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Frage zu Impressum auf Homepage

Dies ist eine Diskussion zu Frage zu Impressum auf Homepage innerhalb des Forums Internetrecht

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  • 1 Post By Lichtboxer

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  #1 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 00:39
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Frage zu Impressum auf Homepage

Guten Abend, folgender Fall:

Wird ein Impressum für eine Homepage benötigt wenn die Homepage in Amerika
gehostet wird, oder auf den Kokosinseln aber das Geld welches
z.b. durch Partnerprogramme mit der Homepage erwirtschaftet wird auf
ein Deutsches PayPal oder normales Deutsches Bankkonto überwiesen
wird?
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  #2 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 01:04
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AW: Frage zu Impressum auf Homepage

beides irrelevant, entscheidend ist ob sich die Homepage an ein deutsches Publikum richtet, wenn ja ist das dt. Recht anzuwenden.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 01:08
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AW: Frage zu Impressum auf Homepage

Für deutsche Konten oder für Konten in Deutschland benötigt man kein Impressum.

Wenn man sich aber mit einem Medium an ein Publikum in Deutschland wendet, benötigt man ein Impressum, das dem Rundfunkstaatsvertrag entspricht oder dem Telemediengesetz.

Egal, ob man damit Geld verdient und auf welche Bank das Geld geht.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
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  #4 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 04:38
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AW: Frage zu Impressum auf Homepage

Zitat:
entscheidend ist ob sich die Homepage an ein deutsches Publikum richtet,
???

Könntet ihr das mal in irgendeiner Form begründen?

Mal angenommen der Anbieter betreibt eine Seite die sich an gescheiterte deutsche Auswanderer richtet ( und z.B. Hilfe bei der "Rückführung" anbietet ). Der Anbieter selbst wäre aber z.B. Bürger und Bewohner der USA.
Und solch ein Anbieter wäre dann auch Impressumspflichtig?
Und die Staaten würden ihn gegebenenfalls ausliefern ?

Wenn ich das TMG so überfliege, gewinne ich eher den Eindruck, das eher entscheidend ist, ob der Anbieter in der EG niedergelassen ist.
__________________
-----------------------------------
Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum
stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss
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  #5 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 10:42
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AW: Frage zu Impressum auf Homepage

Wenn man hier Deutsche nicht im Sinne des Grundgesetzes versteht, sondern als Personen mit ständigem Aufenthalt in Deutschland, dann wird ein Schuh daraus.

Dass die rechtliche Durchsetzung bisweilen schwierig bis unmöglich sein kann, ändert nichts an der grundsätzlichen Rechtslage. Dazu gab es letztens noch ein interessantes Urteil. Mal sehen, ob ich das nochmal finde.
Gerd aus Berlin likes this.
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  #6 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 15:22
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AW: Frage zu Impressum auf Homepage

Zitat:
Zitat von Yukka Beitrag anzeigen
Wird ein Impressum für eine Homepage benötigt
Das hängt davon ab, ob die Vorschriften des Landes, in welchem der Diensteanbieter ansässig ist, entsprechende Informationspflichten für Diensteanbieter vorsehen.

Zitat:
wenn die Homepage in Amerika gehostet wird, oder auf den Kokosinseln aber das Geld welches z.b. durch Partnerprogramme mit der Homepage erwirtschaftet wird auf ein Deutsches PayPal oder normales Deutsches Bankkonto überwiesen wird?
Das deutet darauf hin, daß der Dienstebetreiber in Deutschland ansässig sein dürfte.

Gemäß EU-Richtlinie finden die "deutschen" Vorschriften aber dennoch Anwendung, wenn der Diensteanbieter nur "zur Umgehung deutscher Vorschriften" seinen Sitz ins Ausland verlegt hat.

Zitat:
der Anbieter [ richtet sich ] an gescheiterte deutsche Auswanderer
Sofern er sich damit (zumindest auch) an in die EU ausgewanderte Deutsche richtet, würde er sich damit an "in der EU ansässige Bürger" wenden. In diesem Fall würden die Verträge zwischen den in der EU ansässigen Deutschen und dem Diensteanbieter zumindest den ( auf den EU-Verbraucherschutzrichtlinien beruhenden ) Verbraucherschutz-Vorschriften des jeweiligen EU-Landes unterliegen, ungeachtet einer möglichen Vereinbarung über das auf die Verträge anzuwendende Recht. ( Die Verbraucherschutzvorschriften können vorsehen, daß ein Verbraucher erweiterte Rücktritts- / Widerrufsrechte hat, solange sein Vertragspartner ihm nicht die vorgeschriebenen Identitätsangaben gemacht hatte. )

Welchem ( gewähltem? ) Recht die Verträge zwischen Diensteanbieter und seinen Kunden unterliegen, ist für die Anwendung telemedienrechtlicher Vorschriften über Diensteanbieter-Angaben nicht entscheidend - das richtet sich nach dem Recht desjenigen Landes, in dem der Anbieter niedergelassen ist.

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