Dies ist eine Diskussion zu Frage zu Impressum auf Homepage innerhalb des Forums Internetrecht
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| Frage zu Impressum auf Homepage Wird ein Impressum für eine Homepage benötigt wenn die Homepage in Amerika gehostet wird, oder auf den Kokosinseln aber das Geld welches z.b. durch Partnerprogramme mit der Homepage erwirtschaftet wird auf ein Deutsches PayPal oder normales Deutsches Bankkonto überwiesen wird? |
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| AW: Frage zu Impressum auf Homepage beides irrelevant, entscheidend ist ob sich die Homepage an ein deutsches Publikum richtet, wenn ja ist das dt. Recht anzuwenden. |
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| AW: Frage zu Impressum auf Homepage Für deutsche Konten oder für Konten in Deutschland benötigt man kein Impressum. Wenn man sich aber mit einem Medium an ein Publikum in Deutschland wendet, benötigt man ein Impressum, das dem Rundfunkstaatsvertrag entspricht oder dem Telemediengesetz. Egal, ob man damit Geld verdient und auf welche Bank das Geld geht. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Frage zu Impressum auf Homepage Zitat:
Könntet ihr das mal in irgendeiner Form begründen? Mal angenommen der Anbieter betreibt eine Seite die sich an gescheiterte deutsche Auswanderer richtet ( und z.B. Hilfe bei der "Rückführung" anbietet ). Der Anbieter selbst wäre aber z.B. Bürger und Bewohner der USA. Und solch ein Anbieter wäre dann auch Impressumspflichtig? Und die Staaten würden ihn gegebenenfalls ausliefern ?Wenn ich das TMG so überfliege, gewinne ich eher den Eindruck, das eher entscheidend ist, ob der Anbieter in der EG niedergelassen ist.
__________________ ----------------------------------- Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss |
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| AW: Frage zu Impressum auf Homepage Wenn man hier Deutsche nicht im Sinne des Grundgesetzes versteht, sondern als Personen mit ständigem Aufenthalt in Deutschland, dann wird ein Schuh daraus. Dass die rechtliche Durchsetzung bisweilen schwierig bis unmöglich sein kann, ändert nichts an der grundsätzlichen Rechtslage. Dazu gab es letztens noch ein interessantes Urteil. Mal sehen, ob ich das nochmal finde. |
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| AW: Frage zu Impressum auf Homepage Zitat:
Zitat:
Gemäß EU-Richtlinie finden die "deutschen" Vorschriften aber dennoch Anwendung, wenn der Diensteanbieter nur "zur Umgehung deutscher Vorschriften" seinen Sitz ins Ausland verlegt hat. Zitat:
Welchem ( gewähltem? ) Recht die Verträge zwischen Diensteanbieter und seinen Kunden unterliegen, ist für die Anwendung telemedienrechtlicher Vorschriften über Diensteanbieter-Angaben nicht entscheidend - das richtet sich nach dem Recht desjenigen Landes, in dem der Anbieter niedergelassen ist. 11 |
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