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Internetauktionshaus-Verkäufer verweigert Erfüllung d. Kaufvertrages

Dies ist eine Diskussion zu Internetauktionshaus-Verkäufer verweigert Erfüllung d. Kaufvertrages innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.08.2006, 11:34
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Internetauktionshaus-Verkäufer verweigert Erfüllung d. Kaufvertrages

Der Verkäufer bei einem großen Internet-Auktionshaus bot einen Artikel zum Festpreis als Sofortkauf-Option für 749,00 € an. In diesem Angebot wurde ein Suround-Lautsprecher-System beschrieben und angeboten. Aufgrund des niedrigen Sofortkaufpreises fragte ich vor Nutzung dieser Option, also noch während das Angebot aktiv war, beim Verkäufer schriftlich an, ob es sich bei diesem Angebot um nur einen Lautsprecher oder, wie dort abgebildet, um ein System mit fünf Lautsprechern handelt. Der Verkäufer schrieb mir zurück, dass es sich um ein Set handelt. Ich erwarb einen Tag darauf den Artikel durch Nutzung der Sofortkaufoption. Nun weigert sich der Verkäufer, den Kaufvertrag zu erfüllen. Er gibt an, dass es "Abstimmungsprobleme" mit dem Lieferanten gab und es sich hier doch nur um einen Lautsprecher handelt. Nachdem ich darauf hingewiesen habe, dass ich durch meine vorherige Anfrage die Möglichkeit zur Überprüfung auf einen eventuellen Fehler bei diesem Angebot aufmerksam gemacht hatte und nun auf Erfüllung des Kaufvertrages gem. den Bestimmungen des BGB bestehe, verweist der Verkäufer auf eigene AGB's, welche ihn nicht zum Verkauf verpflichetn würden.
Der Verkäufer schreibt mir: "wir haben unsere eigene AGB's, die die **** erhobenen AGB's einschränken". Diese lauten wie folgt:

"Wie wir mit Ihnen Verträge abschließen
Damit Ihre Bestellung reibungslos durchgeführt werden kann, wollen wir es wie nachfolgend dargestellt halten: Zunächst gehen wir davon aus, dass unser Angebot im Internet für Sie und uns eine unverbindliche Aufforderung darstellt, bei uns Waren zu bestellen.

Der eigentliche Vertrag kommt dann so zu Stande, dass Sie schriftlich via E-Mail, bzw **** –
z. B. über die Abgabe eines Gebotes – die von Ihnen gewünschten Waren bei uns anfragen und bestellen. Hierin sehen wir dann Ihr Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Ihr Angebot nehmen wir mit Zusendung einer Auftragsbestätigung oder dadurch, dass wir die Ware zum Versand an Sie bringen, an."

Ich sehen keinen Sinn in einem Online-Auktioshaus, wenn der Verkäufer nach belieben AGB's erstellen kann, welche an den gesetzlichen Bestimmungen des BGB vorbei im Nachhinein den Kaufvertrag für nichtig erklären, wenn der Verkäufer nicht den gewünschten Preis erziehlt.

Ich möchte noch erwähnen, dass die unverbindliche Preisempfehlung der Herstellers dieses Lautsprechersystems bei 4.500,00 € liegt.

Wie ist hier die Rechtslage?

Danke für jede Hilfe.

Geändert von Alfawolff (19.08.2006 um 11:37 Uhr). Grund: Überarbeitung
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Alt 19.08.2006, 12:38
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AW: Internetauktionshaus-Verkäufer verweigert Erfüllung d. Kaufvertrages

Eine derartige Einschränkung könnte gem. den AGB-Maßgaben des BGB unwirksam sein (etwa §§308 Nr 8, 309 Nr. 2a BGB). Sofern dem Verkäufer die Erfüllung des Vertrages unmöglich ist, ist er zum Ersatz des entstandenen Schadens (zum. Differenz) verpflichtet.
Der BGH hat folglich entschieden: Mit Einstellen der Ware gibt der Unternehmer ein Angebot ab, welches durch Zeitablauf vom letzten (höchstbietenden) Käufer angenommen wird (folglich keine Auktion.) in: JuS 2005,..
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