Dies ist eine Diskussion zu Internetprofil eines anderen löschen lassen innerhalb des Forums Internetrecht
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| Internetprofil eines anderen löschen lassen angenommen jemand googelt seinen eigenen namen und findet ein profil auf einer topmodelseite, wo sich jemand mit gleichem namen registriert hat und oberkörperfreie fotos von sich reingestellt hat. Muss der Anbieter dieser Seite dafür sorgen, dass dieses Profil nicht auf Google gefunden werden kann, da man ein z.b. Vorstellungsgespräch hat. Bitte auch sagen, woran ihr das fest macht (Paragraphen o.ä.). Vielen Dank Fabian |
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| AW: Internetprofil eines anderen löschen lassen Gibt es den Namen nur einmal in Deutschland? Ansonsten gilt laut BGB. § 12 Namensrecht "Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen." Befugt ist natürlich der Inhaber des (hier gleichen) Namens. Ist es aber ein Scherzkeks, der einem schaden möchte, bieten sich Rechtswege wie Unterlassungsklage oder vorab eine Abmahnung mit dem Verlangen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung an, für die der Abgemahnte auch anfallende Anwaltskosten berappen muss, sofern er zu recht abgemahnt wurde. Gruß aus Berlin, Gerd
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