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Inhaber der Domain - Impressum oder Whois?

Dies ist eine Diskussion zu Inhaber der Domain - Impressum oder Whois? innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.08.2006, 14:32
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Inhaber der Domain - Impressum oder Whois?

Huhu ihr!

Hab mal eine domaintechnische Frage an euch:

Wer gilt eigentlich rechtlich als Inhaber einer Domain, wenn im Impressum der Website eine andere Person als verantwortlich genannt ist als im Whois?

Hat die Whois-Auskunft einen höheren Stellenwert (weil es die Person angibt, auf die die Domain registriert ist) oder das Impressum (weil es sozusagen "näher" am Inhalt der Website liegt)?
__________________
Ich mache keine Rechtsberatung, ich spekuliere nur wild in der Gegend herum!

Falls ich Schwachsinn erzähle, möge mich bitte jemand korrigieren! ^^
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  #2 (permalink)  
Alt 21.08.2006, 16:15
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AW: Inhaber der Domain - Impressum oder Whois?

Zitat:
Wer gilt eigentlich rechtlich als Inhaber einer Domain
Der beim Registrar ein eingetragene Besitzer der Domain.
Der Vertretungsberechtigte ist der dort eingetragene admin-c.

Er alleine kann bestimmen auf welche IP die Domain geroutet wird.

Für den Inhaltlich verantwortlich sein kann zunächst sicher auch jemand
anderes ( Impressum ). Wenn dieser nicht greifbar ist, ist letzten Endes
aber der eingetragene admin-c verantwortlich, der im Zweifel die
Domain Abschalten kann oder sein Aufgabe beenden kann.
Dann müsste der Inhaber einen anderen admin-c benennen.

Zitat:
LG Bonn, Beschluss vom 23.02.2005 – Az. 5 S 197/04

Der bei einer de-Domain eingetragene "Admin-C", also der administrative Ansprechpartner für eine Domain, haftet grundsätzlich für die unter der Domain abrufbaren Inhalte. Die Bedeutung des Admin-C geht über die einer "Mittelsperson" ausschließlich im Innenverhältnis mit der Registry DeNIC hinaus. Er hat jederzeit die Möglichkeit, seine Funktion als Admin-C für einen Domain-Inhaber "nicht auszuüben beziehungsweise zu beenden". Folglich wirkt er an der Veröffentlichung der widerrechtlichen Inhalte mit, dies ist sein "Tatbeitrag". (Volltext)

OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.09.2003 – Az. 2 W O 27/03

Bei Ansprüchen aus Marken- und Namensrecht haftet neben dem Domain-Inhaber auch der Admin-C als administrativer Ansprechpartner einer Domain. Grundsätzlich haftet derjenige als Störer, der in irgendeiner Weise -- auch ohne eigenes Verschulden -- willentlich und kausal zum Wettbewerbsverstoß eines anderen beiträgt, sofern er eine rechtliche Möglichkeit hat, diese Handlung zu verhindern. Dadurch, dass der Admin-C mit seinem Willen als Kontaktperson bei der Denic angegeben wird, leistet er bereits einen solchen Tatbeitrag. Zudem hat der Admin-C aufgrund der Registrierungsbedingungen der DENIC eG in seiner Eigenschaft auch die rechtliche Möglichkeit, auf den Eintragungsinhalt hinsichtlich der Domain einzuwirken, damit also einen falschen oder fehlerhaften Eintrag zu korrigieren. Etwas anderes gilt allerdings in den Fällen, in denen es sich bei dem Admin-C um eine "abhängige Hilfsperson" handelt, die lediglich eine untergeordnete Stellung in einem fremden Unternehmen inne hat.
__________________
-----------------------------------
Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum
stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss
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  #3 (permalink)  
Alt 21.08.2006, 17:52
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AW: Inhaber der Domain - Impressum oder Whois?

Ah okay - vielen Dank!
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Falls ich Schwachsinn erzähle, möge mich bitte jemand korrigieren! ^^
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