Dies ist eine Diskussion zu Hostingkunden "ohne Vertrag" korrekt kündigen innerhalb des Forums Internetrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Hostingkunden "ohne Vertrag" korrekt kündigen Folgende angenommene Situation: Endkunde A bestellt bei Designer B eine Webseite. Webbuilder C erstellt anschließend die Seite nach den Entwürfen und Wünschen von A und B. Weiterhin angenommen: C hat bei seinem Webhoster einen "Reseller"-Vertrag und bietet an, die Seite über diesen auf seinem eigenen Webspace zu hosten, was auch geschieht. C ist zu diesem Zeitpunkt extrem blauäugig und naiv - es existiert keine Seite von ihm mit Hosting-AGBs u.ä., auch wurde kein schriftlicher Vertrag mit A oder B zum Hosting abgeschlossen. Angefallene Rechnungen hat A an C bisher immer korrekt bezahlt. Nun hat sich allerdings eine Situation ergeben, wegen der C nichts mehr mit A zu tun haben will. Allerdings nichts, was eine "Fristlose Kündigung" eines Vertrages rechtfertigen würde - eher "persönliche Gründe". Frage: Wie kann C den nicht vorhandenen Hostingvertrag zu A korrekt kündigen? Welche Fristen usw. hätte er zu beachten? Vielen Dank! ^^ |
| |||
| AW: Hostingkunden "ohne Vertrag" korrekt kündigen Jeder in der Kette ist für die Leistung zuständig und verantwortlich, die er angeboten und zugesagt hat und für die er bezahlt wird.
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
| |||
| AW: Hostingkunden "ohne Vertrag" korrekt kündigen Das ist klar. Wie gesagt - es geht nicht darum, einen Grund für eine außerordentliche Kündigung zu finden und A *sofort* vor die Tür zu setzen, aber C möchte das Geschäftsverhältnis zu A beenden. Wie müßte er dabei vorgehen? D.h. wie hat nach eine "ordentliche Kündigung" auszusehen, welche Fristen muß C A einräumen uswusf. Angenommen A bezahlt den Webspace und die Domain immer jährlich im vorraus - das hieße doch vermutlich, daß eine Kündigung zum Ablauf eines bezahlten Jahres möglich sein sollte (natürlich nicht erst am letzten Tag), korrekt? |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| hosting, kündigen, unliebsamer kunde, vertrag |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Kündigen ohne Vertrag | Arbeitsrecht | 16.04.2012 18:52 |
| Wie ist eine Unterschrift mit "i.A." rechtsverbindlich "korrekt"? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 20.09.2010 15:26 |
| Seit 3 Jahren Ohne Vertag ! Kann er Frau "V" einfach so Kündigen ? | Arbeitsrecht | 12.09.2007 23:38 |
| "Bürogemeinschaft" ohne Vertrag | Mietrecht | 02.03.2007 06:39 |
| Hostingkunden richtig kündigen | Internetrecht | 08.09.2005 09:43 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios