Dies ist eine Diskussion zu Im Forum gesperrt und wieder angemeldet innerhalb des Forums Internetrecht
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| Im Forum gesperrt und wieder angemeldet Wenn man gesperrt wurde und sich wieder anmeldet ist das eine Straftat????? Weil ich denke nicht, weil wir in einem freien Land leben und die Meinungsfreiheit haben. Jedoch meinte jemand, das ist Hausfriedensbruch. Wie ist die Rechtslage?? |
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| AW: Im Forum gesperrt und wieder angemeldet Zitat:
Der Forenbetreiber könnte dich aber zivilrechtlich auf Unterlassung des Zugangs zum Forum in Anspruch nehmen, wenn er dich zu Recht ausgeschlossen hat. |
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| AW: Im Forum gesperrt und wieder angemeldet Naja, ich surfe nur über Proxys. das wird wohl nix. |
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| AW: Im Forum gesperrt und wieder angemeldet Zitat:
das gericht wird wohl dumm aus der wäsche gucken, wenn du sagst: ich verklage "prosecutor" auf unterlassung. |
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| AW: Im Forum gesperrt und wieder angemeldet Aus denselben Gründen würde auch eine strafrechtliche Verfolgung scheitern. Wozu wird dann hier überhaupt die Frage gestellt? Ich habe die Rechtslage dargestellt, mehr nicht. |
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| AW: Im Forum gesperrt und wieder angemeldet Zitat:
Zitat:
Wenn der Forenbetreiber "blind" jedem Anmelder. ohne irgendwelche Identitätsangaben zu verlangen, eine Forennutzungserlaubnis erteilen will, dann kann er sich hinterher nicht auf sein "Hausrecht" berufen, um einem Nutzer wieder die Nutzungserlaubnis zu entziehen. Es bliebe ihm dann "nur", sich auf möglicherweise vereinbarte Kündigungsbedingungen zu berufen. Ansonsten könnte der Forenbetreiber das erneut eiingegangene Forennutzungsverhältnis nur "aus wichtigem Grund" kündigen. Ein "wichtiger Grund" für eine Kündigung dürfte wohl nicht darin gesehen werden können, daß der betreffenden Person kurz zuvor der "alte" Nutzungsvertrag gekündig worden war. Hat der Forenbetreiber bei der Anmeldung die Angabe des Namens verlangt? Dann läge bei Neuanmeldung nach einem "Rauswurf" unter einem falschen Namen ein Grund für eine fristlose Kündigung vor. Zitat:
Eher nein. Nach einer Kündigung kann der Forenbetreiber keine Unterlassung eines erneuten Antrags auf (erneute) Forenzulassung verlangen. Denn der Anbieter von Forennutzungs-Verträgen hat keinen Anspruch darauf, vor erneuten Anmeldungen(!) von Personen geschützt zu werden, mit denen er keine Forennutzungs-Beziehungen (mehr) eingehen möchte. 11 |
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| AW: Im Forum gesperrt und wieder angemeldet Ich kann mich an ein Urteil erinnern, in dem der Verlag Heise ein Forenmitglied wegen massiver Störung des Friedens gesperrt und jegliche weitere Nutzung der Onlineforen verboten hatte. Die Person hat sich dann erneut unter falschem Namen angemeldet und Heise hat das herausbekommen und auf Unterlassung geklagt - und gewonnen! |
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| AW: Im Forum gesperrt und wieder angemeldet Zitat:
Gegen die unrechtmäßige Sperrung hätte der Ausgesperrte nach Meinung des Gerichts klagen können/müssen: "Selbst wenn die Beiträge des Beklagten nicht gegen die Nutzungsbedingungen verstießen und die erste Sperrung vom 22.12.2004 daher rechtswidrig gewesen sein sollte, so durfte der Beklagten dennoch nicht unter falschem Namen Beiträge schreiben. Er hätte vielmehr bei einer solchen Vertragsverletzung der Klägerin gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen." Zitat:
Mit Schreiben vom 01.02.2005 (Anlage K 16) untersagte die Klägerin dem Beklagten dauerhaft die weitere Teilnahme an den Diskussionsforen der Klägerin. ... Ist daher davon auszugehen, dass der Beklagte auch nach der Kündigung sich unter falschem Namen angemeldet und Beiträge veröffentlicht hat, so begründete dies zusammen mit den fortlaufen Falschanmeldungen während der Sperrzeiten und des fortgesetzten Sichberühmens des Vertragsbruchs auch eine Begehungsgefahr ..." ----> Ein Anspruch auf Unterlassung einer Neuanmeldung ( nach einer Kündigung ) besteht wohl nicht. Höchstens die Unterlassung einer Neuanmeldung UNTER FALSCHEM NAMEN dürfte verlangt werden können. 11 |
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| AW: Im Forum gesperrt und wieder angemeldet Zitat:
Wenn dies tatsächlich der Kündigungsgrund war, dann hätte der User weiterhin einen einklagbaren Anspruch auf Teilnahme am Forum. Siehe auch ausführlicher hier: Rechtslage Arbeitszeiterfassung, konkret Rückwirkend abgezogene Pausezeit bei über 9 Stunden Arbeitszeit Allerdings gehe ich davon aus, dass es in der Auseinandersetzung nicht primär um die Namensnennung ging. Wenn es Sachgründe gibt wie wiederholte leichte oder einzelne schwere Verstöße gegen die Forenregeln gibt, kann der Betreiber den Nutzer selbstverständlich im Rahmen seines virtuellen Hausrechts nach § 903 BGB von der Teilnahme ausschließen; er darf dieses virtuelle Hausrecht in dem Fall, in dem er die Teilnahme grundsätzlich der Öffentlichkeit anbietet, einzelne User nur nicht willkürlich ausschließen. |
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| AW: Im Forum gesperrt und wieder angemeldet Zitat:
---> Soweit technisch möglich und zumutbar, muß einem Nutzer ermöglicht werden, die Beiträge in einem Diskussionsforum anonym oder unter Pseudonym zu veröffentlichen. Dem Forenbetreiber ist aber nicht verwehrt, bei der Anmeldung die Angabe des "richtigen Namen" des Nutzers verlangen zu dürfen. Zitat:
Zitat:
Zitat:
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