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Ist die Seite immer noch privat? Wird kein Impressum benötigt?

Dies ist eine Diskussion zu Ist die Seite immer noch privat? Wird kein Impressum benötigt? innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.08.2011, 11:28
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Question Ist die Seite immer noch privat? Wird kein Impressum benötigt?

Person A besitzt eine private Internetseite mit einer kostenlosen Domain (kostenlos, da Werbung des Inhabers geschaltet...) im Laufe der Zeit ändert sich die Seite zu einem gut besuchtem Verzeichnis (Toplist*), wo Person A Links zu verschiedenen Seiten setzt und auch anderen ermöglicht Link zu setzen. Person A kauft nun die Domain ab und registriert diese auf seinen Namen.

*Die Seite basiert auf einem Toplist Script. Die Seite wird als Verzeichnis für Video Seiten genutzt, sodass auch andere Personen Ihre Seiten eintragen können sonst trägt Person A die ganzen Seiten ein die er im Internet findet.

Person A baut Werbung auf seine Seite ein um auch die Kosten des Webspaces zu erwirtschaften.

Welche Veränderungen muss Person A vornehmen? Zählt die Seite noch als Privat? (Kein Impressumspflicht?)
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  #2 (permalink)  
Alt 07.08.2011, 11:59
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AW: Ist die Seite immer noch privat? Wird kein Impressum benötigt?

die C't vertrat vor ein paar Jahren die Meinung dass, sobald Werbung vorhanden ist es sich um ein gewerbliches Angebot handelt, mögen die Einnahmen daraus auch noch so gering sein.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.08.2011, 13:47
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AW: Ist die Seite immer noch privat? Wird kein Impressum benötigt?

Wer auf einer Internetseite Werbebannerplätze verkauft oder sonst versucht, mit dieser Seite Einkünfte zu generieren, begründet damit einen Gewerbebetrieb. Für diesen reicht die Absicht, Einkünfte zu erzielen, auf den Erfolg kommt es nicht an.

Das bedeutet:
1) muß ein Gewerbe angemeldet werden (mit allen Konsequenzen - Steuerpflicht, IHK, usw.),

2) handelt es sich um eine gewerblich betriebene Website, und die ist qua definitionem nicht privat, sondern eben gewerblich.

Ergo besteht Impressumspflicht.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #4 (permalink)  
Alt 07.08.2011, 14:19
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AW: Ist die Seite immer noch privat? Wird kein Impressum benötigt?

Ein Gewerbe im gewerberechtlichen Sinne, ist eine auf dauer angelegte, planmäßige, nach aussen hin gerichtetete Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht.

Das Schalten von Werbung auf einer Internetseite ist ein Indiz
für eine gewerbliche Tätigkeit, aber kein Beweis.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.08.2011, 15:13
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Question AW: Ist die Seite immer noch privat? Wird kein Impressum benötigt?

Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
Das Schalten von Werbung auf einer Internetseite ist ein Indiz
für eine gewerbliche Tätigkeit, aber kein Beweis.
Das bedeutet? Kein Gewerbe nötig?

Falls Person A ein Kleingewerbe anmeldet. Muss er andere Veränderungen außer das Hinzufügen eines Impressums machen? Datenschutz...?
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  #6 (permalink)  
Alt 07.08.2011, 15:51
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AW: Ist die Seite immer noch privat? Wird kein Impressum benötigt?

Das kommt darauf an, ob eine gewinnerzielungsabsicht besteht.
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  #7 (permalink)  
Alt 07.08.2011, 17:27
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AW: Ist die Seite immer noch privat? Wird kein Impressum benötigt?

Zitat:
Welche Veränderungen muss Person A vornehmen? Zählt die Seite noch als Privat? (Kein Impressumspflicht?)
Die Pflicht zur Erstellung ergibt sich nicht aus der Defintion einer Gewerbetätigkeit,
sondern eine eventuelle Pflicht ergibt sich aus
§ 5 Telemediengesetz und § 55 Rundfunkstaatsvertrag.

Das sollte einem mittlerweile ja wohl klar sein, dass man ein Impresum erstellen muss;
ansonsten muss man am gesunden Menschenverstand zweifeln.

Die Frage, ob man ein gewerbe anmelden muss, ist alerdings eine
frage der Definition der Gewerblichen tätigkeit.
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