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Impressumpsflicht bei .de TLD, Internetseite nur auf Deutsch und Inhaber im außereuropäischen Ausland?

Dies ist eine Diskussion zu Impressumpsflicht bei .de TLD, Internetseite nur auf Deutsch und Inhaber im außereuropäischen Ausland? innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.09.2011, 11:59
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Impressumpsflicht bei .de TLD, Internetseite nur auf Deutsch und Inhaber im außereuropäischen Ausland?

Mal angenommen eine außereuropäische Privatperson will eine Internetseite für explizit deutschsprachige Benutzer mit länderspezifischen Informationen (Partnerprogramme, die gegen kein Recht in Deutschland verstoßen) betreiben. Die Privatperson hat Ihren Sitz im Ausland und ist in Besitz einer “.de” Domain, die für die oben genannte Internetseite verwendet werden wird.

Das Angebot soll aus textlichen und grafischen Informationen bestehen, die in Form von Beiträgen dargestellt werden und auch frei zugänglich (ohne Registrierung, ohne Kaufoptionen) sein sollen.

Soll die oben genannte Internetseite ein Impressum beinhalten und sei der verantwortliche Seitenbetreiber dazu verpflichtet, die deutschen Vorschriften zu Impressum einzuhalten?

Dazu soll die Internetseite marktübliche Benutzerinformationen in Form von Cookies sammeln, Google Analytics verwenden und AddThis—Buttons für diverse Soziale Netzwerke eingebunden haben — sei dabei die Datenschutzverpflichtung einzuhalten?

Vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 11.09.2011, 16:49
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AW: Impressumpsflicht bei .de TLD, Internetseite nur auf Deutsch und Inhaber im außereuropäischen Ausland?

Nach mit bekannter klar mehrheitlicher Auffassung der deutschen Rechtsprechung unterliegt eine Internet-Seite, die sich vorrangig an deutsche Benutzer richtet, dem deutschen Recht, egal wo der Seitenbetreiber seinen gewöhnlichen Wohn- oder Geschäftssitz hat.

Und damit greifen sowohl die Impressumspflicht als auch das deutsche Datenschutzrecht.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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datenschutzverpflichtung, impressum, impressumspflicht

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