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Impressum einer aufgelösten GmbH

Dies ist eine Diskussion zu Impressum einer aufgelösten GmbH innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.06.2012, 23:49
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Impressum einer aufgelösten GmbH

Hie wäre nun ein weiterer Teilaspekt meines recht komplexe, aber fiktiven Falles.


Das eine Webseite, und sei es auch nur eine reine Infoseite für Kontaktinformationen, einer GmbH über ein Impressum verfügen muß, ist eigentlich klar.

Das die erforderlichen Angaben, die neben Adresse etc auch noch die HRB-Nummer sowie den Geschäftsführer beinhalten müssen, ist ebenfalls klar.


Wie sähe es aber aus wenn sich die GmbH im Prozess der Löschung befindet und bereits 'aufgelöst' ist ?
Die GmbH nimmt in diesem Falle ja nicht mehr aktiv am werbenden Wirtschaftsgeschehen teil.
Ist hier immer noch die Angabe von HRB und Geschäftsführer erforderlich ?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.06.2012, 09:37
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AW: Impressum einer aufgelösten GmbH

Zitat:
Zitat von naranili Beitrag anzeigen
Wie sähe es aber aus wenn sich die GmbH im Prozess der Löschung befindet und bereits 'aufgelöst' ist ?
Die GmbH nimmt in diesem Falle ja nicht mehr aktiv am werbenden Wirtschaftsgeschehen teil.
Ist hier immer noch die Angabe von HRB und Geschäftsführer erforderlich ?
Wenn die GmbH bereits aufgelöst ist, kann sie auch keine Website mehr betreiben.

Dann betreibt irgendwer anderer diese Website, und der muß mit den nötigen Angaben dann ggf. im Impressum stehen.
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(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
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  #3 (permalink)  
Alt 22.06.2012, 19:21
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AW: Impressum einer aufgelösten GmbH

Aufgelöst ist ja nicht gleichzusetzen mit "nicht mehr vorhanden".
Die Gesellschaft existiert ja bis zur Löschung weiterhin.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.06.2012, 23:21
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AW: Impressum einer aufgelösten GmbH

Zitat:
Zitat von naranili Beitrag anzeigen
Aufgelöst ist ja nicht gleichzusetzen mit "nicht mehr vorhanden".
Die Gesellschaft existiert ja bis zur Löschung weiterhin.
Ich interpretierte "im Prozess der Löschung befindet und bereits 'aufgelöst' ist" als: nicht mehr existent.

Solange es die GmbH noch als Betreiber der Website gibt (was voraussetzt, daß es a) die GmbH noch gibt und b) die GmbH die Website betreibt) sind die nötigen Angaben im Impressum zu machen.

Was es nicht (mehr) gibt, kann man auch nicht im Impressum angeben.

Bis zur Löschung aus dem Handeslregister hat die GmbH ja aber doch noch eine HR-Nummer und einen Geschäftsführer. (Oder steh ich da jetzt auf dem Schlauch?)
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