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Facebooks "Gefällt mir"-Button

Dies ist eine Diskussion zu Facebooks "Gefällt mir"-Button innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.08.2011, 14:53
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Facebooks "Gefällt mir"-Button

Datenschützer halten Facebooks "Gefällt mir"-Button für rechtswidrig

Angenommen, ein Website-Betreiber hat so ein 'Gefällt mir'-Button auf seiner Website integriert. Wie soll er sich mit Rücksicht auf die o.zitierte Pressemeldung verhalten?

Geändert von JurassicP (20.08.2011 um 16:30 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 19.08.2011, 19:41
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AW: Facebooks "Gefällt mir"-Button

Besonders passend ist die unter dem Text eingeblendete "Facebook-Button"-Leiste auf der ZD-Net-Seite mit dem Artikel...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 20.08.2011, 09:00
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AW: Facebooks "Gefällt mir"-Button

Spontan sieht mir das wieder sehr nach Panikmache aus. Zum einen scheint es ja vorläufig nur Personen in Schleswig-Holstein zu betreffen, was mir an sich schon ein bisschen merkwürdig vorkommt. (erinnert alles ein bisschen an die EHEC-Epidemie, á la "erste Gefällt-mir-Buttons jetzt auch in Schleswig-Holstein aufgetaucht...")

Zum anderen kann (wenn ich mich nicht irre?), dass ULD nicht einfach ohne einen Richter bestimmte Sachen für rechtswidrig erklären - ob sie es für rechtswidrig halten spielt ja erstmal keine Rolle.
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  #4 (permalink)  
Alt 20.08.2011, 12:50
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AW: Facebooks "Gefällt mir"-Button

Zitat:
Zitat von Nerdworld Beitrag anzeigen

Spontan sieht mir das wieder sehr nach Panikmache aus.
Und wie sieht es aus, wenn Du Dir in Ruhe und ausführlich die Begründung für die Meinung angesehen hast, wonach es (im gesamten Bundesgebiet) rechtswidrig sei?

Zitat:
Zum anderen kann (wenn ich mich nicht irre?), dass ULD nicht einfach ohne einen Richter bestimmte Sachen für rechtswidrig erklären - ob sie es für rechtswidrig halten spielt ja erstmal keine Rolle.
Strenggenommen spielt es für Dich auch keine Rolle, wenn schon in unzähligen Verfahren Gerichte ihre Meinung zur Unzulässigkeit verkündet und andere verurteilt haben sollten - solange dasselbe Verhalten Dir (noch) nicht gerichtlich untersagt worden wäre.

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