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Immernoch als Mitarbeiter auf der Website/ wie abmahnen..

Dies ist eine Diskussion zu Immernoch als Mitarbeiter auf der Website/ wie abmahnen.. innerhalb des Forums Internetrecht

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  • 1 Post By zeiten

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  #1 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 19:56
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Aloha an alle Rechtskundigen und Rechtsuchenden,

Folgende Problematik
Person XY wurde bei einer Firma als Freelancer "angestellt" und als dieser auch auf der Webpräsenz vorgestellt.

Nachdem diese Firma nicht gerade positiv aufgefallen ist auf dem Markt, suchte XY schnell das weite.

Nun stehet XY immernoch auf der Website ( und es sieht für 3te so aus als würde XY immernoch an diesem Projekt arbeiten ) obwohl XY bereits vor einem Jahr ausschied.

Natürlich wirft das ein sehr negatives Licht auf XY, obwohl er damit nichtsmehr zu tun hat.

Bemühungen von XY dass sein Name von der Website entfernt wird scheiterten.

Die Firma sitzt im AUsland, der ADMIN-C jedoch in Deutschland.

Kann XY die Firma/adminC abmahnen?
Kann XY die kosten die durch den Anwalt entstehen gleich an die Firma weitergeben.
Da die URL mit .DE endet kann sich dir Firma trotz sitz im Ausland der ABmahnung entziehen?

Wie kann XY den Schaden den ihn die Rufschädigung gebracht hat rechtlich geltend machen. ( Beweisen )

Da auf der Webpräsenz der Firma alles darauf schliessen lässt als wäre Person XY ansprechparner und Verantwortlicher für das Projekt wurde er auch schon gerichtlich "gebeten" ausstehende Zahlungen zu begleichen. Obwohl er seid einem Jahr nichtmehr tätig war. Dies klärte sich dann in einem Gerichtsprozess.. ( wo wiederum kosten entstanden sind )

wie kann sich XY schützen...
XY ist nicht gut darin Dinge als fiktiv zu formulieren die ihn emotional so einnehmen...
XY entschuldigt sich für die Rechtschreibung

Geändert von Ichmalwieder (19.09.2011 um 20:47 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 19:58
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AW: Immernoch als Mitarbeiter auf der Website/ wie abmahnen..




Beitrag ändern, dann finden sich sicher auch Antworten
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Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #3 (permalink)  
Alt 20.09.2011, 03:41
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AW: Immernoch als Mitarbeiter auf der Website/ wie abmahnen..

"Autoren, die bislang für uns gearbeitet haben: Nobelpreisträger A. A., ...."

"Autoren, die für uns arbeiten: Pulitzerpreisträger B. B., ..."

"Autoren, die für derzeit uns arbeiten: Grimmepreisträger C. C., ..."

Welche dieser Formulierungen verstößt unter welchen Umständen gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Autors?

Kommt gar § 187 Verleumdung oder § 186 Üble Nachrede in Betracht?

Eher nicht, bliebe also die Forderung nach einer Unterlassung und nach Schadensersatz. Wer nicht gleich klagen möchte, schickt eine Abmahnung.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #4 (permalink)  
Alt 20.09.2011, 11:17
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AW: Immernoch als Mitarbeiter auf der Website/ wie abmahnen..

schadenersatz gibts nur dann, wenn xy nachweisen kann, dass ihm ein materieller schaden entstanden ist. das dürfte bei imageschaden vermutlich nicht einfach sein.
hera likes this.
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  #5 (permalink)  
Alt 20.09.2011, 23:30
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AW: Immernoch als Mitarbeiter auf der Website/ wie abmahnen..

Beweisbarkeit und Erfolgschancen sind ebenfalls rechtliche Kategorien, aber nicht die einzigen. Zunächst wäre Verletzungen des Persönlichkeitsrechts zu prüfen.

Materielle Entschädigungen sind nicht die einzigen möglichen - die immateriellen heißen gerne Schmerzensgeld.

Wenn der Umsatz eines Freischaffenden zurück gegangen ist und einige Auftraggeber begründen dies mit "So lange du für XY arbeitest, möchten wir nicht mit dir zusammenarbeiten", dann sieht die Beweisbarkeit des materiellen Schadens so schlecht nicht aus.

Und wenn sich Freunde abwenden, weil man verantwortlich gehalten wird für ein Schmutzblatt, z. B. aus der rechten Szene, wenn wann nicht dann wäre ein Schmerzensgeld angebracht?

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #6 (permalink)  
Alt 20.09.2011, 23:39
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AW: Immernoch als Mitarbeiter auf der Website/ wie abmahnen..

Zitat:
Und wenn sich Freunde abwenden, weil man verantwortlich gehalten wird für ein Schmutzblatt, z. B. aus der rechten Szene, wenn wann nicht dann wäre ein Schmerzensgeld angebracht?
sorry. das is völliger quatsch!§253 bgb
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  #7 (permalink)  
Alt 21.09.2011, 02:56
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AW: Immernoch als Mitarbeiter auf der Website/ wie abmahnen..

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
sorry. das is völliger quatsch!§253 bgb
Ist das die neue Art bei juraforum, Fragen zu beantworten?

Erst unflätig werden, dann kommentarlos einen Paragrafen hinknallen?

Vielen Dank!

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #8 (permalink)  
Alt 21.09.2011, 11:17
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AW: Immernoch als Mitarbeiter auf der Website/ wie abmahnen..

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
Ist das die neue Art bei juraforum, Fragen zu beantworten?

Erst unflätig werden,
Darin bist Du nun selber wahrlich ein Großmeister ...

Grundsätzlich würde ich Dir zustimmen, aber in dem Fall beschwert sich echt der Falsche.
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  #9 (permalink)  
Alt 21.09.2011, 11:39
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AW: Immernoch als Mitarbeiter auf der Website/ wie abmahnen..

Hauptsache, der Kleinmeister Lichtboxer nimmt sich meine Anregungen zu Herzen.

Davon kann das Forum nur profitieren.

Und wenn irgendwann auch noch Kleingeist zeiten die Großschreibung entdeckt und die Zitierkunst, werden wir hier irgendwann noch ein ganz anheimelndes und informatives Forum.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #10 (permalink)  
Alt 21.09.2011, 15:54
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AW: Immernoch als Mitarbeiter auf der Website/ wie abmahnen..

Meine Güte, was habt Ihr denn heute/gestern gefrühstückt?

Oder sind das "Insider"?
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abmahnen, abmahnung, website

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