Dies ist eine Diskussion zu Forumszensur innerhalb des Forums Internetrecht
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| Forumszensur Als Grund für diese Vorgehensweise nehmen wir einmal an, dass sich der Betreiber über einen früheren, allerdings nicht beleidigenden Beitrag des Users geärgert hätte. Außerdem sollte unser fiktiver Betreiber für den User noch die Funktion der direkten Kontaktaufnahme mit anderen Mitgliedern abgeschaltet haben. Der User wäre zwar nicht gesperrt, hätte damit aber keine Möglichkeit der Kommunikation mehr mit den anderen Teilnehmern, weder direkt, noch über die Fachforen. Ist dies zulässig? |
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| AW: Forumszensur Nein. Es sei denn, Forenbetreiber und Nutzer hätten miteinander vereinbart, daß der Forenbetreiber zu dem beschriebenen Verhalten nach Belieben berechtigt sein soll. Sofern vertraglich ein ordentliches Recht zur Kündigung des Forumsnutzungs-Vertragsverhältnisses vereinbart sein sollte, könnte der verärgerte Forenbetreiber ohne Angabe von Gründen ordentlich kündigen, unter EInhaltung vereinbarter Fristen. Ansonsten könnte der Forenbetreiber ein gesetzliches Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ausüben. 11 |
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| AW: Forumszensur Zitat:
dem "mißhandelten" user stehen bestimmt noch zig andere foren offen - es scheint wieder mal wochenende ...
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Forumszensur Zitat:
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| AW: Forumszensur Zitat:
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__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Forumszensur Zitat:
Die Frage behandelte ausdrücklich ein Monopol-Forum, für das es keinen gleichwertigen Ersatz gäbe, sonst würde das Problem naturgemäß gar nicht entstehen können. Der User würde sich sonst problemlos einem anderen Forum zuwenden können. |
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| AW: Forumszensur Zitat:
Gäbe es irgendeine Handhabe des Users? |
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| AW: Forumszensur Schreibe doch einfach mal nichts! Weshalb willst Du unbedingt das Juraforum mit Deiner Meinung belästigen: "wenn (und weil) ein Forennutzer auch anderswo schreiben kann, erübrigt sich die Frage zur (Un-)Rechtmäßigkeit seines Vorgehens gegenüber Forennutzern"? Zitat:
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| AW: Forumszensur Ich frage mich woher man den Rechtsanspruch auf die Nutzung eines Forums herleitet? In aller Regel sind die ja gratis und ich sehe hier keine Verpflichtung irgendetwas veröffentlichen zu müssen. Schließlich haftet ja auch der Forenbetreiber für die Beiträge, die er im Forum veröffentlichen lässt. Also warum sollte er gezwungen sein alles veröffentlichen zu müssen? Wär ja irgendiwe wiedersinnig Evtl. wird hier ja nicht freigeschaltet, weil die Beiträge sich wiederholen oder weil der User gegen Urheberrechte verstößt, evtl. haben sich andere User beschwert usw. Ich seh es ja hier im Forum, da gibt es doch immer wieder Leute die ihre Beiträge für unheimlich sachlich und fachlich korrekt halten und letztlich schreiben sie Stuss.
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| AW: Forumszensur Zitat:
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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