Dies ist eine Diskussion zu Käuferschutz, obwohl man gar nichts verkauft hat? innerhalb des Forums Internetrecht
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| Käuferschutz, obwohl man gar nichts verkauft hat? kann gegen jemanden ein Käuferschutzantrag (PayPal) gestellt werden, obwohl derjenige den Artikel gar nicht verkauft hat? |
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| AW: Käuferschutz, obwohl man gar nichts verkauft hat? Das wird wohl kaum gehen, weil es keine Vertragsbeziehungen zwischen den beiden gibt. Ansonsten könnte ja jeder.... Ich kann mir nicht vorstellen, daß so etwas bei Paypal vorgesehen ist. pauline |
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