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FSK16 - AVS notwenig?

Dies ist eine Diskussion zu FSK16 - AVS notwenig? innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 18:40
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FSK16 - AVS notwenig?

Guten Tag zusammen,

für Inhalte die pornografisch, also erst ab 18 zugänglich sein dürfen, sind ist ein AVS notwendig.

Darf alles was nicht darunter fällt frei zugänglich sein?
Oder wird hier auch bei Websites weiter differenziert?
Sind für Inhalte mit erotischem aber noch nicht pornografischem Inhalt auch ein AVS oder ein Hinweis notwendig?
Gibt es einen AVS ab 16? Wie und wo bekommt man so etwas?
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  #2 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 18:50
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AW: FSK16 - AVS notwenig?

Frei zugänglich ohne Einschränkungen können Inhalte gemacht werden, die für Jugendliche ab 14 Jahren geeignet sind, wenn diese nicht auf Seiten vorkommen, die sich speziell an Kinder richtet.

In allen anderen Fällen muss der Anbieter durch geeignete technische Maßnahmen einen nach Altersstufen differenzierten Zugang (also ab 6, 12 und 16 Jahren) einrichten.

Geeignete Mittel werden auf den Seiten von Jugendschutz.net und der KJM beschrieben.

"Ab 18" muss dann, wie richtig erkannt, ein AVS eingerichtet werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 09:58
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AW: FSK16 - AVS notwenig?

Will mir jemand verraten, wofür die Abkürzung AVS steht?
Bedeutung kann ich mir zwar denken - aber irgendwie will mein Kopf so früh am Tag daraus noch kein Wort bilden.
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  #4 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 09:59
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AW: FSK16 - AVS notwenig?

Altersverifikationssystem, also eine Art virtuelle Ausweiskontrolle.
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