Dies ist eine Diskussion zu Falschangaben zu Online-Auktionen innerhalb des Forums Internetrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| die Sachlage ist folgende: Verkäufer inseriert ein Produkt bei eBay / einem Online-Auktionshaus. Potentieller Käufer bietet und ersteigert letztendlich, aufgrund einer spezifischen Angabe zur Software des Produktes. Produkt erreicht nach der Zahlung den Käufer, gezahlt wurde via. PayPal. (Wichtig bei eBay-Auktionen (?)) Käufer entdeckt die Falschangabe, kontrolliert nochmals die Auktion - eindeutig eine Falschangabe. Gerät für ihn dadurch nicht benutzbar. Welche Schritte kann der Käufer eingehen, falls der Verkäufer nicht auf die Rückgabeforderung eingeht bzw. das Geld nicht zurückzahlt? Liebe Grüße, Alexander |
| |||
| AW: Falschangaben zu Online-Auktionen Auf Vertragserfüllung klagen. Der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer wurde seitens des Verkäufers ja nicht erfüllt.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
| |||
| AW: Falschangaben zu Online-Auktionen oder bei ebay einen konflikt melden und das geld bei paypal zurückbuchen. |
| |||
| AW: Falschangaben zu Online-Auktionen Damit ist die kaufvertraglich geschuldete Leistung ... § 433 BGB Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. ... erbracht und der Anspruch des Käufers erloschen, § 362 BGB: Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird. Zitat:
Zitat:
Das ist ein Sachmangel ( § 434 BGB ). Der Käufer kann dann ( § 437 BGB ) zunächst als Nacherfüllung zwischen Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung ( = Umtausch ) wählen; er kann erfolglosenfalls vom Kaufvertrag zurücktreten ( und den Kaufpreis zurückfordern ), oder statt eines Rücktritts kann er den Artikel behalten und den Kaufpreis mindern, oder er kann Schadensersatz statt der Leistung fordern ( = die (Mehr-)Kosten einer anderweitigen Beschaffung eines Geräts mit den vereinbarten Merkmalen. Zitat:
Die Mitteilung auf möglichst vielen verschiedenen Kommunikationswegen ( per eMail, per eBay-Kontakt-Formular, per Fax, per Post, SMS, ... ) übermitteln, ggf. wiederholt ( bis der Empfänger den Erhalt bestätigt ), um dem Verkäufer die Behauptung abzuschneiden, die Mitteilung sei ihm auf keinem dieser Wege zugegangen ... Die einzige (vom BGH anerkannte ) Methode, den Zugang ( des Inhalts ) einer Sendung beim Empfänger beweisen zu können, ist eine ( auf eigene Kosten veranlaßte ) Zustellung per Gerichtsvollzieher. 11 |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| auktion, betrug, ebay, rückgaberecht internet |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Frage zu Schadenersatz bei Online-Auktionen | Internetrecht | 06.12.2011 21:49 |
| Online-Auktionen extern Bewertung | Internetrecht | 30.11.2011 12:52 |
| Verdacht auf gewerblichen Betrug bei online Auktionen | Internetrecht | 21.06.2007 06:51 |
| Online Auktionen Provision von nicht zahler spassbieter verlangen Anzeige | Bürgerliches Recht allgemein | 06.03.2007 11:53 |
| Versteigerungen bei Online-Auktionen - Ab wann handelt man gewerblich ??? | Internetrecht | 05.02.2005 20:50 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios