Dies ist eine Diskussion zu Kaufverträge in Onlineauktionshäusern innerhalb des Forums Internetrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Kaufverträge in Onlineauktionshäusern 1. Frage: Angenommen eine Person A verkauft etwas über ein Onlineauktionshaus an Person B kommt ja ein Kaufvertrag zwischen den beiden Parteien statt. Gibt es Möglichkeiten das der Verkäufer/Person A den Kaufvertrag kündigt, wenn ja welche Möglichkeiten hat er ? 2.Frage: Gibt es eine Möglichkeit die gesetzte Frist einer Abmahnung(bzw. Zahlungsaufforderung) zu Verlängern/auf zu schieben? Danke für Eure Mithilfe |
| |||
| AW: Kaufverträge in Onlineauktionshäusern Zitat:
Zitat:
|
| |||
| AW: Kaufverträge in Onlineauktionshäusern also Person A aus Frage 1 hat nun die Ware nicht geliefert und bekommt einen Brief von einem Anwalt in dem Person A im Auftrag des Mandanten(Person B) aufgefordert wird den Warenwert zu bezahlen. Der Anwalt setzt hierfür eine Frist, wie kann diese Frist verlängert werden um ein paar Tage, da Person A noch Zeit benöigt die Sachlage(also seine Rechte und Pflichten zu überprüfen). |
| |||
| AW: Kaufverträge in Onlineauktionshäusern hmhm... wenn ein verkäufer bei ebäy etwas per auktion verkauft, dann kommt auch dann ein wirksamer kaufvertrag zustanden, wenn die ware nur einen preis von 50€ erzielt, obwohl der tatsächliche wert vielleicht bei 500€ liegt. das ist das risiko einer auktion, dass der verkäufer auch bewußt eingeht. der vertrag ist für beide seiten bindend, er kann nicht "gekündigt" werden. oder war es möglicherweise gar keine auktion? Zitat:
![]() du meinst der anwalt des käufers fordert den verkäufer auf die ware zu liefern? ja, das sollte der verkäufer dann möglichst innerhalb der angemessenen frist auch tun. tut er es nicht, so ist er in verzug. und das hätte weitere schadenersatzansprüche des kunden zur folge. dann muss der verkäufer nämlich auch noch die weiteren anwaltskosten des käufers übernehmen. |
| |||
| AW: Kaufverträge in Onlineauktionshäusern doch es geht um eine auktion. die frage ist wie kann Person A den vertrag anfechten? da gibts doch möglichkeiten oder? kann Person A dem anwalt nicht fristgerecht antworten und eine fristverlängerung beantragen, weil sie der meinung ist die frist sei zu kurz. muss person a schon bei dem ersten brief ein anwalthonorar zahlen ? dann wäre noch hilfreich ob person a ein solches anwaltschreiben nicht per einschreiben !! bekommen muss. zählt auch ein normaler standardbrief für 55 cent? dank dir |
| ||||
| AW: Kaufverträge in Onlineauktionshäusern gar nicht. ![]() Zitat:
Zitat:
es hilft aber auch nicht weiter. wie lang wär die frist denn gewählt?Zitat:
Zitat:
was will person a denn erreichen? dass sie nicht liefern muss??? das kann sie vergessen. |
| |||
| AW: Kaufverträge in Onlineauktionshäusern was will person a denn erreichen? dass sie nicht liefern muss??? das kann sie vergessen. [/QUOTE]Person A, ist nun doch willig die Ware zu liefern, jedoch nich die Kosten des Anwalts bezahlen. Also verstehe ich richtig, Person A liefert nun doch die Ware, muss aber nicht die Anwaltskosten tragen ? Sollte Person A, den Forderungen der Anwaltskosten widersprechen und wenn ja in welcher Form ? |
| |||
| AW: Kaufverträge in Onlineauktionshäusern Zitat:
Zitat:
|
| |||
| AW: Kaufverträge in Onlineauktionshäusern Zitat:
und dann zählt der die kosten (siehe oben, habe ich schon genannt) auf. also wie muss sich person a nun verhalten ? |
| |||
| AW: Kaufverträge in Onlineauktionshäusern ne sorry habs oben doch nicht geschrieben: Anwaltshonorar Person X erhält ein schreiben eines Rechtsanwalts, in welchem er zurecht aufgefordert wird dem Mandanten Schadensersatz zu bezahlen. Das Honorar setzt sich wie folgt zusammen: Geschäftsgebühr (richtet sich nach Streitwert,: 500€): 58,50 € Telekommunikationspauschale: 11,70€ Honorar-Netto: 70,20€ nun kommen noch die 19% Steuer drauf. Honorar-Brutto: 83,54€ ________________________ Muss Person A, die diese Schreiben erhalten hat, diese Honorar bei der ersten richtigen Aufforderung, welche per Standardbrief (55cent)ins Haus flatterte bezahlen ? Mir erscheint vorallem der Preis für die Telekommunikation recht hoch. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| kaufvertrag aufheben |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Kaufverträge | Immobilienrecht | 15.05.2009 18:53 |
| Kaufverträge mit Privatpersonen | Bürgerliches Recht allgemein | 08.04.2009 10:30 |
| Kaufverträge im Internet | Kaufrecht / Leasingrecht | 02.07.2008 22:16 |
| Internetauktion und Kaufverträge | Internetrecht | 25.08.2006 14:28 |
| Kaufverträge koppeln??ß | Immobilienrecht | 21.07.2005 08:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios