Dies ist eine Diskussion zu Internetverkauf - Ware nicht angekommen? Gefahrenübergang? innerhalb des Forums Internetrecht
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| Internetverkauf - Ware nicht angekommen? Gefahrenübergang? Verkäufer "A" hatte bei einem Internet-Auktionshaus ein Fachbuch zum Verkauf offeriert und verkauft. Kontodaten wurden unverzüglich zugesandt. In der Offerte wurden zwei Versandvarianten angeboten/ Buchversand und Normal-Post wurden nicht angeboten/außen vor: 1. Spedition-X, welche versichert/empfangsbestätigt zu 3,85 euro versendet. 2. Einschreiben/Empfangsbestätigt zu 4,30 euro Etwa 3 Wochen später wurde das Geld erst verbucht. Der Käufer "B" ( National. Österreicher) hatte Herrn "A" eine nachträgliche Weisung zukommen lassen; wg. Adressänderung. Die Sendung sollte an eine dt. Lieferadresse gehen. Der e-post-Kontakt war sehr zäh; die Kontodaten wurden 3 x übermittelt usw. Als das Geld nun verbucht wurde ( Leider nur 3,40 euro für das Porto ) brachte Verkäufer "A", die Sendung zur Post. Das Buch wurde letztendlich als Einwurfeinschreiben + Sendungscode + Bestätigung versendet. Eine zusätzliche Avisierung des Käufers "B" kam per e-post nicht zustande. Es kam auch keine Quittierung. Das Avis per e-post wurde allerdings gelöscht, weil der Vorgang schon fast 8 Wochen her war und der Verkauf als erledigt gesehen wurde. Leider war es nicht so, denn.... - etwa 4 Wochen später kontaktierte Käufer "B" per e-post am 10. Juli 07, worauf dieser mitteilte, dass er das Buch nicht erhalten hätte? Exakt ein Tag später, am 11. Juli 07 teilte dieser Verkäufer"A" dann mit, dass er den Fall bei ebay melden und rechtliche Schritte einleiten würde. Drohung! Beide Nachrichten wurden erst am 11. Juli 07, aus organisatorischen Gründen, von Verkäufer"A" gelesen. - Nun meine Frage: Kann der Käufer"B" von Verkäufer"A" einen Ersatz, bzw. Geld fordern? Verkäufer hatte die DHL noch telefonisch kontaktiert und um eine Sendungsverfolgung + Bestätigung ( Nachweis kostet 5 euro ) gebeten. Der Postversender bestätigte dem Verkäufer"A", mündlich und schriftlich, dass der jeweilige Post-Zusteller die Sendung definitive in den jeweiligen Posteinwurfschlitz eingeworfen hatte/ der Post-Zusteller unterschreibt dafür. Hat der Käufer generell gerichtlich eine Chance, zu einer Geldrückgabe, bzw. Ersatz zu fordern? Vom Verkäufer"A" wurde das Buch definitive versendet, einen Nachweis für die Versendung und eine Übergabebestätigung vonseiten des Post-Versenders liegen schriftlich vor. Würden diese Belege zur Entlastung des Verkäufers ausreichen? Oder ist der Verkäufer für den Verlust haftbar?( In diesem Fall?) - In der Offerte standen die Versandkosten ganz klar beschrieben; der Käufer hatte zuwenig überwiesen; analog wurde die Ware als Einwurfeinschreiben versendet( die geringste Rate/ + trackingcode). Muss einfach mal nachfragen, da der Käufer"B" felsenfest der Meinung ist, dass er im Recht ist? Notfalls noch prozessieren will ? k.A. Wie würdet Ihr entscheiden? 1. Geld rückerstatten und hoffen, keine neg. Bewertung zu bekommen? ( diplomatisch gesehen?) 2. Gar nichts unternehmen und einfach abwarten; evtl. gleich eine negative Bewertung abgeben? 3. Alternativelösungen? ps: dem Käufer wurde bereits eine e-post zugesandt mit einer kontroversen Beschreibung. Anscheinend hat der Käufer ein anderes Rechtsverständnis als der Verkäufer. Bedanke mich schonmal für eure Mühe im Voraus. Würde mich über eine Antwort freuen. Schönen Tag noch! editiert!# Geändert von Dionysos (16.07.2007 um 12:24 Uhr). Grund: ccc |
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| AW: Internetverkauf - Ware nicht angekommen? Gefahrenübergang? Habe folgendes gefunden/ Zusatz: Beim Versand von Schriftstücken ist immer darauf zu achten, dass für den Streitfall auch der Zugang beim Empfänger nachgewiesen werden kann. (OLG Koblenz, Az. 11 WF 1013/04). http://www.bauarchiv.de/baulex/article.php?sid=7299 Versand und Bezahlung/ Liste/ Waynes interessiert? http://frederick41.de/risiko.html |
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| AW: Internetverkauf - Ware nicht angekommen? Gefahrenübergang? Verkäufer kann Versand mit entsprechendem Beleg nachweisen an die angegebene Adresse. Damit hat sich der Fall erledigt. Gefahrenübergang an die Spedition bei Übergabe.
__________________ Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA. Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist. |
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