Dies ist eine Diskussion zu Jugendschutz innerhalb des Forums Internetrecht
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| Jugendschutz 1.) u.a. fotos von den ladys, die auf bisherigen sessions dabei waren (z.t. action-fotos). geschlechtsteile sind mit balken drüber unkenntlich gemacht. muß er die site dennoch mit zugang ab 18 vorsite versehen? 2.) u.a. eine verwöhnpalette für interessierte ladys beschrieben. es werden aber keine sexuellen handlungen explizit beschrieben, sondern ledglich stichwortmäßig aufgezählt, was möglich ist. muß er die site dennoch mit zugang ab 18 jahren vorsite versehen? 3.) u.a. werden fotos gezeigt, auf der eine lady an seilen (ähnlich wie eine marionette) hängt. geschlechtsteile sind nciht zu sehen. muß er die site dennoch mit zugang ab 18 vorsite versehen? 4.) u.a. werden fotos gezeigt, auf der eine lady an einer art hundekette festgemacht aus dem napf ißt. geschlechtsteile sind nciht zu sehen. muß er die site dennoch mit zugang ab 18 vorsite versehen? 5.) die site ist privat - auch wenn ein paar tshirts angeboten werden (auf minimalst-umsatz angelegt). muß dennoch ein impressum rein, wenn ja, was muß da drin stehen?
__________________ der unterschied zwischen ner wehrhaften demokratie und ner echten demokratie ist die anzahl politischer gefangener. |
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| AW: Jugendschutz Eine intensiv betriebene Website gilt allgemein als geschäftsmäßig betriebene und benötigt demnach ein Impressum, auch wenn sie nicht gewerbsmäßig betrieben wird. Zu allen anderen Fragen sagt dieser Verein hier: Zitat:
__________________ Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten! |
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