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Kann die Rücksendung nach Wiederruf auch überteuert sein?

Dies ist eine Diskussion zu Kann die Rücksendung nach Wiederruf auch überteuert sein? innerhalb des Forums Internetrecht

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Alt 21.08.2007, 10:55
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Kann die Rücksendung nach Wiederruf auch überteuert sein?

gesetz dem fall käufer ersteigert 20 Teile a 1Euro. nun rechnet der verkäufer 10 euro für teil 1 und sagen wir 5 euro jedes weitere. also 135euro für alles zusammen. Käufer bezahlt und erhällt die ware, die ihm dann aber doch nicht zusagt und macht von seinem recht auf wiederruf gebrauch. verkäufer akzeptiert und verlangt rücksendung der ware. jetzt die frage, hat der käufer nicht das gleiche recht wie der verkäufer für anfallende verpackung und logistik und so weiter ebenfalls 10euro für teil eins und 5 euro für jedes weitere teil in rechnung zu stellen? der käufer hat ja mit dem rückversand genau den gleichen aufwand wie der verkäufer vor ihm. würde mich mal interessieren was der verkäufer für ein gesicht machen würde wenn er 105euro versandkosten zurück erstatten müßte für ein kleines paket bei dem die portokosten vielleicht 5 euro betragen.
wie denkt ihr darüber?

gruss alex
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Alt 21.08.2007, 16:43
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AW: Kann die Rücksendung nach Wiederruf auch überteuert sein?

Zitat:
Zitat von manthebest
hat der käufer ... das ... recht ... für anfallende verpackung und logistik und so weiter ... 10euro für teil eins und 5 euro für jedes weitere teil in rechnung zu stellen?
Es ist keine Rechtsgrundlage ersichtlich, auf welcher ein Verbraucher nach Ausübung eines Fernabsatzwiderrufsrecht berechtigt erscheinen könnte, vom Unternehmer etwas derartiges fordern zu können.

Zitat:
der käufer hat ja mit dem rückversand genau den gleichen aufwand wie der verkäufer vor ihm.
Unerheblich - die Höhe der Forderungen des Verkäufers für die Hinversendung haben ihre Grundlage in einer <u>vertraglichen</u> Vereinbarung.

Sofern keinerlei derartige Vereinbarung bestünde, könnte ein mit der Versendung vom 'eigentlichen' Vertragserfüllungsort ( = Verkäufersitz) woandershin (zum Käufer) beauftragter Versender höchstens Aufwendungen im Rahmen des für erforderlich zu haltenden verlangen - also keinesfalls 5-10 Euro pro Artikel.

Zitat:
würde mich mal interessieren was der verkäufer für ein gesicht machen würde wenn er 105euro versandkosten zurück erstatten müßte für ein kleines paket bei dem die portokosten vielleicht 5 euro betragen.
Der Fernabsatzunternehmer muß nach einem Widerruf höchstens die 'normalen' Transportkosten, also die 'normalen' Paketportokosten erstatten, hier also 5 Euro.

Zitat:
gesetz de[n] fall käufer ersteigert 20 Teile a 1Euro. [V]erkäufer [verlangt vereinbarte Versandkosten in Höhe von] 10 euro für teil 1 und sagen wir 5 euro jedes weitere. also 135euro für alles zusammen.

wie denkt ihr darüber?
Dann ist der Verkäufer gesetzlich verpflichtet, nach einem Widerruf 135 Euro zurückzuerstatten, zuzüglich 5 Euro Rücksende-Portokosten (sofern die nicht vereinbarungsgemäß vom Käufer zu tragen sein sollten).

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