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Kaufverträge bei privaten Onlinebörsen

Dies ist eine Diskussion zu Kaufverträge bei privaten Onlinebörsen innerhalb des Forums Internetrecht

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Alt 28.02.2012, 16:07
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Kaufverträge bei privaten Onlinebörsen

Folgender fiktiven Fall, bei dem ich auf keine genaue Lösung komme. Hoffentlich kennt sich jemand von Ihnen da besser aus.

Auf einer Onlinebörse für Sammler (könnte man auch als eine Internetseite für Kleinanzeigen betrachten), hat Person K den Anbieter eines Artikels, Person V, angeschrieben. Person K hat mit Person V eine Überweisung vereinbart. Diese ging bei Person V ein und Person V hat den Artikel nach ca. 10 Tagen Wartezeit verschickt. Jetzt kam bei Person K ein falscher Artikel an. Nach wiederholtem Schriftverkehr, entschuldigte sich Person V und bat den Artikel zurückzuschicken. Nach mehreren Tagen die selbe Situation. Person V hat wiederholt einen falschen bzw. nicht vereinbarten Artikel an Person K geschickt. Nur dieses Mal blieb Person V nach ca. 2 Wochen mehrmaligem kontaktieren stumm.

Jetzt stellt sich die Frage, was kann Person K tun?
Prinzipiell kam zwischen beiden Personen ein Kaufvertrag zustande, der durch den Schriftverkehr nachweisbar ist. Um welchen geforderten Artikel es sich handelt ist auch nachweisbar, da Person V sogar ein Bild des angebotenen Artikels an Person K geschickt hat.

Es kommen in dem Fall nur zwei Dinge für Person K in Betracht:
1. Geld zurück
2. Den vereinbarten Artikel erhalten

Aber was ist zu tun, wenn Person V schweigt? Es handelt sich nämlich um eine Privatperson und um keinen Händler. Sieht jedenfalls nach einem Betrugsfall aus.

Danke schonmal im Voraus für Ihre Antworten!
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Stichworte
betrug, börse, kaufvertrag, online, privat

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