Dies ist eine Diskussion zu Forenrecht innerhalb des Forums Internetrecht
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| Forenrecht kann ein User eines Forums verlangen, dass alle seine Beiträge und Fotos bei Austritt gelöscht werden? Dadurch würden Themen des Forums ja ihre Zusammenhänge verlieren. Schließlich hat derjenige ja selbst vorher freiwillig seine Beiträge im Forum veröffentlicht und wurde nicht zur Veröffentlichung gezwungen. Dass die persönlichen Daten aus dem Profil gelöscht werden ist natürlich selbstverständlich. Liebe Grüße Felidae |
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| AW: Forenrecht Falls ein vom Poster eingeräumtes Nutzungsrecht an Texten und Fotos zeitlich nicht einschränkt wurde, z. B. per AGB, Nutzungsbedingungen, Vertrag, Willenserklärung, wurde wohl konkludent ein Nutzungsrecht für eine Dauer eingeräumt, die üblich ist unter den gegebenen Umständen - bei einem unbefristeten Forum also unbefristet. Konkludent oder entsprechend dem Vertragszweck laut Absatz 5 § 31 UrhG. Ein "§ 42 Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung" ist zwar möglich, aber an strenge Bedingungen geknüpft ("Ich mag das Forum nicht mehr!" genügt nicht!) und an Kosten, die durch den Rücktritt entstehen. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Forenrecht Hallo Gerd, super, danke für die schnelle Antwort. ![]() Viele Grüße Felidae |
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| AW: Forenrecht Hallo Gerd, ich habe direkt eine Anschlussfrage. Nach Löschung bleiben die Beiträge ja erhalten, aber darf es sein, dass diese weiterhin in Verbindung mit dem Verfasser gebracht werden können, oder muss der Name des Verfassers durch "gelöschte Person" o.ä. ersetzt werden? Darf im eingeräumten Nutzungsrecht geschrieben werden, dass ein Beitragstext aus Namen, Wohnort und geschriebenem Text des Verfassers besteht? Viele Grüße Thor |
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| AW: Forenrecht Hallo Thor, der Urheber eines Werkes darf nicht nur über Inhalt und Form seines Werkes frei bestimmen, sondern auch über die erste Veröffentlichung und Bekanntmachung seines Werkes: "§ 12 Veröffentlichungsrecht (1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist. (2) Dem Urheber ist es vorbehalten, den Inhalt seines Werkes öffentlich mitzuteilen oder zu beschreiben, solange weder das Werk noch der wesentliche Inhalt oder eine Beschreibung des Werkes mit seiner Zustimmung veröffentlicht ist." Und eben so frei kann der Urheber entscheiden, ob sein Name ans Werk geklebt wird oder nicht, oder ob es ein Künstlername sein soll, ein Pseudonym - oder gar nichts, also ein "Anonym": "§ 13 Anerkennung der Urheberschaft Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist." Wie lange welche Urheberbezeichnung an seinem Werk kleben soll, kann der Urheber ebenfalls selbst bestimmen: "Ab 1. 12. 2011 dürfen Sie mein Werk 'Das Kapital' nicht mehr unter dem Namen 'Karl Marx' verbreiten, sondern nur noch unter dem Namen 'Karl May'." Allerdings eben nur vorab, in einem Vertrag, schriftlich, mündlich oder konkludent. Wurde nun 'Karl Marx' bestimmt, aber kein Ende dieser Urheberbezeichnung vereinbart (schriftlich, mündlich oder konkludent), dann gibt es auch kein Ende. Ausnahme: § 42 Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung. Gruß aus Berlin, the author formerly known as Gerd
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| AW: Forenrecht Hallo Gerd, das war jetzt etwas zu juristisch für mich. Habe ich das jetzt so richtig verstanden: Wenn ich meinen Beitrag veröffentliche, kann ich vorab selbst bestimmen, ob mein Name, Künstlername oder ein anderes Pseudonym verwendet wird und wie lange dies zu verwenden ist? Das würde also bedeuten, dass nach der Löschung in einem Forum mein Name grundsätzlich noch mit meinem Beitrag in Verbindung gebracht werden kann, da ich beim Speichern des Beitrags kein Ende der Urheberbezeichnung vereinbart habe, oder habe ich das falsch verstanden? Viele Grüße Thor |
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| AW: Forenrecht Genau so ist es, Thor, ich hätte es nicht besser formulieren können. Branchenüblich gilt eine einmal gewählte Urheberbezeichnung als für ewig gewählt für dieses Werk - kein Verlag stampft ein Buch ein und bringt es unter neuer Urheberbezeichung neu heraus, weil Max Mustermann sich neuerdings "Max. M. Mustermann" nennen möchte. Nur bei Foren denken manche Urheber, die wären ein Selbstbedienungsladen: Heute so und morgen so. Vor allem, wenn ein Poster sauer auf den Betreiber ist. Aber der hat auch seine Rechte. Er vertraut ja auch auf die ihm erteilten Nutzungsrechte an Forenbeiträgen (inklusive Urheberbenennung, die ja auch ein Renommée darstellen kann), wenn er investiert, z. B. in neue, schnellere, zuverlässigere Server. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Forenrecht Das Urheberrecht kommt mangels geistiger Schöpfungshöhe in gefühlten 99 % aller Forenbeiträge gar nicht zur Anwendung. Der enstprechende User hat dann grundsätzlich überhaupt keine Ansprüche in Bezug auf seine Texte - es sei denn, sie enthielten z.B. persönliche Daten oder einen Hinweis auf seine Identität. Weitere Ausnahmen sind denkbar, ebenso die Tatsache, dass per Nutzungsvereinbarung etwas anderes bestimmt wurde. Ansonsten sind die Texte gemeinfrei, der Betreiber kann sie also (wie jeder andere auch) fast nach Belieben verwenden. Bei Fotos greift dagegen tatsächlich das Urheberrecht. |
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