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Kaufvertrag Ebay ?

Dies ist eine Diskussion zu Kaufvertrag Ebay ? innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.12.2011, 13:51
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Kaufvertrag Ebay ?

Nehmen wir an Person A verkauft über eine Auktionsplattform ein Auto an Person B per Sofortkauf.

Als Hinweis steht in der Auktion: Gekauft wie gesehen entweder per Bilder oder vorherige Besichtigung.

Person B ersteigerte das Auto und wollte es Abholen. Person B fing nach Auktionsende an zu Verhandeln, hier rost da rost und hast du gesehen. Auto nicht bezahlt und wieder gefahren

Welche Möglichkeiten hat Person A hier ?

Geändert von PeterS. (17.12.2011 um 14:21 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 17.12.2011, 15:04
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AW: Kaufvertrag Ebay ?

Zitat:
Welche Möglichkeiten hat Person A hier ?
sofern das widerrufsrecht nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde - gar keine!

ansonsten kommts auf die beschreibung an.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.12.2011, 15:25
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AW: Kaufvertrag Ebay ?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
sofern das widerrufsrecht nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde - gar keine!

ansonsten kommts auf die beschreibung an.

Sonstiges: Der *********** wird ausdrücklich von Privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungen verkauft, ich garantiere aber das der *********** meines wissens tadellos Funktioniert und
schnurrt wie ein Kätzle. Gekauft wie gesehen entweder per Bilder oder per Besichtigung.

Wurde das damit nicht ausgeschlossen ? Widerrufsrecht kenne ich nur vom Versandshandel kannst du mich bitte Aufklären ? ( Privatperson.. - Kein Händler )
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  #4 (permalink)  
Alt 17.12.2011, 18:15
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AW: Kaufvertrag Ebay ?

Zitat:
Wurde das damit nicht ausgeschlossen ?
nein. vom widerruf ist da ja gar n icht die rede.

Zitat:
Widerrufsrecht kenne ich nur vom Versandshandel kannst du mich bitte Aufklären ?
das widerrufsrecht gilt für (fast) alle geschäfte, die ausschließlich über fernmeldetechnologie (telefon, internet, email) zustande gekommen sind.

das ist bei ebay (so gut wie) immer gegeben (es sei denn, der käufer schaut sich vor ende der auktion oder vor sofortkauf das teil persönlich an), oder es wäre ausgeschlossen.

wenn die verkäuferin privatperson ist, kann sie dies widerrufsrecht ausschließen. das muss aber ausdrücklich geschehen und darf nicht den charakter von agb haben (wer also das immer wieder im gleichen wortlaut in jeder ihrer auktionen ausschließt, hat das auch wieder keine gültigkeit mehr). da müsste man also schreiben, dass für die auktion kein widerrufsrecht gelten soll.

die ganze sache funktioniert aber auch nur dann, wenn das teil korrekt beschrieben wurde. dh. wenn da steht: "tip-top, schnurrt wie kätzchen, blabla" und dann tatsächlich aber dicke roststellen dran sind, kann der kauf natürlich aufgrund dessen angefochten werden.

der unterschied zwischen händler und pivatperson ist, dass ein händler grundsätzlich das widerrufsrecht nicht ausschließen darf. privatpersonen dürfen es. sie müssen es aber dann eben auch ausdürcklich sagen-schreiben.
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  #5 (permalink)  
Alt 17.12.2011, 18:54
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AW: Kaufvertrag Ebay ?

Hallo,

die roststellen sind wirklich minimale Sachen die bei einem 21 Jahre alten Auto normal sind. Flugrost ect.

In der Auktion stand ja deshalb vor Gebot bitte Auto besichtigen..
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Alt 17.12.2011, 19:08
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AW: Kaufvertrag Ebay ?

nutzt doch (in diesem fall) nichts. da das widerrufsrecht nicht ausdrücklich ausgeschlossen war, hat der käufer das recht davon gebrauch zu machen. das hat er offensichtlich getan. er braucht das nicht weiter zu begründen...

der drops is gelutscht.
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  #7 (permalink)  
Alt 18.12.2011, 01:32
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Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
das widerrufsrecht gilt für (fast) alle geschäfte, die ausschließlich über fernmeldetechnologie (telefon, internet, email) zustande gekommen sind.
Unsinn.

Von den unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossenen Verträgen gelten nicht alle als Fernabsatzverträge imm Sinne von § 312b BGB. Und die Fernabsatzvorschriften finden gar nicht erst auf alle Fernabsatzverträge Anwendung; und von den unter das Fernabsatzrecht fallenden Fernabsatzverträgen sind etliche vom Widerrufsrecht ausgenommen.

Zitat:
sofern das widerrufsrecht nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde
Doppelter Unsinn.

Falls ein gesetzliches Fernabsatz-Widerrufsrecht besteht, dann besteht es selbst dann, wenn es der Verkäufer "ausdrücklich ausgeschlossen" hatte, § 312i BGB.

Zitat:
Der *********** wird ausdrücklich von Privat ... verkauft,
Dann steht dem Käufer hier von vorneherein kein gesetzliches Fernabsatz-Widerrufsrecht zu.

Zitat:
wenn die verkäuferin privatperson ist, kann sie dies widerrufsrecht ausschließen.
Das wäre sinnlos, da dem Käufer gegenüber einem Nicht-Unternehmer ohnehin niemals ein gesetzliches Fernabsatz-Widerrufsrecht zusteht. Bestensfalls schadet es einer Privatverkäuferin also nicht festzuhalten, daß der Käufer nicht zu einem Widerruf "bei Nichtgefallen" berechtigt ist.

Ein Privatverkäufer kann "nur" mit seinem Käufer einen Ausschluß seiner Sachmängelhaftung vereinbaren!

Zitat:
Zitat von zeiten
die ganze sache funktioniert aber auch nur dann, wenn das teil korrekt beschrieben wurde. dh. wenn da steht: "tip-top, schnurrt wie kätzchen, blabla" und dann tatsächlich aber dicke roststellen dran sind, kann der kauf natürlich aufgrund dessen angefochten werden.
Halbrichtig: Auch bei einem vereinbarten Gewährleistungsausschluß haftet ein privater Verkäufer für ein Fehlen ( ausdrücklich ) vereinbarter Mermale, wie der BGH entschieden hat.

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  #8 (permalink)  
Alt 18.12.2011, 01:52
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AW: Kaufvertrag Ebay ?

Ich würde bei minimalen Roststellen in dieser Konstellation nicht mal von einem Sachmangel ausgehen- unabhängig vom Bestehen oder (eher) nicht Bestehen eines Widerrufsrechts.
Die Beschreibung "schnurrt wie ein Kätzchen" oder so kann man beim besten Willen nicht als Vereinbarung über den Zustand der Karosserie auffassen, sondern allenfall über den Zustand des Motors. Zu guter letzt bleibt dann zu sagen, dass bei einem Gebrauchtwagen (je nach Alter versteht sich) vereinzelte kleine Roststellen wohl als gewöhnlich zu werten sind, sodass ein Sachmangel nach 434 schon gar nciht vorliegen würde.
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