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Kaufverträge in Onlineauktionshäusern

Dies ist eine Diskussion zu Kaufverträge in Onlineauktionshäusern innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 12:56
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Kaufverträge in Onlineauktionshäusern

Hi bin neu hier und habe zwei Fragen
1. Frage: Angenommen eine Person A verkauft etwas über ein Onlineauktionshaus an Person B kommt ja ein Kaufvertrag zwischen den beiden Parteien statt.
Gibt es Möglichkeiten das der Verkäufer/Person A den Kaufvertrag kündigt, wenn ja welche Möglichkeiten hat er ?

2.Frage: Gibt es eine Möglichkeit die gesetzte Frist einer Abmahnung(bzw. Zahlungsaufforderung) zu Verlängern/auf zu schieben?

Danke für Eure Mithilfe
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  #2 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 13:32
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AW: Kaufverträge in Onlineauktionshäusern

Zitat:
Gibt es Möglichkeiten das der Verkäufer/Person A den Kaufvertrag kündigt, wenn ja welche Möglichkeiten hat er ?
nein. es sei denn beide parteien wären damit einverstanden.

Zitat:
2.Frage: Gibt es eine Möglichkeit die gesetzte Frist einer Abmahnung(bzw. Zahlungsaufforderung) zu Verlängern/auf zu schieben?
wie, was...?
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  #3 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 13:36
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AW: Kaufverträge in Onlineauktionshäusern

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
nein. es sei denn beide parteien wären damit einverstanden.

wie, was...?
also Person A aus Frage 1 hat nun die Ware nicht geliefert und bekommt einen Brief von einem Anwalt in dem Person A im Auftrag des Mandanten(Person B) aufgefordert wird den Warenwert zu bezahlen. Der Anwalt setzt hierfür eine Frist, wie kann diese Frist verlängert werden um ein paar Tage, da Person A noch Zeit benöigt die Sachlage(also seine Rechte und Pflichten zu überprüfen).
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  #4 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 14:13
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AW: Kaufverträge in Onlineauktionshäusern

hmhm...

wenn ein verkäufer bei ebäy etwas per auktion verkauft, dann kommt auch dann ein wirksamer kaufvertrag zustanden, wenn die ware nur einen preis von 50€ erzielt, obwohl der tatsächliche wert vielleicht bei 500€ liegt. das ist das risiko einer auktion, dass der verkäufer auch bewußt eingeht.

der vertrag ist für beide seiten bindend, er kann nicht "gekündigt" werden.

oder war es möglicherweise gar keine auktion?

Zitat:
also Person A aus Frage 1 hat nun die Ware nicht geliefert und bekommt einen Brief von einem Anwalt in dem Person A im Auftrag des Mandanten(Person B) aufgefordert wird den Warenwert zu bezahlen.
mann, mann.... ich versteh immer nur kauderwelsch - den warenwert...???

du meinst der anwalt des käufers fordert den verkäufer auf die ware zu liefern? ja, das sollte der verkäufer dann möglichst innerhalb der angemessenen frist auch tun. tut er es nicht, so ist er in verzug. und das hätte weitere schadenersatzansprüche des kunden zur folge. dann muss der verkäufer nämlich auch noch die weiteren anwaltskosten des käufers übernehmen.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 14:33
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AW: Kaufverträge in Onlineauktionshäusern

doch es geht um eine auktion.
die frage ist wie kann Person A den vertrag anfechten? da gibts doch möglichkeiten oder?
kann Person A dem anwalt nicht fristgerecht antworten und eine fristverlängerung beantragen, weil sie der meinung ist die frist sei zu kurz.
muss person a schon bei dem ersten brief ein anwalthonorar zahlen ?
dann wäre noch hilfreich ob person a ein solches anwaltschreiben nicht per einschreiben !! bekommen muss. zählt auch ein normaler standardbrief für 55 cent?
dank dir
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  #6 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 15:13
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AW: Kaufverträge in Onlineauktionshäusern

Zitat:
doch es geht um eine auktion.
die frage ist wie kann Person A den vertrag anfechten?
gar nicht.

Zitat:
da gibts doch möglichkeiten oder?
nein - wirklich nicht. (es gibt ein urteil, wo ein nagelneuer porsche für 5 euro verkauft wurde. in dem fall hat die verkäuferin erfolgreich wegen irrtums anfechten können. sie hatte allerdings in der ersten minute nach eröffnung der auktion die auktion abgebrochen, weil sie irrtümlich kein limit gesetzt hatte. ich gehe davon aus, dass hier nicht ähnliches vorliegt. dann gibt es keine möglichkeit den vertrag anzufechten.)


Zitat:
kann Person A dem anwalt nicht fristgerecht antworten und eine fristverlängerung beantragen, weil sie der meinung ist die frist sei zu kurz.
das kann a machen, wie sie meint. es hilft aber auch nicht weiter. wie lang wär die frist denn gewählt?

Zitat:
muss person a schon bei dem ersten brief ein anwalthonorar zahlen ?
nein.

Zitat:
dann wäre noch hilfreich ob person a ein solches anwaltschreiben nicht per einschreiben !! bekommen muss. zählt auch ein normaler standardbrief für 55 cent?
der anwalt muss den erhalt des briefes vor gericht beweisen können. wobei person a vor gericht nicht lügen darf. und da der brief angekommen ist (wie 99,9% aller anderen 55ct. briefe auch), ist es wurscht, ob es ein einschreiben war oder nicht.

was will person a denn erreichen? dass sie nicht liefern muss??? das kann sie vergessen.
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  #7 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 15:18
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AW: Kaufverträge in Onlineauktionshäusern

was will person a denn erreichen? dass sie nicht liefern muss??? das kann sie vergessen. [/QUOTE]
Person A, ist nun doch willig die Ware zu liefern, jedoch nich die Kosten des Anwalts bezahlen.
Also verstehe ich richtig, Person A liefert nun doch die Ware, muss aber nicht die Anwaltskosten tragen ?
Sollte Person A, den Forderungen der Anwaltskosten widersprechen und wenn ja in welcher Form ?
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  #8 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 15:22
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AW: Kaufverträge in Onlineauktionshäusern

Zitat:
Also verstehe ich richtig, Person A liefert nun doch die Ware, muss aber nicht die Anwaltskosten tragen ?
ja, das ist richtig.

Zitat:
Sollte Person A, den Forderungen der Anwaltskosten widersprechen und wenn ja in welcher Form ?
wieso? hat denn der anwalt etwa irgendwas in der hinsicht gefordert? falls nicht - braucht man nichts weiter machen, als die ware raus zu schicken.
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  #9 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 15:25
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AW: Kaufverträge in Onlineauktionshäusern

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
ja, das ist richtig.

wieso? hat denn der anwalt etwa irgendwas in der hinsicht gefordert? falls nicht - braucht man nichts weiter machen, als die ware raus zu schicken.
ja er hat die aufforderung die ware zusenden geschickt, und zusätzlich einen text geschrieben in dem er auffordert, sogar schreibt "sie sind verpflichtet, auch die kosten unserer inanspruchnahme zu erstatten.
und dann zählt der die kosten (siehe oben, habe ich schon genannt) auf.
also wie muss sich person a nun verhalten ?
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  #10 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 15:27
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AW: Kaufverträge in Onlineauktionshäusern

ne sorry habs oben doch nicht geschrieben:

Anwaltshonorar
Person X erhält ein schreiben eines Rechtsanwalts, in welchem er zurecht aufgefordert wird dem Mandanten Schadensersatz zu bezahlen.
Das Honorar setzt sich wie folgt zusammen:
Geschäftsgebühr (richtet sich nach Streitwert,: 500€): 58,50 €
Telekommunikationspauschale: 11,70€
Honorar-Netto: 70,20€
nun kommen noch die 19% Steuer drauf.
Honorar-Brutto: 83,54€
________________________
Muss Person A, die diese Schreiben erhalten hat, diese Honorar bei der ersten richtigen Aufforderung, welche per Standardbrief (55cent)ins Haus flatterte bezahlen ?
Mir erscheint vorallem der Preis für die Telekommunikation recht hoch.
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