Dies ist eine Diskussion zu Internet-Auktion = Impressumspflicht! / Auftragauktion = Auftragn.-Impressumspflicht? innerhalb des Forums Internetrecht
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| Angenommen Händler auf Internet-Auktionen müssen in ihren Auktionen ein Impressum angeben. Angenommen dies untersagte bis zu diesem gesetzlichen Zwang der Anbeiter des Dienstes rigoros, weil er nicht wollte dass die Besucher evtl. direkt dessen Webseite aufsuchen oder zwecks Kontakt anrufen und am Dienst vorbei ein Geschäft machen. Aber dort ist es mittlerweile üblich, da vorgeschrieben. Nun gibt es aber auch Auftragsauktionen wo Auftragnehmer auf ausgeschriebene Aufträge bieten. Am Ende wird der billigste automatisch als "Gewinner" angezeigt, aber der Auftraggeber kann dies ändern und einen anderen wählen oder akzeptieren und die Daten erhalten. Aber erst dann erhält der Auftraggeber die Daten des Auftragnehmers. Wäre dies legal? Muss sich nicht auch jeder der ein Angebot abgibt sofort identifizieren? Also rein rechtlich, natürlich hat auch hier der Anbieter des Dienstes etwas dagegen. Müssten hier erst konkurrierende Handwerker und Dienstleister (die evtl. den Dienst gar nicht nutzen) Abmahnen? Dass die AGB Kontaktdaten verbieten ist ja irrelevant. Und dass Kontaktdaten zu einem Auftrag, zu einem Geschäft am Dienst vorbei genutzt werden könnten ist auch irrelevant. Bei der Waren-Auktion ist es schließlich genauso. Sie müssen damit leben. Ja, ich glaube dass es für die Auftragsbörse finanziell etwas problematischer sein könnte. Bei der Waren-Auktion zahlt der Verkäufer immer eine Verkaufsprovision wenn verkauft wird. Auch wenn Andere mithilfe des Impressums am Anbieter vorbei etwas beim Verkäufer kaufen. Bei der Auftragsbörse hingegen zahlt der Einstellende nichts, und kann hinterher auch darauf verzichten den Auftrag zu vergeben. Dennoch könnte er einem der Bieter den Autrag erteilen. Auch schon wärend es noch läuft, weil sich beide telefonisch oder per Email am Anbieter vorbei einig wurden. Aber wie sachon erwähnt, das wäre "pP", wenn ein Impressum eigentlich auch hier vorgeschrieben wäre. Persönliches Pech des Seitenbetreibers. Muss er halt das Konzept überdenken oder damit leben. |
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