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Gerät A ersteigert, Gerät B erhalten

Dies ist eine Diskussion zu Gerät A ersteigert, Gerät B erhalten innerhalb des Forums Internetrecht

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Alt 14.09.2011, 09:25
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Gerät A ersteigert, Gerät B erhalten

Hallo,

angenommen, Person P ersteigert bei Ebay über einen Online-Händler H
ein Handy A, welches 125€ kostet.
Also das Paket ankommt, öffnet P dieses und stellt fest, dass ein anderes Gerät B als das ersteigerte enthalten ist.
P forscht nach und findet raus, dass dieses Gerät bei H standardmäßig 265€ kostet.

1. Kann P das Handy behalten bzw. is P verpflichtet dieses zu melden?
Kann H - sollte es ihm den auffallen - den Differenzbetrag/das ganze Gerät zurückverlangen?

2. Könnte das Ganze nur ne Masche sein, um nacher anzukommen und zu sagen, P hätte ja das teurere Gerät gekriegt und müsste das nun auch bezahlen?
Müsste H in diesem Fall P nicht erst beweisen, dass P das "falsche" bekommen hat?

3. Hat P einen Garantieanspruch? Weil angenommen die Rechnung ist auf Gerät A ausgestellt, aber in der Kiste von B ist so ein Garantieding drin - was wohl aber nur mit einer Rechnung funktioniert.

Was würdet ihr P empfehlen zu tun?

Besten Dank
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Alt 14.09.2011, 16:50
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AW: Gerät A ersteigert, Gerät B erhalten

Es ist ein kaufvertrag über gerät a entstanden. Wenn der verkäufer nun ausversehen gerät b liefert, fehlt es eindeutig an der tilgungsbestimmmung und der käufer kann dies nicht als erfüllung verstehen. Es liegt also eine nichterfüllung vor und der verkäufer könnte über 812 abs. 1 s. 1, 1 alt. bgb das gerät b herausverlangen, da es mangels tilgungsbestimmung der rechtsgrund fehlt (nichterfüllung kaufvertrag). Wenn der verkäufer auf kulanz letztendlich eine vertragsanpassung auf gerät b vorschlägt mit zahlung des differenzbetrags ist seine sache. Jedenfalls bleibt der anspruch auf lieferung des gerätes a bestehen.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.09.2011, 18:53
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Registriert seit: Oct 2010
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AW: Gerät A ersteigert, Gerät B erhalten

Hallo,

also hätte der Händler H das Recht, das Gerät B zurückzuverlangen?
Und wenn, dann auch in nagelneuem Zustand?
Muss H nicht P beweisen, dass er wirklich das falsche gekriegt hat?
Und wie - wenn P jetzt das Ganze verschweigt - ist das mit Garantie und wann erlischt der Anspruch auf Rückerstattung von Gerät B an H?

Danke
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  #4 (permalink)  
Alt 14.09.2011, 22:38
V.I.P.
 
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AW: Gerät A ersteigert, Gerät B erhalten

1. Der Käufer eines Handies für 100,- findet zwei Handies für je 100,- im Paket. Darf der Käufer beide Handies behalten? Hat er auch Garantie für beide Handies?

2. Der Käufer eines Handies findet zudem noch den Ehering der Verpackerin in der Schachtel. Darf er den Ring behalten? Wer muss beweisen, dass er Eigentümer des Rings ist?

3. Der Käufer eines Autos findet im Kofferraum den Hund des Autohändlers, der da klammheimlich reingesprungen ist. Darf der Käufer den Hund behalten? Darf er ihm einen anderen Namen geben? Kann er den Autohändler verklagen, falls der Hund nicht korrekt geimpft worden ist?

Gruß aus Berlin, Gerd
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