Dies ist eine Diskussion zu Im Onlineshop eine Ware bestellt innerhalb des Forums Internetrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Im Onlineshop eine Ware bestellt Folgender fiktiver Fall Herr X bestellte sich in einen Onlineshop ein Produkt,daraufhin bezahlte Herr X per PayPal und hat per E-Mail den Status immer erfahren von Herrn Y. Eine Auftragsbestätigung über das gewünschte Produkt hat Herr X per E-Mail erhalten. Das Packet kam nach ein paar Tagen auch beim Herrn X an und nach dem öffnen stellte Herr X fest,das es nicht das gewünschte Produkt ist was Herr x bestellt hat und bereits bezahlt ist. Herr X versuchte am nächsten Tag verzweifelt den Herrn Y telefonisch zu erreichen,was leider nicht möglich war. Darauf hin hat Herr X den Herrn Y eine E-Mail geschrieben und ihn dadrauf aufmerksam gemacht,das er leider ein falsches Produkt verschickt hat.Und wieder keinerlei Reaktion vom Herrn Y. Herr X hat bei PayPal einen Käuferschutz erstellt um das Geld wieder zu bekommen,das Produkt befindet sich noch beim Herrn X. Während des Telefonat mit Herrn P aus PayPal,erfuhr Herr X das PayPal im schlimmsten Fall einen Nachweis braucht,aber Herr X hat keine Rechnung bekommen,wie soll jetzt Herr X beweisen das er ein falschen Produkt geliefert bekommen hat? Hat im dem Fall Herr X erstmal richtig reagiert? |
| |||
| AW: Im Onlineshop eine Ware bestellt Zitat:
War vereinbart, daß Herr X den Käuferschutz nur bei Vorlage von (ausdrücklich aufgezählten) Dokumenten wie Rechnung/Sachverständigengutachten/... in Anspruch nehmen können soll? Wenn sich Herr X einen Zahlungsdienstleister ausgesucht hatte, der vereinbarungsgemäß dem Käufer "fast Unmögliches" für die Inanspruchnahme von Käuferschutz-Erstattungszahlungen abverlangt, dann muß Herr X sich damit abfinden ... 11 |
| |||
| AW: Im Onlineshop eine Ware bestellt Zitat:
Vorerst kann Herr X nichts machen. Zitat:
|
| |||
| AW: Im Onlineshop eine Ware bestellt Wann wurde die Ware denn geliefert? Aus der Beschreibung oben hätte ich vor ~2 Tagen vermutet? Dann könnte sich Herr X erst mal wieder entspannen weil er nach dem Fernabsatzgesetz 14-Tage Widerrufsrecht hat. Abhängig von einigen Details vielleicht noch viel länger. Also zurücklehnen, vielleicht ist Herr Y ja morgen oder übermorgen telefonisch zu erreichen oder beantwortet die email. |
| |||
| AW: Im Onlineshop eine Ware bestellt Bestellt wurde das Produkt am 24 Dezember und am 28 Dezember geliefert. Herr X hat gestern versucht Herrn Y zu erreichen,was leider wieder nicht möglich war und keine Reaktion auf die E-Mail vom Herrn X bisher. |
| |||
| AW: Im Onlineshop eine Ware bestellt Wäre für mich noch ein ganz normaler Vorgang. Vielleicht sollte Herr X dem Verkäufer Y doch mehr als einen Tag geben um auf eine email zu reagieren. Zumal Herr X noch fast eine Woche innerhalb der Widerrufsfrist Zeit zu reagieren hat. Wobei m.E. diese Frist noch gar nicht begonnen hat wenn der Ware keine Widerrufsbelehrung mitgesendet hat. |
| |||
| AW: Im Onlineshop eine Ware bestellt Die E-Mail wurde am 30 Dezember an den Herrn Y verschickt. Und bis heute keinerlei Reaktion. Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Ware bestellt,bezahlt, zuviel Ware erhalten,wie reagieren? | Bürgerliches Recht allgemein | 13.09.2009 22:10 |
| Ware bestellt, nur andere Ware unter derselben Bezeichnung lieferbar | Kaufrecht / Leasingrecht | 25.04.2009 12:50 |
| onlineshop - ware bestellt, geld überwiesen, nichts angekommen | Internetrecht | 13.01.2009 15:26 |
| OnlineShop bestellt,nicht Lieferbar,Händler Storniert | Internetrecht | 30.08.2008 22:03 |
| onlineshop falscher preis, bestellt und bezahlt. nach 2 monaten ausrede... | Internetrecht | 19.09.2006 16:51 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios