Dies ist eine Diskussion zu K hat einen Spielezugang ersteigert, nun verdacht auf Betrug innerhalb des Forums Internetrecht
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| K hat einen Spielezugang ersteigert, nun verdacht auf Betrug Ich habe ein recht komplexes Problem, bei dem ich auf etwas Hilfe hoffe. Vor ziemlich genau 7 Wochen hat K bei einem bekannten Online-Auktionshaus einen gebrauchten Zugang (Benutzername, Passwort, etc ) für ein Online-Spiel gekauft. Das ist an sich schon ein heikles Thema da die Betreiberfirma des Spiels die Übertragung der Zugänge in ihren AGB untersagt. In wie weit diese Tatsache Einfluss auf den ganzen Fall hat kann ich nicht beurteilen. Nun das eigentliche Problem. Innerhalb der letzten zwei Monate konnte K den Spielezugang uneingeschränkt nutzen. Doch vor 14 Tagen war dieser plötzlich manipuliert und zwar auf eine Art und Weise wie Sie nur vom V, dem eigentlichen Zugangseigentümer veranlasst worden seien kann (Eine der Spielfiguren die zu diesem Zuganggehören wurde entwendet). Um das etwas zu verdeutlichen, für diesen Spielezugang muß man seinen Namen, seine Anschrift und Email Adresse angeben. Mit Einsendung des Personalausweises kann der Erstbesitzer somit jeder Zeit wieder an den Zugang gelangen, was auch geschehen ist. Da K in der ganzen Zeit Kontakt mit dem V hatte und dieser beteuert nichts mit dem Vorfall zu tun zu haben, was allerdings aufgrund der Tatsachen unmöglich ist, ist K nun Ratlos. Zwar hat K die Zugangsdaten wieder in seinem Besitz, denoch hat K das Gefühl das es sich um einen von Anfang an geplanten Betrug handelt von V handelt. Da nach diesem Vorfall eine relevante Spielfigur die zu diesem Zugang gehört, entwendet wurde. Dies kann wiederrum nur der V als Erstbesitzer veranlassen, somit ist die Beweislast meines Erachtens nach schon recht hoch. Was kann K nun tun? Ist der Kaufvertrag der durch Ebay zustande kam womöglich schon nichtig, da das Eigentum der Sache seitens der Betreiberfirma garnicht übertragen werden kann? K würde gerne den Kaufpreis zurück fordern und den Spielezugang an V zurück geben. Wenn dies nicht möglich ist würde K zumindest gerne den V zur Herausgabe der Spielfigur veranlassen und präventiv ein solches Handeln für die Zukunft unterbinden. Was hat K für Möglichkeiten? Was muss K bei einer Strafanzeige wegen Betrugs / arglistiger Täuschung beachten, bzw wäre diese Sinnvoll? Welche Möglichkeiten hat K mit einer Unterlassungserklärung? Bin für jede Hilfe dankbar!! Mit freundlichen Grüßen, Grubi Geändert von grubi (14.09.2007 um 16:10 Uhr). Grund: Korrektur |
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