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Glücksspiel Gewinnspiel Lotterie

Dies ist eine Diskussion zu Glücksspiel Gewinnspiel Lotterie innerhalb des Forums Internetrecht

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Alt 03.11.2011, 01:30
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Glücksspiel Gewinnspiel Lotterie

Sehr geehrte Juraforenbenutzer.

Heute habe ich auf Wikipedia den Artikel über Lotto überfolgen und mir ist folgender Satz ins Auge gesprungen.

"Seit 2004 boten auch private Firmen Lotteriespiele im Internet an. Einige dieser Lotterien waren für die Spieler kostenlos, denn sie finanzierten sich über Werbung. Die Gewinne waren nicht über Wetteinsätze, sondern über Sponsorengelder und eine Finanzversicherung gedeckt. Deshalb galt diese Variante nicht als Glücksspiel, sondern als Gewinnspiel. Seit dem 1. Januar 2009 ist das Anbieten von Lottospielen im Internet in Deutschland verboten."

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Lotto#Trivia

Bisher dachte ich immer, dass der Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland das Glücksspiel reglementiert. Nach meinem Stand des Wissens ist ein unentgeltliches Gewinnspiel kein Glücksspiel wie oben bereits erwähnt. Auf welches Gesetz bezieht sich der letzte Satz der Aussage und wie wird zwischen einer Lotterie (verboten) und einem stink normalen Glücksspiel differenziert (erlaubt)?

Vielen Dank für eure Antwort
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Alt 03.11.2011, 03:19
V.I.P.
 
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AW: Glücksspiel Gewinnspiel Lotterie

Jedem steht es frei, den missverständlichen Satz in Wikipedia zu korrigieren. Dieser Absatz scheint der korrekte zu sein:

"Der neue Glücksspielstaatsvertrag verbietet ab 2009 die Vermittlung staatlicher Lotterien im Internet sowie die Werbung dafür. Das Ziel ist die Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht. Der Glücksspielstaatsvertrag war bereits am 1. Januar 2008 in Kraft getreten, hatte aber den Anbietern von Online-Lotto eine einjährige Übergangsfrist eingeräumt."

Knapper und wohl präziser hier formuliert: "Seit dem 1.1.2009 ist es durch den Glückspielstaatsvertrag verboten, Lottoscheine im Internet zu vermitteln."

Ein Gewinnspiel hingegen ist eine Art Geschenk, also ohne Einsatz. Schenken darf man auch was an Leute, die Zahlen ankreuzen. Das ist dann halt ein erlaubtes Lotteriespiel. "Lotto" hingegen ist das Markenzeichen für ein einziges Lotteriespiel, für jenes, dessen Ziehung im TV stattfindet.

Gruß aus Berlin, Gerd
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