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Internetshop

Dies ist eine Diskussion zu Internetshop innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.01.2005, 10:37
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Question Internetshop

Stellen wir uns mal vor, man bestellt über einen Internetshop Ware, die auf der Shopseite als Verfügbar und sofort lieferbar angegeben ist.
Nach der Bestellung erhält man auch sofort die Bestellbestätigung mit der Angabe der Kontoverbindung.
Nachdem der Betrag aber überwiesen wird, schreibt der Internetshop - die Ware sei nicht lieferbar und verlangt nach der Kontoverbindung für die Rücküberweisung des Geldes.

Allerdings überweist der Shop das Geld nicht und reagiert auf keine Mail oder Anrufe auf den Anrufbeantworter.

Welche Möglichkeiten hat der Besteller sein Geld wieder zu bekommen.

Ist der Tatbestand des Betrugs oder der Unterschlagung erfüllt, dass eine Anzeige erstattet werden kann ?
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  #2 (permalink)  
Alt 06.01.2005, 10:53
fob fob ist offline
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AW: Internetshop

Ob strafrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nicht sagen. Es macht sich ja kein "Shop" strafbar, sondern stets Menschen - und die müssen bei den angesprochenen Delikten VORSÄTZLICH gehandelt haben.

Zivilrechtlich ist die Sache eigentlich klar. Der Käufer hat Anspruch auf die Leistung. Wird diese nicht erbracht, ergeben sich für ihn daraus weitere Ansprüche; vom Kauf zurückzutreten ist nur eine der Möglichkeiten.

Der Käufer sollte den "Shop" schleunigst in Verzug setzen, vorzugsweise per Einschreiben/Rückschein - gerichtet auf Lieferung der Ware mit Androhung, wahlweise v. KV zurückzutreten bzw. sich die Ware anderweitig zu besorgen und dem Verkäufer die Mehrkosten aufzubürden. Kurze Frist setzen.

Anschließend anwaltlich vorgehen, falls Gegenstandswert dies rechtfertigt.

Praxis-Tipp: Zunächst versuchen herauszufinden, ob Verkäufer insolvent ist. Dann sieht´s zwar schlecht aus für das bereits gezahlte Geld, aber wenigstens investiert man nicht zusätzlich "sinnlos" in Anwalt, Mahngebühren etc.

Gruß,

fob
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  #3 (permalink)  
Alt 06.01.2005, 12:34
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AW: Internetshop

Zitat:
Praxis-Tipp: Zunächst versuchen herauszufinden, ob Verkäufer insolvent ist. Dann sieht´s zwar schlecht aus für das bereits gezahlte Geld, aber wenigstens investiert man nicht zusätzlich "sinnlos" in Anwalt, Mahngebühren etc.
Wie kann ein "normaler" Verbraucher herausfinden ob jemand insolvent ist ?
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  #4 (permalink)  
Alt 06.01.2005, 15:52
fob fob ist offline
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AW: Internetshop

googeln? Bei eBay die Bewertungen anschauen? etc.?

Gruß,

fob
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  #5 (permalink)  
Alt 06.01.2005, 21:03
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Arrow AW: Internetshop

Zitat:
Zitat von Husibaer
Wie kann ein "normaler" Verbraucher herausfinden ob jemand insolvent ist ?
Hallo,

man kann im Internet unter: www.insolvenzbekanntmachungen.de oder www.ebundesanzeiger.de nachschauen, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. beantragt oder mangels Masse abgewiesen wurde.

Andernfalls kann man auch beim zuständigen Insolvenzgericht (dort, wo der Verkäufer seinen Sitz hat) nachfragen, ob ein Insolvenzverfahren beantragt, anhänglich oder abgewiesen wurde. Auch diese Auskunft ist kostenfrei.

Wenn du eine Vorlage für das Schreiben benötigst, geb Bescheid. Solche Anfragen mache ich beruflich bedingt regelmäßig.

M.f.G.
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