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Gestohlenes Handy gekauft

Dies ist eine Diskussion zu Gestohlenes Handy gekauft innerhalb des Forums Internetrecht

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  • 1 Post By Gerd aus Berlin

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  #1 (permalink)  
Alt 15.07.2011, 22:50
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Gestohlenes Handy gekauft

Sagen wie ein Unbekannter U kommt in ein Laden und bietet ein neues Handy das 500€ kostet zu einem Preis von 350€ an. Es ist neu versiegelt und alles ist top, nun hat er aber keine Rechnung. Dieser Unbekannte U verkauft dem Kunden K das Handy für 350€. Dieser will das Handy nun bei Ebay anbieten um ein Gewinn zu erzielen. Er gibt natürlich an das es ohne Rechnung ist und das es ein Privatkauf ist und keine Garantie besteht. Nun sagen wir diese Ware wurde gestohlen von dem Unbekannten U und der Besitzer B findet das nun raus das es über Ebay verkauft wurd und geht zur Polizei. Der Kunde K bekommt eine Vorladung und wird gebeten diese Ware mitzunehmen. Wie sehen nun die Rechte aus für den Kunden K wenn er nicht wusste das es sich um gestohlene Ware handelt, diesen Unbekannten U kennt er auch nicht und seinen Namen sowieso nicht.
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  #2 (permalink)  
Alt 16.07.2011, 07:16
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AW: Gestohlenes Handy gekauft

An gestohlenem Gut kann man kein Eigentum erwerben. Eigentümer bleibt nach wie vor der alte Eigentümer. Der kriegt sein Eigentum meist von der Polizei zurück, wenn es nicht mehr benötigt wird für ein evtl. Verfahren.

Der gutgläubige Käufer findet entweder den Dieb und fordert von dem den Kaufpreis zurück plus Schadensersatz für Investitionen in den Verkauf bis hin zur Einschaltung eines Antwalts -

oder die Polizei findet ihn oder er stellt sich -

oder der Käufer lässt sich künftig von einem Verkäufer den Ausweis zeigen (tat ich mal, als mir ein vorbeiradelnder Freak im Straßencafé ein Klappvelo verkaufen wollte - und tat!) -

oder der angebliche oder tatsächliche Käufer des Handies weiß, dass es Diebesgut ist, dann macht er sich der Hehlerei schuldig:

§ 259 Hehlerei
"(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar."

Da ist es sicher von Vorteil, wenn man erst gar nicht in Verdacht gerät zu hehlen .

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 23.07.2011, 15:37
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AW: Gestohlenes Handy gekauft

Heißt also in deutsch: Es kommt eine Anklage auf den gutgläubigen Käufer zu.

Das bedeutet auch, dass der Käufer die 350 Euro und das mobile Telefon los ist. Eventuell käme noch eine Geldstrafe hinzu.

So ist das eben. Ist mir auch passiert. Also wenn man so etwas heraus findet, einfach den Mund halten, denn sonst wird man als Unschuldiger in diesem Land auch noch zusätzlich bestraft. Es mag nicht gerecht sein aber das Gesetz erhebt es zum schützenswerten Recht. Recht und Gerechtigkeit gehen viel zu selten Hand in Hand.

... Ich hatte von einem dt. Händler eine Raubkopie erstanden. Funktionieren tut sie nicht mehr. Sah alles wie echt aus! Ich werde mich hüten, mir Ärger einzuhandeln und den Händler anzuzeigen. Vielleicht kauft ja irgendwann einmal, wenn der Händler seinen Gewinn maximiert hat, ein Rechtsanwalt bei dem, welcher ihn dann vor den Kadi zerrt!?
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  #4 (permalink)  
Alt 24.07.2011, 10:49
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AW: Gestohlenes Handy gekauft

Zitat:
Zitat von würmchen Beitrag anzeigen
Heißt also in deutsch: Es kommt eine Anklage auf den gutgläubigen Käufer zu.
Auf den GUTGLÄUBIGEN nicht, wohl aber auf den, der damit gerechnet hat, dass das Gerät gestohlen war, dem das aber EGAL war und der nur seinen persönlichen Profit im Auge hatte.
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  #5 (permalink)  
Alt 24.07.2011, 19:54
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AW: Gestohlenes Handy gekauft

Ja okay. Anklage war nciht das richtige Wort. Eine Anzeige kommt auf alle Fälle auch auf einen gutgläubigen Käufer hinzu! Diese kann natürlich von der Staatsanwaltschaft später eingestellt werden.

Ich habe noch eine Erfahrung vor gut 10 Jahren gesammelt. Ich kaufte bei einem dt. Händler ein Autoradio orginalverpackt. Es stellte sich heraus, dass es LKW-Ware war. Also "runtergefallen". Mein Verfahrung wurde eingestellt aber ich war mein Geld und das Radio los.

Wie ist es in solchen Fällen überhaupt? Müssen Händler das Geld für di eHehlerware dann im Nachhinein an den Staat abdrücken oder gehen die aus dem Ganzen als Gewinner hervor?

Ich meine, man kennt das ja, dass im Kapitalismus Gewinne privatisiert und Schulden oder Strafen auf die Kleinen umgelegt werden.
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