Dies ist eine Diskussion zu Haftungsausschluss innerhalb des Forums Internetrecht
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| Haftungsausschluss Folgender Fall: Mal angenommen Person A möchte Tiere bei Person B im Internet kaufen. Beide sind keine gewerblichen Händler. Auf der Homepage von Person B wird Person A fündig und bespricht die Einzelheiten mit Person B per E-Mail. Hierzu benutzt sie die E-Mail Adresse die bei Person B auf der Abzugebenseite der Homepage steht. Die anderen Unterseiten von Person B beachtet Person A nicht (auch nicht das Impressum). Person B verweist ihrerseits auch nicht auf das Impressum. Nach Abschluss des Kaufgeschäftes (Tiere wurden vorab bezahlt und mit Tierversand verschickt) stellt sich heraus, dass die Tiere die Person B an A verkauft hat totkrank (unheilbar) sind und dies schon nachweislich vor dem Kauf waren. Problematisch hierbei ist, dass die Krankheit hochinfektiös ist und damit auch die anderen Tiere von Person A bedroht. Person A bittet Person B um Stellungnahme und erhofft eine Regelung. Allerdings behauptet Person B von der Krankheit nicht gewusst zu haben, zweifelt das Gutachten der Universität an die die Kotprobe der Tiere untersucht hat (und zu 100%bestätigt dass die Tiere krank sind). Zudem ist sie nicht bereit das Geld zurück zugeben, und die Tiere zurückzunehmen und verweist ihrerseits auf ihr Impressum indem sie als Privatperson ein Umtausch oder Garantierecht ausschließt. Allerdings versichert sie darin auch, dass die Tiere zum Zeitpunkt der Abgabe futterfest und vital seien. Dieses kann Person A ja nachweislich widerlegen, da die Präpatenz (Phase zwischen Infektion und erstmaligem Ausscheiden von Eiern im Kot) länger dauert als die Tiere im Bestand von Person A waren und sich damit schon vor dem Kauf angesteckt haben müssen. Nun stellt sich zum einen die Frage, ob ein Haftungsausschluss im Impressum ausreichend ist, wenn Person A nicht expliziet von der Verkäuferin B daraufhin gewiesen wurde und ob es die Pflicht von Person A gewesen wäre, selbstständig das Impressum einzusehen? Und wenn ja, ob dann die Aussage die Tiere seien Vital, was sie ja nachweislich nicht sind, nicht schlichtweg gelogen ist. Zum anderen stellt sich die Frage, ob sich hierraus Schadensersatzforderung stellen können, bzw. Person B gezwungen werden kann, die Tiere zurückzunehmen (wichtig aufgrund der Ansteckungsgefahr) und die Kosten (Anschaffungskosten, Untersuchungskosten etc.) zurückzuerstatten sind? Geändert von FlipFlip (10.02.2011 um 14:09 Uhr). Grund: Ergänzungen gemacht |
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| AW: Haftungsausschluss Naja das ist doch an sich "einfach". Es wurde ein Kaufvertrag über gesunde Tiere geschlossen. Diese Tiere sind nicht gesund also wurde der Kaufvertrag nicht erfüllt. Natürlich unterstellt dass diese Infektion wirklich schon von Anfang an da war. Das die Person hier vorgibt eine Privatperson zu sein tut nichts zur Sache. Verkauft sie die Tiere aus eigener Zucht in größerem Umfang kann sie dennoch als Unternehmer betrachtet werden und müsste dann generell die Rechte aus einem Verbrauchsgüterkauf gegen sich gelten lassen. Ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss stünde hier im Widerspruch zum Kaufvertrag, der ja um Gesunde Tiere geschlossen wurde. |
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| AW: Haftungsausschluss Ich hätte da 2 Punkte im Fokus: ::1 Wurde die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen? Ein entsprechender Hinweis im Impressum dürfte eher nicht reichen. Als Käufer sollte man sich mit ScreenShots eindecken ... ::2 Und - wie Freaky erwähnte - ist der Verkäufer u.U. doch als gewerblich zu betrachten? Das der Verkäufer sich quer stellt, wird man ohne Anwalt kaum auskommen. Bei Erstberatung Gebühr _vorher_ aushandeln .... |
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| AW: Haftungsausschluss Hallo, danke euch! Person A hat es heute an den Anwalt weitergegeben der es genauso sieht. Und da er ein langjähriger Freund ist braucht er sich auch um die Kosten keine Gedanken machen ;-) Nochmals danke! Gruß FlipFlip |
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