Dies ist eine Diskussion zu Forenbetreiber rächt sich an User innerhalb des Forums Internetrecht
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| Forenbetreiber rächt sich an User angenommen jemand registriert sich in einem Internetforum für Segelsport und stellt ein Foto seines Bootes ins Forum. Einige Tage später möchte er das Foto nicht mehr im Forum haben und bittet den Admin per PN freundlich um die Löschung des Fotos. (das Foto hat keinen Bezug zu einem Beitrag) Der Admin kommt der Bitte des Users jedoch nicht nach. Hierauf teil der User dem Admin per PN mit, dass er auf die Löschung seines Fotos einen Rechtsanspruch hat und fordert ihn erneut auf (diesmal unter Fristsetzung), das Foto zu löschen. Der Admin ignoriert jedoch auch diese zweite Aufforderung. Zum dritten Mal fordert der User den Admin per PN unter Fristsetzung auf, sein Foto zu löschen und droht mit dem Rechtsweg, falls der Admin seiner Pflicht abermals nicht nachkommt. Hierauf löscht der Admin zwar das Foto, übt aber nun an dem User Rache: Er würdigt ihn öffentlich im Forum herab und behauptet, dieser hätte ihm mit „Rechtsanwälten und Fristen“ gedroht, obwohl der User in seiner PN gar nichts von „Rechtsanwälten“ erwähnt hatte, sondern nur schrieb, er würde ggf. den Rechtsweg gehen. Der Admin lässt sich weitere Gemeinheiten einfallen und veröffentlicht im Forum die privaten E-Mails, die der User ihm per PN geschickt hatte. Er macht das besonders fies, indem der die E-Mails nicht vollständig veröffentlicht, sondern nur auszugsweise. Damit verzerrt er bewusst die Sachlage, um gegen den User Stimmung zu machen. Ferner macht er den User im Forum vor allen anderen Usern lächerlich, stellt ihn als kleines Kind hin und als jemanden, der zu dämlich ist sein Foto selbst zu löschen. Letzteres ist in dem Forum aber nach mehreren Tagen gar nicht mehr durchführbar, da dort das Editieren von Beiträgen nur kurze Zeit möglich ist. Nun wollen sich andere User beim Admin wohl beliebt machen und fallen über den betr. User her, beleidigen und verspotten ihn. Der betr. User will sich das nicht gefallen lassen und möchte nun, entgegen seiner ursprünglichen Absicht, tatsächlich den Rechtsweg gehen. 1) Welche Straftatbestände greifen in dem erwähnten Fall bzw. welche Strafanträge kann der User stellen? 2) Welche Staatsanwaltschaft ist in Sachen Internetrecht (oder Forenrecht) zuständig? Ist in jeder Staatsanwaltschaft jemand für Internetrecht zuständig, oder gibt es dafür spezielle Anlaufstellen? Freundliche Grüße Lutz02 |
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| AW: Forenbetreiber rächt sich an User Ist der User mit seinem bürgerlichen Namen in dem Forum unterwegs oder nur mit Pseudonym? Im letzteren Fall wäre mein Rat, sich dort abzumelden und die Sache auf sich beruhen zu lassen. |
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| AW: Forenbetreiber rächt sich an User Ich sehe keinen Straftatbestand verwirklicht. |
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| AW: Forenbetreiber rächt sich an User Zitat:
b) --> Die Äußerung des Admin dürfte vermutlich (noch) als nur wertende Meinung ( nämlich die Meinung, das Schreiben des Users sei aus Sicht des Admin so aufzufassen, daß er die Einschaltung von Rechtsanwälten in Erwägung ziehen wolle ) anzusehen sein, die vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geschützt ist, und (noch) nicht als Behauptung einer ( auf ihre Wahrheit hin überprüfbaren ) Tatsache, deren Äußerung für den Fall ihrer Unwahrheit/Unerwiesenheit, ihrer Herabwürdigungs-Eignung und -absicht strafbar sein könnte. c) --> Das ist nicht ohne weiteres strafbar, sondern zunächst höchstens eine rechtswidrige Mißachtung persönlichkeitsrechtlicher Belange. ( In Extremfällen könnte eine solche Handlung vielleicht sogar wegen Beleidigung strafbar sein. ) d) --> Je nach der Art der Äußerungen könnte diese als (strafbare) Beleidigungen anzusehen sein, oder als (strafbare) Behauptungen unwahrer/unerwiesener Tatsachen, die "für die Öffentlichkeit" Grundlage der Bildung einer geringschätzigen Meinung bilden könnten usw. e) --> Für die zumindest rechtswidrigen, eventuell strafbaren Äußerungen Dritter würde der Admin nicht (strafrechtlich) zur Verantwortung gezogen werden (können), solange er von den Drittäußerungen noch keine Kenntnis hätte; sobald er Drittäußerungen in Kenntnis ihres Inhalts auf seinem Server beläßt, haftet er für sie wie für eigene. Zitat:
Zitat:
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| AW: Forenbetreiber rächt sich an User Hallo Lichtboxer, Clown und once, ich war verreist und habe eure Antworten erst jetzt gelesen. @ Lichtboxer Der User steht im Forum unter seinem Pseudonym, aufgrund seiner Erzählungen wird er aber möglicherweise von Leuten aus seinem Bekanntenkreis und seinem Heimatort erkannt, was er nicht möchte. @ Clown Im Nachhinein bin ich der Meinung, dass ich den Fall in die falsche Rubrik gestellt habe. Es geht hier nämlich um Mobbing in einem Internetforum und hierfür ist wohl mehr das Internetrecht zuständig als das Strafrecht. Dennoch vielen Dank für die Antwort. @ once Vielen Dank für Ihre ausführliche und interessante Antwort. Aus Ihren Ausführungen geht hervor, dass es in der Praxis bei strafrechtlichen Rechtsstreiten darum geht, wie man etwas auffassen könnte, etwas auslegen kann, wie etwas gemeint oder nicht gemeint gewesen sein könnte usw. Das heißt doch, wenn der Angeklagte clever und gerissen ist, dann wird er sich alles so zurechtlegen, dass man ihm nichts anhaben kann. Hinzu kommt noch das bekannte Desinteresse von Staatanwälten bei Anzeigen bezgl. Beleidigung. Wie mir ein Rechtsanwalt für Strafrecht einmal sagte, werden bei Staatsanwaltschaften nur 20 von 100 eingehenden Strafanzeigen bearbeitet, die anderen 80 werden aufgrund von Geringfügigkeit zurückgewiesen. Wenn man jemanden z. B. als Betrüger, als De...p oder Ar…ch bezeichnet, so der Anwalt, dann ist das für einen Staatsanwalt kein Grund die Klage zuzulassen, da i. d. R. auf die Eitelkeiten von gekränkten Personen Staatsanwälte keine Rücksicht nehmen. Als ich den Anwalt dann fragte, ob man denn auch mit Straffreiheit rechnen könne, wenn man Richter, Staatsanwälte oder Polizisten als Betrüger, als De...p oder Ar…ch bezeichnet, sagte er: „Tja, nach meiner Erfahrung wird in solchen Fällen von Gerichten sonderbarer Weise einmal so und einmal so entschieden“. Gruß Lutz02 |
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| AW: Forenbetreiber rächt sich an User Zitat:
Zitat:
Zivilrechtlich ist es umgekehrt: da hat der Betroffene einen Anspruch auf "Klarstellung", d.h. auf eine ( gerichtlich einklagbare ) zukünftige Unterlassung einer (Weiter-)Verbreitung desjenigen Bestandteils einer mehrdeutigen Äußerung, in deren Variante die Äußerung rechtswidrig/beleidigend gemeint wäre: D.h., der "Gerade-noch-nicht-Bestrafte" müßte sich dem anderen verpflichten, in Zukunft nicht mehr X zu behaupten, sofern man seine Äußerung sowohl ( straffrei ) als Y, als auch ( strafbar ) als X auffassen könnte ( wobei man strafrechtich zugunsten des Angeklagten davon ausgeht, er habe Y gemeint ). 11 |
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| AW: Forenbetreiber rächt sich an User Zitat:
Ob er das hat, hängt entscheidend vom eingeräumten Nutzungsrecht ab. Und da müsste man dann erstmal im konkreten Einzelfall prüfen, welches Nutzungsrecht eingeräumt wurde, ob die Nutzungsrechtseinräumung in der erfolgten Weise überhaupt wirksam war (ggf. unwirksame AGB), usw. usf. Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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