Dies ist eine Diskussion zu internet Shop verweigert Erstattung innerhalb des Forums Internetrecht
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| internet Shop verweigert Erstattung Ich bin neu hier… hoffe ich stelle die frage richtig… Herr X bestellt seit einiger Zeit problemlos in einen gewerblichen Onlineshop. Alles läuft gut bis es zu zwei Problemen kommt 1. Eine Rücksendung einer Blu-ray (wert € 30,00) als Warensendung ist angeblich nicht angekommen. Der Shop verweigert jegliche Erstattung des Kaufpreises. 2. Eine Blu-ray wurde bestellt, zum Zeitpunkt der Bestellung stand bei dem Film „uncut“ bei Sichtung des Titels stellte sich heraus dass es sich aber um eine gekürzte Fassung handelt. Die Artikelbeschreibung wurde auf der Website zwischenzeitlich geändert. Der Shop sagt jetzt da stand nie etwas von „uncut“ und (Zitat) verbieten sich solche Behauptungen. Man beruft sich im Shop darauf dass die Beschreibung korrekt war und Herr X die Kosten der Rückendung zu tragen hat. Da die Ware nicht mehr verschweißt ist, ist hier die nächste Unstimmigkeit vorprogrammiert. Insgesamt reagiert der Shop gegenüber Herrn X sehr aggressiv. Wie ist hier die Rechtliche Lage? Viele Grüße Kabuki |
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| AW: internet Shop verweigert Erstattung Welche Hinweise hatte der Shop denn in seinen Widerrufsinformationen erteilt, was die Art und Kosten einer Widerrufs-Rücksendung angeht? Hatte der Shop verlangt/erlaubt, daß Rücksendungen per Warensendung erfolgen sollen? Zitat:
§ 3 Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr muss der Unternehmer den Kunden unterrichten ... darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist, http://dejure.org/gesetze/EGBGB/246.html Wenn der Unternehmer nachweisen kann, daß er VOR Abgabe der Bestellung darüber informiert hatte, daß der für die Bestellung gültige Angebotstext nach der Bestellung/Lieferung nicht gespeichert / nicht für den Kunden zugänglich sein würde - dann wäre es im Streitfall wohl Sache des KUNDEN, von ihm selbst gespeicherte Angebots-Texte zum Nachweis seiner Behauptung vorzulegen. Wenn der Unternehmer dagegen NICHT belegen kann, daß er über eine fehlende nachvertragliche Speicherung/Einsehbarkeit für den Kunden VOR dem Vertragsschluß informiert hatte, dann wird vielleicht der UNTERNEHMER das Risiko tragen müssen, im Streitfall einen vom Käufer behaupteten ( aber nicht abgespeicherten ) Inhalt der ( flüchtigen Telemedien ) nicht widerlegen zu können. Zitat:
Falls ja: hatte der Shop darauf hingewiesen, daß die "Vertragstexte" nach Vertragsschluß gelöscht würden / für Käufer nicht einsehbar sein würden ( sodaß es für den vernünftigen Käufer nahegelegen hätte, SELBST die Angebotstexte zu sichern? ) Zitat:
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| AW: internet Shop verweigert Erstattung Doch, sicher! In der Uncut Fassung ist nur noch fünf Minuten mehr Wels mit drin
__________________ Zitat:
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| AW: internet Shop verweigert Erstattung Zitat:
2.5 Der Kunde nimmt bei Bestellungen die jeweiligen Bedingungen für den Erwerb des angebotenen Artikels an. Unsere Angebote sind unverbindlich und frei lebend. Wir behalten uns das Recht vor unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale des angebotenen Artikels etwaige Veränderungen vorzunehmen. Bei evtl. Fehlern in der Website ( Schreib und Druckfehler ) sind wir zu Rücktritt berechtigt. 2.6 Abbildungen und sonstige Produktbeschreibungen sind unverbindlich. Druckfehler, Design- und technische Änderungen sind möglich, ohne dass dadurch Rechte des Vertragspartners begründet werden. Die Ware gilt erst dann als nicht mehr vertragsgemäß, wenn eine mehr als nur geringfügige und unwesentliche Abweichung von der Produktbeschreibung vorliegt. zu Speicherung der Daten keine Infos...und wie müsste so ein Shop das Nachweisen? Gruß Kabuki Geändert von kabuki (16.12.2011 um 13:23 Uhr). |
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| AW: internet Shop verweigert Erstattung Zitat:
Gruß Kabuki |
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| AW: internet Shop verweigert Erstattung Zitat:
Zitat:
"In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam ... die Vereinbarung eines Rechts des Verwenders, die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn nicht die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar ist." Der BGH hat folgerichtig solche Änderungsklauseln im Internet-Versandhandel beanstandet: BGH, Urteil vom 21. 9. 2005 - VIII ZR 284/04 Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Versandhandelsunternehmens gegenüber Verbrauchern verwendete Klausel "Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, senden wir Ihnen in Einzelfällen einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel (Ersatzartikel) zu." ist unter Berücksichtigung der sich daran anschließenden Sätze "Auch diesen können Sie bei Nichtgefallen innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Sollte ein bestellter Artikel oder Ersatzartikel nicht lieferbar sein, sind wir berechtigt, uns von der Vertragspflicht zur Lieferung zu lösen; …" unwirksam. http://lexetius.com/2005,2247 Zitat:
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam ... die Vereinbarung eines Rechts des Verwenders, sich ohne sachlich gerechtfertigten und im Vertrag angegebenen Grund von seiner Leistungspflicht zu lösen ( Sachliche Rücktrittsgründe sind z.B. "äußere" Umstände wie z.B. die Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten, Produktions-Einstellung usw. ) Bei Schreib- und Druckfehlern bleibt dem Versender "nur" das Recht, unter den gesetzlichen Voraussetzungen ( und (Schadensersatz-)Folgen ) des § 119 BGB wegen Irrtums anfechten zu können. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wenn der Versender nicht verlangt hatte, die Sache per Warensendung zurückzuschicken, dann war es die Entscheidung des KÄUFERS. Das Risiko, im Streitfall als Nachweis einer Rücksendung keinen Einlieferungs-Beleg vorweisen zu können und - sofern er die Aufgabe der Warensendung nicht unter (möglichst mehreren) Zeugen durchgeführt hatte - auch sonst keinen Beweis für eine Rücksendung vorlegen zu können, liegt beim KÄUFER. Falls der Nachweis einer Rücksendung der Ware per Warensendung gelänge, wäre es anschließend das Risiko des Versenders, wenn die Sache auf dem Transport verloren geht. 11 |
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| AW: internet Shop verweigert Erstattung Hallo Kabuki, im Normalfall nehmen die Händler geöffnete Medien nicht mehr zurück! Ausnahmefall es ist das absolut falsche geschickt worden..! Sollte es hier wirklich zwei Fassungen geben und der Händler nicht darauf hingewiesen haben und das nachweisbar sein > Kopie des Artikels von der Homepage wäre der Händler schon in der Pflicht! Ich weis nicht ob Herr X schon einmal bei der Verbraucherzentrale deswegen angerufen hast? Die beraten auch in solchen Fällen! Ein Umtausch scheint ja nicht absolut ausgeschlossen zu sein § 434 BGB : die Sache ist frei von Sachmängeln....! Gruß Stephan (> Nachweise Postversand Retour...) |
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