Dies ist eine Diskussion zu Internetforum, Löschung von Beiträgen, Zitaten etc... innerhalb des Forums Internetrecht
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| Internetforum, Löschung von Beiträgen, Zitaten etc... Mal angenommen, jemand betreibt ein Internetforum und ein Benutzer möchte sich löschen lassen ist das ja in Ordnung. So wenn er jetzt gelöscht werden würde und im Nachhinein verlangt, dass all seine Beiträge gelöscht werden sollen, kann man dem ja auch noch nachkommen. Sagen wir mal, man löscht all seine Beiträge und der Benutzer verlangt nun, das alles, was mit seiner Person zu tun hat die mit dem Forennamen in Verbindung gebracht werden können oder Zitate von dem enthalten was er mal gesagt hat, muss das rechtlich auch gelöscht werden oder liegt dem nur die Schöpfungshöhe zugrunde? So lange man nur auf den Usernamen zurückschließen kann und nicht auf eine Privatperson, ist das alles in Ordnung, oder? Und stimmt es, dass es ein Veröffentlichungsrecht gibt, was der Benutzer dem Admin entziehen kann, wo demnach alles von dem User, über den User etc. gelöscht werden muss wenn er es verlangt? Kann man da rechtlich belangt werden, wenn man nicht alle Zitate oder Äußerungen von anderen über den User gelöscht hat? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. lg, Zero |
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| AW: Internetforum, Löschung von Beiträgen, Zitaten etc... http://www.law-podcasting.de/ Mal danach suchen, es gibt zwei ausführliche Podcasts von RA Dr.Bahr, der exakt dieses Thema von allen Seiten rechtlich beleuchtet hat. Wenn man ihm folgt, und seine Ausführungen klingen für mich sehr plausibel, ist die Frage nicht pauschal zu beantworten. Die Ausführungen im Detail möge man sich auf seiner Seite anhören.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Internetforum, Löschung von Beiträgen, Zitaten etc... Ich kenne das nur so ![]() Sicher kann ein angemeldeter Forennutzer seine Teilnahme am Forum beenden und seine Mitgliedsdaten werden vom Betreiber des Forums gelöscht. Nicht gelöscht werden i.d.R. die vom Forennutzer unter seinem Nickname selbst eingestellten Beiträger oder Beiträge zu denen der Forenbenutzer selbst einen Kommentar eingestellt hat. Sonst würde z.B. den Sinn eines Beitrages nachhaltig stören würde. Normalerweise kann der Forennutzer ja selbst bestimmen, welchen Daten auch Online für andere erkennbar sind - Nickname mit ggf. Rückschluss auf den wirklichen Namen, Mailaddresse, Internetseite, Telefonnummern, Ortsangaben etc. Manche USER löschen eigene Kommentare (warum auch immer) über die "Ändern" Funktion. Der "minimalisierte" Beitrag bleibt dann aber Online weiter vorhanden. --- Man muss auch beachten, dass ein Forennutzer nicht nur im Forum selbst "Spuren" hinterlässt, sondern auch "auf dem Weg dorthinn" - also z.B. über den Rechner Daheim oder im Büro. Wie heißt es immer so schön - was als Daten einmal im Netz vorhanden ist, wird man nie vollständig wieder löschen können - das kann auf X Servern vorhanden oder von Dritten weiterkopiert in anderen Foren weiterleben. |
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| AW: Internetforum, Löschung von Beiträgen, Zitaten etc... Also so lange alle Beiträge gelöscht wurden, nirgends Fotos, Gedichte oder Äußerungen stehen, die auf die natürliche Person hinweisen oder eine geistige Schöpfungsebene erreichen, kann dem Forenbetreiber nichts passieren? Mal ganz ehrlich, geht jemand wirklich zum Anwalt und sagt dem, dass da noch Dinge über ihn als Person stehen, die weg sollen? Ich mein, die schließen ja nicht auf ihn als Person dann zurück, sondern das geschriebene handelt von technischen Dingen, die mit der Forensoftware zu tun haben! Das ist doch echt peinlich! Oder? |
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| AW: Internetforum, Löschung von Beiträgen, Zitaten etc... Wie wärs mit folgendem Hinweis in den Nutzungsbedingungen? Zitat:
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| AW: Internetforum, Löschung von Beiträgen, Zitaten etc... Ja, der Absatz ist gut, den füge ich ein. Danke! |
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| AW: Internetforum, Löschung von Beiträgen, Zitaten etc... Natürlich gilt der Passus nicht für aktuelle Mitglieder. Diese müssten die Änderung noch bestätigen oder sich damit zufrieden geben, dass sie gelöscht werden. |
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| AW: Internetforum, Löschung von Beiträgen, Zitaten etc... Im Grunde räume ich durch mein freiwilliges Posting dem Forum ein einfaches unbegrenztes Nutzungsrecht an meinem Posting ein. Ausnahme: Ich schreibe dazu "Dürft ihr im Forum behalten bis zum 31. 12. 2011" oder "Bis ich mir es anders überlege" oder "Bis mein Enkel heiratet". Ansonsten heißt ohne Frist in der Regel unbefristet. Oder kann ich ein Geburtstagsgeschenk zurückfordern, weil ich den Beschenkten nicht mehr mag? Für nicht abgemachte Enden einer Nutzungseinräumung könnte man höchstens noch Absatz 5 § 31 UrhG verwenden: "(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt." Gruß aus Berlin, Gerd
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