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Impressumspflichtverletzung

Dies ist eine Diskussion zu Impressumspflichtverletzung innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.09.2011, 10:07
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Impressumspflichtverletzung

Hallo,

ich hätte zwei Fragen :

Bei welcher behördlichen Stelle zeige ich eine Impressumspflichtverletzung an?

Ist es notwendig, dass mein Name auf der Anzeige erscheint, gibt es eine Möglichkeit der anonymen Anzeige?



Liebe Grüße,
elfe21
__________________

"Gegen die Gewalt streitet man besser mit dem Recht als mit dem Eisen."
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  #2 (permalink)  
Alt 05.09.2011, 11:27
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AW: Impressumspflichtverletzung

Zitat:
Zitat von elfe21 Beitrag anzeigen
Hallo,

ich hätte zwei Fragen :

Bei welcher behördlichen Stelle zeige ich eine Impressumspflichtverletzung an?
Bei jeder beliebigen. Ist sie nicht zuständig, muß sie es an die zuständige weiterleiten. Der kürzere Weg führt über die Ordnungsämter und die dort zugeordnete Gewerbeaufsicht. Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht nach Landespressegesetz ist eine Ordnungswidrigkeit. Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht nach Rundfunk-Medienstaatsvertrag ist ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit, hier ist die Landesmedienanstalt zuständig.
Zitat:
gibt es eine Möglichkeit der anonymen Anzeige?
Sicher.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 05.09.2011, 11:45
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AW: Impressumspflichtverletzung

Vielen Dank!

Im Netz hatte ich nur diese Information gefunden :

http://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/

Dort ist es so, dass man namentlich in der Anzeige genannt wird und man möglicherweise als Zeuge vor Gericht erscheinen muss, im "fiktiven" Fall wären das ca. 800km Anreise....


Liebe Grüße,
elfe21
__________________

"Gegen die Gewalt streitet man besser mit dem Recht als mit dem Eisen."
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  #4 (permalink)  
Alt 06.09.2011, 00:23
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AW: Impressumspflichtverletzung

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht nach Landespressegesetz ist eine Ordnungswidrigkeit.
Da die Frage in der Rubrik Internetrecht gestellt wurde, hier nicht einschlägig (Stichwort Druckwerk). Die Erwähnung führt nur zur Verwirrung.

Zitat:
Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht nach Rundfunk-Medienstaatsvertrag ist ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit,
Das Dingen heißt Rundfunkstaatsvertrag und erfasst im übrigen nicht alle Fälle der Impressumspflicht.

Es kann sein, dass eine Webseite "nur" der (umfassenderen) Impressumspflicht nach § 5 TMG unterliegt.

Dazu ist die Kenntnis der Art der Inhalte notwendig.

Zitat:
hier ist die Landesmedienanstalt zuständig.
Nicht in jedem Bundesland.
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  #5 (permalink)  
Alt 06.09.2011, 00:25
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AW: Impressumspflichtverletzung

Zitat:
Zitat von elfe21 Beitrag anzeigen
Im Netz hatte ich nur diese Information gefunden :

http://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/
An eine Verbraucherzentrale kann man sich wenden, wenn es sich um einen Onlineshop etc. handelt. Es muss ja nicht die verlinkte "Wettbewerbszentrale" sein. Die Verbraucherzentrale kann dann den Wettbewerbsverstoß eigenständig abmahnen. Der Hinweisgeber kann dabei natürlich anonym bleiben.
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