Dies ist eine Diskussion zu Falschlieferung innerhalb des Forums Internetrecht
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| Falschlieferung Angenommen eine Person A bestellt eine CD im Internet, bekommt aber eine DVD geliefert. Dies ist schon die 2. Falschlieferung. Person B (Freund von A) öffnet diese DVD, da sie von dieser Falschlieferung nichts weiß. Nun ist die Verpackung der DVD geöffnet worden, kann das rechtliche Konsequenzen für Person A haben? Oder muss der Verkäufer das so hinnehmen, da ja ursprünglich er an der Falschlieferung Schuld trägt. Weitere Annahme: die DVD war nebenbei nicht versiegelt, es wurde lediglich die Verpackungsfolie geöffnet. Grüße |
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| AW: Falschlieferung Also Person A müsste keine rechtlichen Folgen befürchten, da ja die Umverpackung versehentlich geöffnet wurde und man die DVD so nicht von einer "gebrauchten" unterscheiden könnte. |
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