Dies ist eine Diskussion zu Internetrecht - freie Meinungs Äußerung trotz Darstellung von falschen Tatsachen? innerhalb des Forums Internetrecht
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| Nehmen wir mal an Person A sucht in einer Suchmachine nach Artikeln zu einem Unfall der vor sehr vielen Jahren passiert ist und Person A war darin verwickelt (als Opfer). Person A findet einen Artikel von Reiseanbieter/Reiseportal B in dem B über Erfahrungen in einem Bestimmten Gebiet D berichtet und die Geschichte des Unfalls aufgreift jedoch lügt und Sachen über den Unfall und Person C sagt die ausgedacht und gelogen sind. Person C ist in dem Unfall ums Leben gekommen. Person A und C sind/waren eng verwandt. Kann person A da etwas gegen tun? Oder muss Person A das so hinnehmen weil Meinungsfreiheit im Internet. Also macht es Sinn wenn A sich an einen Anwalt wendet und versucht was zu tun oder kann A sich die Mühe sparen? Ja, ich weiß schon ein leicht merkwürdiges Szenario aber naja ich habe keine Ahnung was in dem Fall zu tun wäre , da es mich aber interessiert frag ich einfach mal. Vielleicht hat ja jemand eine Idee. (Studiere ja erst seit zwei wochen Jura, ist aber nicht(!) für mein Studium, das würde ich dann schon verzweifelt versuchen selbst zu lösen, sonst lern ich es ja nicht ) |
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| AW: Internetrecht - freie Meinungs Äußerung trotz Darstellung von falschen Tatsachen? Achja, falls A etwas tun könnte, wie würde das aussehen wenn es sich bei B um eine nicht-deutsche Person handelt? |
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| AW: Internetrecht - freie Meinungs Äußerung trotz Darstellung von falschen Tatsachen? Ob Ausländer oder Deutschländer oder sonst ein Würstchen, es gilt im StGB: Vierzehnter Abschnitt Beleidigung § 185 Beleidigung § 186 Üble Nachrede § 187 Verleumdung § 192 Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises Nie ausgeschlossen sind neben Strafantrag und Privatklage zivilrechtliche Versuche zwecks Unterlassung und Schadensersatz, von einer Abmahnung über eine Eilklage bis zu einer normalen Klage. Und zwecks einer Gegendarstellung usw. mal im Rundfunkstaatsvertrag nachkucken. Gruß aus Berlin, Gerd
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