Dies ist eine Diskussion zu Kein Spam bei vermuteter Interesse? innerhalb des Forums Internetrecht
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| Kein Spam bei vermuteter Interesse? Ich glaube, das Thema Spam wurde schon (zu) oft diskutiert, aber ich habe leider nirgends eine Frage auf meine Antwort gefunden: Ich habe gerade über die Rechtliche Sachlage von Spam-Mails gelesen und bin dabei über das BGH, Urteil vom 11.03.2004 (I ZR 81/01) gestolpert. Hier steht ganz am Anfang: Zitat:
Angenommen, eine Person A hat eine Webseite zum Thema Blumenstöcke und Gartenpflege und möchte diese Publik machen (es kann auch ein Katalog oder ähnliches sein, aber Webseite liegt bei E-Mails näher). Nun verschickt Person A E-Mails an Gärtnereien und Blumenläden, weil Person A vermutet, dass die Empfänger ein sachliches Interesse an der Webseite (dem Katalog) haben könnten. Laut dem Leitsatz oben wäre dieser Fall ja kein Spam, oder wie ist das zu werten? Viele Grüße Flashbaer |
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| AW: Kein Spam bei vermuteter Interesse? Hallo, So wie geplant wäre es mMn verboten und wenn einer der Empfänger einem etwas Böses will kann er dort auch entsprechend klagen. Ganz einfach, weil er dem Sender keine Einverständnis für den Empfang von Werbung (von ihm) gegeben hat. Allerdings muss man sich ernsthaft die Frage stellen, wer von den Empfängern das wirklich machen würde, da die beschriebenen Informationen ja in diesem Sachverhalt eindeutig mit dem Geschäftsfeld zu tun haben und für jeden Empfänger eine Win-Win-Situation schaffen (mal rein wirschtschaftlich/theoretisch betrachtet), weil ja jeder nur einen Nutzen dadurch erhält (Angebote zur Geschäftsverbesserung / Vergleich zur Konkurrenz), aber keine wirklichen Nachteile (vielleicht Zeit die beim Lesen der E-Mail draufgeht?! ;-). Trotzdem wie erwähnt, wenn jemand "hart" ist, hat er mMn jursitische Mittel um sich daegen zu wehren. Würde mich auch mal stark interessieren, wie in einem solchen Fall der Satz "oder wenn bei der Werbung gegenüber Gewerbetreibenden aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Empfängers vermutet werden kann" zu bewerten ist. Ich vermute es kommt immer sehr genau auf die Sachlage und den Umfang an. Falls man das regional macht und z.B. nur die umliegenden Gärtnereien anruft, um seine Tuplen zu verkaufen ist das legitim. Wenn man jeden Unternehmer in Deutschland anschreibt der Müller heisst, weil man ihm ein Namensbuch über Müller verkaufen möchte, wirds meiner Meinung nach schon nicht mehr so legitim. Ein besseres Bsp. ist mir nicht eingefallen... Alles was ich hier geschrieben hab ist sozusagen mein "gefährliches Halbwissen" ;-) Wie gesagt, interessiert mich auch mal zu hören, was einer dazu sagt, der sich "damit auskennt".. |
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