Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Im Forum gesperrt und wieder angemeldet

Dies ist eine Diskussion zu Im Forum gesperrt und wieder angemeldet innerhalb des Forums Internetrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 24.07.2011, 08:11
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 184
Keine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Im Forum gesperrt und wieder angemeldet

Der Titel sagt es schon:

Wenn man gesperrt wurde und sich wieder anmeldet ist das eine Straftat????? Weil ich denke nicht, weil wir in einem freien Land leben und die Meinungsfreiheit haben. Jedoch meinte jemand, das ist Hausfriedensbruch. Wie ist die Rechtslage??
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 24.07.2011, 10:45
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2004
Beiträge: 1.019
93% positive Bewertungen (1019 Beiträge, 79 Bewertungen)93% positive Bewertungen (1019 Beiträge, 79 Bewertungen)93% positive Bewertungen (1019 Beiträge, 79 Bewertungen)93% positive Bewertungen (1019 Beiträge, 79 Bewertungen)93% positive Bewertungen (1019 Beiträge, 79 Bewertungen)93% positive Bewertungen (1019 Beiträge, 79 Bewertungen)93% positive Bewertungen (1019 Beiträge, 79 Bewertungen)93% positive Bewertungen (1019 Beiträge, 79 Bewertungen)93% positive Bewertungen (1019 Beiträge, 79 Bewertungen)93% positive Bewertungen (1019 Beiträge, 79 Bewertungen)  
AW: Im Forum gesperrt und wieder angemeldet

Zitat:
Zitat von xxxBerndxxx Beitrag anzeigen
Der Titel sagt es schon:

Wenn man gesperrt wurde und sich wieder anmeldet ist das eine Straftat????? Weil ich denke nicht, weil wir in einem freien Land leben und die Meinungsfreiheit haben. Jedoch meinte jemand, das ist Hausfriedensbruch. Wie ist die Rechtslage??
Da ist keine Straftat. Hausfriedensbruch, § 123 StGB, gilt nur für REALES Besitztum.

Der Forenbetreiber könnte dich aber zivilrechtlich auf Unterlassung des Zugangs zum Forum in Anspruch nehmen, wenn er dich zu Recht ausgeschlossen hat.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 24.07.2011, 11:15
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 184
Keine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Im Forum gesperrt und wieder angemeldet

Naja, ich surfe nur über Proxys. das wird wohl nix.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 24.07.2011, 11:50
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Im Forum gesperrt und wieder angemeldet

Zitat:
Zitat von Prosecutor Beitrag anzeigen
Der Forenbetreiber könnte dich aber zivilrechtlich auf Unterlassung des Zugangs zum Forum in Anspruch nehmen, wenn er dich zu Recht ausgeschlossen hat.
was aber wohl in den meisten fällen daran scheitert, dass er die wahre idetität nicht kennt.

das gericht wird wohl dumm aus der wäsche gucken, wenn du sagst: ich verklage "prosecutor" auf unterlassung.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 24.07.2011, 15:51
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2004
Beiträge: 1.019
93% positive Bewertungen (1019 Beiträge, 79 Bewertungen)93% positive Bewertungen (1019 Beiträge, 79 Bewertungen)93% positive Bewertungen (1019 Beiträge, 79 Bewertungen)93% positive Bewertungen (1019 Beiträge, 79 Bewertungen)93% positive Bewertungen (1019 Beiträge, 79 Bewertungen)93% positive Bewertungen (1019 Beiträge, 79 Bewertungen)93% positive Bewertungen (1019 Beiträge, 79 Bewertungen)93% positive Bewertungen (1019 Beiträge, 79 Bewertungen)93% positive Bewertungen (1019 Beiträge, 79 Bewertungen)93% positive Bewertungen (1019 Beiträge, 79 Bewertungen)  
AW: Im Forum gesperrt und wieder angemeldet

Aus denselben Gründen würde auch eine strafrechtliche Verfolgung scheitern. Wozu wird dann hier überhaupt die Frage gestellt? Ich habe die Rechtslage dargestellt, mehr nicht.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 24.07.2011, 20:05
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.209
97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)  
AW: Im Forum gesperrt und wieder angemeldet

Zitat:
Zitat von xxxBerndxxx Beitrag anzeigen
Wenn man gesperrt wurde und sich wieder anmeldet ist das eine Straftat?????
Selbstverständlich darfst Du Dich trotz vorangegangener Kündigung eines Forennutzungsvertrags erneut um den Abschluß eines Forennutzungsvertrags bemühen. Der Forenbetreiber muß Deinem Wunsch jedoch nicht (mehr) entsprechen, wenn er mit Dir keine Vertragsbeziehungen (mehr) eingehen möchte.

Zitat:
Jedoch meinte jemand, das ist Hausfriedensbruch. Wie ist die Rechtslage??
Dem Eigentümer ( oder zumindest dem Besitzer) des Forenservers soll ein "virtuelles" Hausrecht in dem Sinne zustehen, daß er Personen von der Nutzung seines Forenservers ausschließen kann - es sei denn, diese Personen stünden mit dem Forenbetreiber (noch) in einem ungekündigten Forumsnutzungsvertragsverhältnis, aufgrund dessen sie zur Forumsnutzung im Rahmen der vereinbarten Bedingungen berechtigt wären.

Wenn der Forenbetreiber "blind" jedem Anmelder. ohne irgendwelche Identitätsangaben zu verlangen, eine Forennutzungserlaubnis erteilen will, dann kann er sich hinterher nicht auf sein "Hausrecht" berufen, um einem Nutzer wieder die Nutzungserlaubnis zu entziehen. Es bliebe ihm dann "nur", sich auf möglicherweise vereinbarte Kündigungsbedingungen zu berufen. Ansonsten könnte der Forenbetreiber das erneut eiingegangene Forennutzungsverhältnis nur "aus wichtigem Grund" kündigen. Ein "wichtiger Grund" für eine Kündigung dürfte wohl nicht darin gesehen werden können, daß der betreffenden Person kurz zuvor der "alte" Nutzungsvertrag gekündig worden war.

Hat der Forenbetreiber bei der Anmeldung die Angabe des Namens verlangt? Dann läge bei Neuanmeldung nach einem "Rauswurf" unter einem falschen Namen ein Grund für eine fristlose Kündigung vor.

Zitat:
Der Forenbetreiber könnte dich aber zivilrechtlich auf Unterlassung des Zugangs zum Forum in Anspruch nehmen, wenn er dich zu Recht ausgeschlossen hat.
?

Eher nein.

Nach einer Kündigung kann der Forenbetreiber keine Unterlassung eines erneuten Antrags auf (erneute) Forenzulassung verlangen. Denn der Anbieter von Forennutzungs-Verträgen hat keinen Anspruch darauf, vor erneuten Anmeldungen(!) von Personen geschützt zu werden, mit denen er keine Forennutzungs-Beziehungen (mehr) eingehen möchte.

11
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 25.07.2011, 12:17
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 273
100% positive Bewertungen (273 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (273 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (273 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (273 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (273 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (273 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (273 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (273 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (273 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (273 Beiträge, 19 Bewertungen)  
AW: Im Forum gesperrt und wieder angemeldet

Ich kann mich an ein Urteil erinnern, in dem der Verlag Heise ein Forenmitglied wegen massiver Störung des Friedens gesperrt und jegliche weitere Nutzung der Onlineforen verboten hatte.
Die Person hat sich dann erneut unter falschem Namen angemeldet und Heise hat das herausbekommen und auf Unterlassung geklagt - und gewonnen!
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 25.07.2011, 13:34
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.209
97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)  
AW: Im Forum gesperrt und wieder angemeldet

Zitat:
Zitat von mknf Beitrag anzeigen
Ich kann mich an ein Urteil erinnern, in dem der Verlag Heise ein Forenmitglied wegen massiver Störung des Friedens gesperrt und jegliche weitere Nutzung der Onlineforen verboten hatte.
In dem besagten Urteil ließ das Gericht erkennen, daß es die vom Verlag beanstandeten Äußerungen des Forenmitglieds als rechtmäßig, d.h. (noch) nicht als Verstoß gegen die Nutzungsbestimmungen ansehen wollte, die eine Sperrung bzw. Kündigung gerechtfertigt haben könnten.

Gegen die unrechtmäßige Sperrung hätte der Ausgesperrte nach Meinung des Gerichts klagen können/müssen:

"Selbst wenn die Beiträge des Beklagten nicht gegen die Nutzungsbedingungen verstießen und die erste Sperrung vom 22.12.2004 daher rechtswidrig gewesen sein sollte, so durfte der Beklagten dennoch nicht unter falschem Namen Beiträge schreiben. Er hätte vielmehr bei einer solchen Vertragsverletzung der Klägerin gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen."

Zitat:
Zitat von mknf
Die Person hat sich dann erneut unter falschem Namen angemeldet und Heise hat das herausbekommen und auf Unterlassung geklagt - und gewonnen!
"Im Zeitraum vom 22.12.2004 bis zum 21.01.2005 schrieb der Beklagte mehrmals von der Adresse (...) E-Mails an die Klägerin, in denen er ankündigte, ständig weiter unter falschen Namen sich anmelden und Beiträge verfassen zu wollen.

Mit Schreiben vom 01.02.2005 (Anlage K 16) untersagte die Klägerin dem Beklagten dauerhaft die weitere Teilnahme an den Diskussionsforen der Klägerin. ...

Ist daher davon auszugehen, dass der Beklagte auch nach der Kündigung sich unter falschem Namen angemeldet und Beiträge veröffentlicht hat, so begründete dies zusammen mit den fortlaufen Falschanmeldungen während der Sperrzeiten und des fortgesetzten Sichberühmens des Vertragsbruchs auch eine Begehungsgefahr ..."

----> Ein Anspruch auf Unterlassung einer Neuanmeldung ( nach einer Kündigung ) besteht wohl nicht. Höchstens die Unterlassung einer Neuanmeldung UNTER FALSCHEM NAMEN dürfte verlangt werden können.

11
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 25.07.2011, 14:07
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 2.873
99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)  
AW: Im Forum gesperrt und wieder angemeldet

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
Hat der Forenbetreiber bei der Anmeldung die Angabe des Namens verlangt? Dann läge bei Neuanmeldung nach einem "Rauswurf" unter einem falschen Namen ein Grund für eine fristlose Kündigung vor.
In einem typischen Meinungsforum darf er die Angabe des Namens gar nicht verlangen und auch nicht die Teilnahme am Forum davon abhängig machen, dass der Nutzer sich entegen der gesetzlichen Vorschrift einer solchen Regelung freiwillig unterwirft.

Wenn dies tatsächlich der Kündigungsgrund war, dann hätte der User weiterhin einen einklagbaren Anspruch auf Teilnahme am Forum.

Siehe auch ausführlicher hier:
Rechtslage Arbeitszeiterfassung, konkret Rückwirkend abgezogene Pausezeit bei über 9 Stunden Arbeitszeit

Allerdings gehe ich davon aus, dass es in der Auseinandersetzung nicht primär um die Namensnennung ging. Wenn es Sachgründe gibt wie wiederholte leichte oder einzelne schwere Verstöße gegen die Forenregeln gibt, kann der Betreiber den Nutzer selbstverständlich im Rahmen seines virtuellen Hausrechts nach § 903 BGB von der Teilnahme ausschließen; er darf dieses virtuelle Hausrecht in dem Fall, in dem er die Teilnahme grundsätzlich der Öffentlichkeit anbietet, einzelne User nur nicht willkürlich ausschließen.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 26.07.2011, 22:44
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.209
97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)  
AW: Im Forum gesperrt und wieder angemeldet

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Zitat:
Hat der Forenbetreiber bei der Anmeldung die Angabe des Namens verlangt? Dann läge bei Neuanmeldung nach einem "Rauswurf" unter einem falschen Namen ein Grund für eine fristlose Kündigung vor.
In einem typischen Meinungsforum darf er die Angabe des Namens gar nicht verlangen und auch nicht die Teilnahme am Forum davon abhängig machen, dass der Nutzer sich entegen der gesetzlichen Vorschrift einer solchen Regelung freiwillig unterwirft.
Es ist gesetzlich zulässig, die Teilnahme an Internetforen davon abhängig zu machen, daß der Nutzer dem Forenbetreiber bei der Anmeldung seinen "richtigen" Namen nennt. Gemäß § 13 Absatz 6 TMG hat "der Diensteanbieter die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren. "

---> Soweit technisch möglich und zumutbar, muß einem Nutzer ermöglicht werden, die Beiträge in einem Diskussionsforum anonym oder unter Pseudonym zu veröffentlichen. Dem Forenbetreiber ist aber nicht verwehrt, bei der Anmeldung die Angabe des "richtigen Namen" des Nutzers verlangen zu dürfen.

Zitat:
Allerdings gehe ich davon aus, dass es in der Auseinandersetzung nicht primär um die Namensnennung ging.
Doch.

Zitat:
Wenn es Sachgründe gibt wie wiederholte leichte oder einzelne schwere Verstöße gegen die Forenregeln gibt, kann der Betreiber den Nutzer selbstverständlich im Rahmen seines virtuellen Hausrechts nach § 903 BGB von der Teilnahme ausschließen;
Bei Verstößen gegen den Forennutzungsvertrag kann der Forenbetreiber kündigen; das "Hausrecht" müßte erst dann und dort bemüht werden, wo eine Nutzung der Forendienste nicht (mehr) auf der Grundlage einer Vertragsbeziehung oder Gestattung erfolgen würde.

Zitat:
er darf dieses virtuelle Hausrecht in dem Fall, in dem er die Teilnahme grundsätzlich der Öffentlichkeit anbietet, einzelne User nur nicht willkürlich ausschließen.
Halbrichtig - der Forenbetreiber darf "willkürlich" entscheiden, wessen Bitte nach Erteilung einer Erlaubnis zur Teilnahme an einem Internetdiskussionsforum er entsprechen möchte. Wem er die Teilnahme - eventuell unter der Voraussetzung der Einhaltung bestimmter Bedingungen - erlaubt hat, dem darf er nicht mehr willkürlich kündigen.

11
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


LinkBacks (?)
LinkBack to this Thread: http://www.juraforum.de/forum/internetrecht/im-forum-gesperrt-und-wieder-angemeldet-366733
Erstellt von For Type Datum
ShortNews ShoutBox This thread Refback 05.01.2012 19:25
ShortNews ShoutBox This thread Refback 05.01.2012 19:24

Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Konto gesperrt?? Bankrecht 16.04.2011 22:04
(K)ein Brecher ein gesperrt? Strafrecht / Strafprozeßrecht 27.01.2010 11:22
Medienexperten im Gespräch an der Hochschule - Veranstaltungsreihe "FORUM" startet wieder Nachrichten: Wissenschaft 20.03.2008 18:00
Domain gesperrt Internetrecht 31.01.2008 15:39
Vertrag gesperrt! Internetrecht 03.03.2005 16:22





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Internetrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN