des Erstkäufers beiliegt. Von daher wendet er sich den Person B und fordert die fehlenden Unterlagen nach. Person B verspricht eine umgehenden Lieferung, es sei wohl vergessen worden. Nach einigen tagen kommt zwar eine Rechnungskopie des Erstkäufers, der nicht mit Person B übereinstimmt, allerdings enthält diese keine Seriennummer, könnte also auch jeden anderen Gegenstand X beschreiben. Dsher wendet sich Person A erneut an den Person und verlangt explizit die Lieferung des fehlenden Garantiescheines. Nach mehrmaliger Aufforderung ohne Antwort meldet sich Person B als im Umzug befindlich und teilt mit: "wenn es denn auftaucht, würde es zugeschickt".

Damit will sich Person A allerdings nicht zufrieden geben, den ohne Restgarantie liegt der Wert deutlich niedriger. Welche rechtliche Handhabe hat Person A bzw. welche Minderung erscheint in disem Falle angemessen?
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  #2 (permalink)  
Alt 14.11.2007, 16:57
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AW: keine vollständige Lieferung nach Auktion

V soll an Eides statt erklären ,das er die restliche Garantie übernimmt.
Ansonsten tritt K vom Kaufvertrag zurück.
__________________
Spiegelt die Meinung von neumannskontor de wieder und stellt keine Rechtsberatung dar
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  #3 (permalink)  
Alt 16.11.2007, 11:41
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AW: keine vollständige Lieferung nach Auktion

Person B zeigt sich sehr uneinsichtig nach diversen Kontakversuchen, Person A hat jetzt eine letzte Frist auf Nacherfüllung gesetzt. Aber wie realistsich sind die Chancen auf Wandlung oder Minderung des Kaufpreises bzw. lohnt sich der Aufwand bei einem Wert von etwa 300€ bzw. die Durchsetzung mit Hilfe eines Anwaltes?
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