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Käuferschutz, obwohl man gar nichts verkauft hat?

Dies ist eine Diskussion zu Käuferschutz, obwohl man gar nichts verkauft hat? innerhalb des Forums Internetrecht

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Alt 14.10.2011, 10:29
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Käuferschutz, obwohl man gar nichts verkauft hat?

Hallo,

kann gegen jemanden ein Käuferschutzantrag (PayPal) gestellt werden, obwohl derjenige den Artikel gar nicht verkauft hat?
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  #2 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 20:52
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AW: Käuferschutz, obwohl man gar nichts verkauft hat?

Das wird wohl kaum gehen, weil es keine Vertragsbeziehungen zwischen den beiden gibt.

Ansonsten könnte ja jeder....
Ich kann mir nicht vorstellen, daß so etwas bei Paypal vorgesehen ist.

pauline
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