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Im Onlineshop eine Ware bestellt

Dies ist eine Diskussion zu Im Onlineshop eine Ware bestellt innerhalb des Forums Internetrecht

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Alt 04.01.2012, 01:52
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Im Onlineshop eine Ware bestellt

Guten Abend

Folgender fiktiver Fall


Herr X bestellte sich in einen Onlineshop ein Produkt,daraufhin bezahlte Herr X per PayPal und hat per E-Mail den Status immer erfahren von Herrn Y.
Eine Auftragsbestätigung über das gewünschte Produkt hat Herr X per E-Mail erhalten.

Das Packet kam nach ein paar Tagen auch beim Herrn X an und nach dem öffnen stellte Herr X fest,das es nicht das gewünschte Produkt ist was Herr x bestellt hat und bereits bezahlt ist.

Herr X versuchte am nächsten Tag verzweifelt den Herrn Y telefonisch zu erreichen,was leider nicht möglich war.
Darauf hin hat Herr X den Herrn Y eine E-Mail geschrieben und ihn dadrauf aufmerksam gemacht,das er leider ein falsches Produkt verschickt hat.Und wieder keinerlei Reaktion vom Herrn Y.
Herr X hat bei PayPal einen Käuferschutz erstellt um das Geld wieder zu bekommen,das Produkt befindet sich noch beim Herrn X.
Während des Telefonat mit Herrn P aus PayPal,erfuhr Herr X das PayPal im schlimmsten Fall einen Nachweis braucht,aber Herr X hat keine Rechnung bekommen,wie soll jetzt Herr X beweisen das er ein falschen Produkt geliefert bekommen hat?

Hat im dem Fall Herr X erstmal richtig reagiert?
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  #2 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 10:28
V.I.P.
 
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AW: Im Onlineshop eine Ware bestellt

Zitat:
Zitat von PocketBiker Beitrag anzeigen
wie soll jetzt Herr X beweisen das er ein falschen Produkt geliefert bekommen hat?
Was hatte Herr X mit seinem Zahlungsdienstleister bezüglich "Käuferschutz" denn zu den Voraussetzungen für einen Käuferschutz vereinbart?

War vereinbart, daß Herr X den Käuferschutz nur bei Vorlage von (ausdrücklich aufgezählten) Dokumenten wie Rechnung/Sachverständigengutachten/... in Anspruch nehmen können soll?

Wenn sich Herr X einen Zahlungsdienstleister ausgesucht hatte, der vereinbarungsgemäß dem Käufer "fast Unmögliches" für die Inanspruchnahme von Käuferschutz-Erstattungszahlungen abverlangt, dann muß Herr X sich damit abfinden ...

11
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  #3 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 12:49
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AW: Im Onlineshop eine Ware bestellt

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
Was hatte Herr X mit seinem Zahlungsdienstleister bezüglich "Käuferschutz" denn zu den Voraussetzungen für einen Käuferschutz vereinbart?
Momentan nichts,Herr X hat es den Zahlungsdienstleister erklärt und nun hat Herr Y eine Frist gesetzt bekommen um Stellung zunehmen.
Vorerst kann Herr X nichts machen.

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
War vereinbart, daß Herr X den Käuferschutz nur bei Vorlage von (ausdrücklich aufgezählten) Dokumenten wie Rechnung/Sachverständigengutachten/... in Anspruch nehmen können soll?
Nein! Aber wenn sich jetzt Herr Y dummstellt,dann wird vom Herrn X abverlangt das er einen schriftlichen Beweis an den Zahlungsdienstleister erbringen muss,das es sich tatsächlich um nicht das bestellte Produkt handelt.Nur wie ohne Rechnung zu dem Produkt?Ist das überhaupt rechtens,ein Produkt ohne ausgewiesene Rechnung zu verschicken an einen Kunden?!
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Alt 04.01.2012, 18:13
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AW: Im Onlineshop eine Ware bestellt

Wann wurde die Ware denn geliefert? Aus der Beschreibung oben hätte ich vor ~2 Tagen vermutet?
Dann könnte sich Herr X erst mal wieder entspannen weil er nach dem Fernabsatzgesetz 14-Tage Widerrufsrecht hat. Abhängig von einigen Details vielleicht noch viel länger.

Also zurücklehnen, vielleicht ist Herr Y ja morgen oder übermorgen telefonisch zu erreichen oder beantwortet die email.
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Alt 04.01.2012, 19:14
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AW: Im Onlineshop eine Ware bestellt

Bestellt wurde das Produkt am 24 Dezember und am 28 Dezember geliefert.
Herr X hat gestern versucht Herrn Y zu erreichen,was leider wieder nicht möglich war und keine Reaktion auf die E-Mail vom Herrn X bisher.
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  #6 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 20:39
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AW: Im Onlineshop eine Ware bestellt

Wäre für mich noch ein ganz normaler Vorgang. Vielleicht sollte Herr X dem Verkäufer Y doch mehr als einen Tag geben um auf eine email zu reagieren. Zumal Herr X noch fast eine Woche innerhalb der Widerrufsfrist Zeit zu reagieren hat. Wobei m.E. diese Frist noch gar nicht begonnen hat wenn der Ware keine Widerrufsbelehrung mitgesendet hat.
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Alt 04.01.2012, 22:30
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AW: Im Onlineshop eine Ware bestellt

Die E-Mail wurde am 30 Dezember an den Herrn Y verschickt. Und bis heute keinerlei Reaktion.
Zitat:
Wobei m.E. diese Frist noch gar nicht begonnen hat wenn der Ware keine Widerrufsbelehrung mitgesendet hat.
Ist das tatsächlich so,das wäre ja fatal für jeden Verkäufer.
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