Dies ist eine Diskussion zu Fragen zum Rückgaberecht beim Onlinekauf innerhalb des Forums Internetrecht
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| Fragen zum Rückgaberecht beim Onlinekauf Wie verhält sich das Rückgaberecht im Internet in diesem Beispielfall?: Wenn man sich im Internet ein Produkt kauft hat man ja ein zweiwöchiges Rückgaberecht. Person A bestellt sich nun Online eine Sonnenbrille.Paket kommt an und er entdeckt auf dem Produkt dass der Firmen-Aufkleber mitten auf´s Glas aufgeklebt ist,welches die 1ne Linse zu ca 60% bedeckt.Nun zu den eigentlichen Fragen: 1: Verliert man jetzt das Recht die Brille zurückzugeben wenn der Aufkleber entfernt wird,weil man die Ware im unveränderten Zustand zurückgeben muss(hab es von jemanden so gesagt bekommen)?.Schließlich kann Mr. A die Sonnebrille schlecht austesten wenn er nur 1ne Linse zum durchsehen hat. Desweiteren 2:Wenn Mr. A sich das Produkt über eine Firma bestellt,wird das Rückgaberecht dann außer Kraft gesetzt oder kann er die Ware doch noch zurück senden? Mfg Benara |
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| AW: Fragen zum Rückgaberecht beim Onlinekauf 1. Man darf das Produkt auch auspacken, bevor man es zurückschickt. Und ausprobieren. Und dazu auch Aufkleber entfernen. Nur Verbiegen und Zerkratzen wäre nicht so gut. 2. Die Eigenschaft "Firma" ist die Voraussetzung für ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Gegenüber Privatpersonen geht das gar nicht. Der Rücktritt ist natürlich nur gegenüber seinem Vertragspartner möglich - nicht gegenüber dem Hersteller oder Vermittler. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Fragen zum Rückgaberecht beim Onlinekauf Danke dir für deine Antwort Gerd,aber leider sehe ich gerade das ich mich bei Punkt 2 falsch ausgedrückt habe.Ich meinte,dass der Käufer gewerblich ist. |
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| AW: Fragen zum Rückgaberecht beim Onlinekauf Zitat:
![]() ein unternehmen hat kein rückgaberecht. das hat auch nichts mit dem aufkleber zu tun, sondern gilt das 14tägige widerrufsrecht nur für verbraucherinnen. alles andere wäre kulanz der sonnenbrillenhändlerin. mal fragen. |
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