Dies ist eine Diskussion zu Internetshop innerhalb des Forums Internetrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Nach der Bestellung erhält man auch sofort die Bestellbestätigung mit der Angabe der Kontoverbindung. Nachdem der Betrag aber überwiesen wird, schreibt der Internetshop - die Ware sei nicht lieferbar und verlangt nach der Kontoverbindung für die Rücküberweisung des Geldes. Allerdings überweist der Shop das Geld nicht und reagiert auf keine Mail oder Anrufe auf den Anrufbeantworter. Welche Möglichkeiten hat der Besteller sein Geld wieder zu bekommen. Ist der Tatbestand des Betrugs oder der Unterschlagung erfüllt, dass eine Anzeige erstattet werden kann ? |
| |||
| AW: Internetshop Ob strafrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nicht sagen. Es macht sich ja kein "Shop" strafbar, sondern stets Menschen - und die müssen bei den angesprochenen Delikten VORSÄTZLICH gehandelt haben. Zivilrechtlich ist die Sache eigentlich klar. Der Käufer hat Anspruch auf die Leistung. Wird diese nicht erbracht, ergeben sich für ihn daraus weitere Ansprüche; vom Kauf zurückzutreten ist nur eine der Möglichkeiten. Der Käufer sollte den "Shop" schleunigst in Verzug setzen, vorzugsweise per Einschreiben/Rückschein - gerichtet auf Lieferung der Ware mit Androhung, wahlweise v. KV zurückzutreten bzw. sich die Ware anderweitig zu besorgen und dem Verkäufer die Mehrkosten aufzubürden. Kurze Frist setzen. Anschließend anwaltlich vorgehen, falls Gegenstandswert dies rechtfertigt. Praxis-Tipp: Zunächst versuchen herauszufinden, ob Verkäufer insolvent ist. Dann sieht´s zwar schlecht aus für das bereits gezahlte Geld, aber wenigstens investiert man nicht zusätzlich "sinnlos" in Anwalt, Mahngebühren etc. Gruß, fob |
| |||
| AW: Internetshop Zitat:
|
| |||
| AW: Internetshop googeln? Bei eBay die Bewertungen anschauen? etc.? Gruß, fob |
| |||
| Zitat:
man kann im Internet unter: www.insolvenzbekanntmachungen.de oder www.ebundesanzeiger.de nachschauen, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. beantragt oder mangels Masse abgewiesen wurde. Andernfalls kann man auch beim zuständigen Insolvenzgericht (dort, wo der Verkäufer seinen Sitz hat) nachfragen, ob ein Insolvenzverfahren beantragt, anhänglich oder abgewiesen wurde. Auch diese Auskunft ist kostenfrei. Wenn du eine Vorlage für das Schreiben benötigst, geb Bescheid. Solche Anfragen mache ich beruflich bedingt regelmäßig. M.f.G. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Bildgebrauch im Internetshop | Internetrecht | 30.06.2009 22:24 |
| Internetshop !!! | Urheberrecht | 06.12.2007 21:01 |
| Schweizerischer Internetshop, welche AGB | Internetrecht | 22.07.2007 16:07 |
| Internetshop und Rechtsverletzung | Internetrecht | 10.09.2006 15:46 |
| Internetshop und Kundendaten | Datenschutzrecht | 02.01.2005 23:01 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios