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Kann ausgedruckte Gebrauchsanweisung verkauft werden?

Dies ist eine Diskussion zu Kann ausgedruckte Gebrauchsanweisung verkauft werden? innerhalb des Forums Internetrecht

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Alt 18.11.2011, 07:53
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Kann ausgedruckte Gebrauchsanweisung verkauft werden?

A hat sich für ein Programm zur Erstellung von Websites (wie zb Dreamweaver, Frontpage usw.) zugelegt und die Gebrauchsanweisung ausgedruckt.
Mittlerweile hat sich aber herausgestellt, das er diese ausgedruckte Gebrauchsanweisung nicht benutzt, weil das Programm selbsterklärend ist bzw. die Online-Hilfe viel praktischer ist als der Ausdruck.

A würde den Ausdruck (ein ca. 2cm hoher Papierstapel) ungern wegwerfen, sondern lieber ein jemanden gegen 1.- (fürs Papier) weitergeben, der die Gebrauchsanweisung ausgedruckt haben mag, um darin zb Notizen zu machen.
A vermutet aber, das die Gebrauchsanweisung mit "Rechten Dritter" behaftet ist und an sich nicht verkauft werden darf und würde daher offiziell nur das Papier verkaufen wollen, die Anleitung quasi gratis dazu.

Gibt es eine Möglichkeit, den Stapel Papier anzubieten (zb bei e***) ohne das irgendwelche Rechte verletzt werden?
Wie müßte das dann formuliert werden?
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Alt 18.11.2011, 14:32
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AW: Kann ausgedruckte Gebrauchsanweisung verkauft werden?

Zitat:
Zitat von Velvetine Beitrag anzeigen
A hat sich ein Programm ... zugelegt und die Gebrauchsanweisung ausgedruckt.

Gibt es eine Möglichkeit, den Stapel Papier anzubieten (zb bei e***) ohne das irgendwelche Rechte verletzt werden?
Wenn der Rechteinhaber dem A Datenträger / CD, DVD, ... ) mit dem Programm und der Anleitung verkauft hat, dh. "verbreitet" hat ( im Sinne von § 17 UrhG ), dann ist sein Verbreitungsrecht bezüglich dieses konkreten Vervielfältigungsstücks erschöpft.

D.h. einen Weiterverkauf an einen Dritten, und durch diesen an einen vierten, usw. d.h. alle weiteren Verbreitungshandlungen könnte der Rechteinhaber nicht mehr von seiner Zustimmung abhängig machen.

Wenn A also den Datenträger mit der darauf enthaltenen Software + Anleitung weiterverkauft/weiterverbreitet ( § 17 UrhG ), dann ist in Bezug auf den Datenträger, d.h. in Bezug auf das körperliche Vervielfältigungsstück ( des Computerprogramms und des "Anleitungs-Werks" ) das Verbreitungsrecht des Rechteinhabers erschöpft. Wenn sich A erlaubterweise SELBST ein Vervielfältigungsstück der Anleitung durch Ausdrucken erstellt hat, dann ist zwar dieses gedruckte Vervielfältigungsstück nicht "vom Rechteinhaber in den Verkehr gebracht" worden. Deshalb wäre der Rechteinhaber am Anleitungstext "eigentlich" berechtigt, das Verkaufen/Verbreiten des Ausdrucks von seiner Zustimmung abhängig machen zu können.

Wenn jedoch die selbstgedruckte Anleitung zusammen mit dem -zustimmungsfrei!- zum Weiterverkauf angebotenen Original-Programm-und-Anleitungs-Datenträger verbreitet würde, dann wäre meines Erachtens ein Verbotsrecht des Rechteinhabers gegenüber dem ungenehmigten Anleitungs-Ausdruck-Weiterverkauft NICHT zulässig.

Zitat:
Gibt es eine Möglichkeit, den Stapel Papier anzubieten (zb bei e***) ohne das irgendwelche Rechte verletzt werden?
Zulässig: "Biete Original-Programm-CD + selbstausgedruckte Anleitung an, 800 Euro" ( selbst wenn die CD nur 29,95 gekostet hatte )

Zulässig: "Biete Anleitungs-CD + ausgedruckte Anleitung an" ( selbst wenn die Anleitungs-CD im Bundle mit dem Programm verkauft worden war. )

Zulässiges anbieten: "biete bedruckten Papierstapel" unzulässig: dem Käufer des bedruckten Papiers einen mit der urheberrechtlich geschützten Anleitung bedruckten Stapel zu übergeben.

Zulässig: einem Nicht-Mitglied der Öffentlichkeit ( Eltern, Geschwister, Kinder, bestem Freund und Freundin ) die gedruckte Anleitung weitergeben/verkaufen ( für z.B. 800 Euro, Original-CD-Neupreis: 30 Euro )

Zulässig: für einen anderen, der berechtigt wäre sich die Anleitung ausdrücken zu dürfen, diesen Anleitungsausdruck ENTGELTFREI anzufertigen, d.h. nur gegen Erstattung des reinen Aufwands, ohne Gegenleistung für die Ausdruck-(Dienst-)Leistung

Vermutlich unproblematisch: "biete meine selbstgedruckte Anleitung XY an, 100 Seiten, 1,50 Euro"

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Alt 18.11.2011, 15:15
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AW: Kann ausgedruckte Gebrauchsanweisung verkauft werden?

Hätte wohl sagen sollen, wie A an das Programm kam:

Im Rahmen eines Adventskalenders wurde das Programm vom Hersteller kostenlos angeboten.
Da es mittlerweile eine neue Version gibt, war die alte Version an diesem einen Tag in der Weihnachtszeit für alle, die sich auf der Website des Herstellers registrierten, kostenlos zum Download verfügbar - ein Weihnachtsgeschenk sozusagen.

Deshalb gibt es keinen Original Datenträger vom Hersteller, nur eine Download-Datei mit eben diesem Programm (incl. Handbuch als PDF).
A könnte dem Käufer das Programm sogar mailen (wenns in die Mailbox paßt), einen Datenträger brennen erscheint A jedoch keine gute Idee.


Das mit dem 1.- resultiert daraus, das man bei e*** nicht 0,00 als Startpreis angeben kann. Das sollte dann fürs Papier sein (wegen des Kaufvertrags, der geschlossen werden würde) und NICHT für die Anleitung an sich. A würde den Ausdruck auch gegen Übernahme der Versandkosten verschenken... nur das geht wohl nicht bei e*** und im Bekanntenkreis mag keiner die Anleitung haben.
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