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Embedding von youtube videos

Dies ist eine Diskussion zu Embedding von youtube videos innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.07.2009, 19:09
Boardneuling
 
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Embedding von youtube videos

Hallo,

ganz allgemeine Frage:
ist das Einbetten von Youtube Videos auf der eigenen Webseite in irgend einer Weise illegal? (youtube bietet den "embedding code" ja regelrecht an?

Vielen Dank für die Antwort/en

Beste Grüße

Koni
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  #2 (permalink)  
Alt 10.07.2009, 19:46
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AW: Embedding von youtube videos

Sofern die Clips nicht urheberrechtlich geschützt sind, wäre es m.E. legal - jedoch ist zu bedenken:

Die Plattform erlaubt in den AGB zudem ausdrücklich nur die Einbettung von legal erlangten Videos.

In anderen Fällen ist es eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des Urheberrechts.

Dem Homepage-Betreiber kann eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung und Klage drohen...

Davor schützen kann die Nachfrage beim Einsteller des Videos, inwieweit man das Video einbetten darf.

Desweiteren minimiert eine Nachfrage beim Einsteller auch das Risiko, dass man sich mit Schadensersatzforderungen konfrontiert sieht, weil ein Dritter z.B. die ( berechtigte ) Entfernung des Videos fordert, weil er / sie sich in betreffendem Video verunglimpft sieht...
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  #3 (permalink)  
Alt 11.07.2009, 01:33
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AW: Embedding von youtube videos

Zitat:
Zitat von Student2009
ist das Einbetten von Youtube Videos auf der eigenen Webseite in irgend einer Weise illegal?
1. Zunächst mal wäre zu klären, ob das Verbreiten Deiner Webseite samt Einbettungscode als "Zugänglichmachen" der (auf dem YouTube-Server abgelegten) Videodateien bzw. darin enthaltener urheberrechtlich geschützer Werke anzusehen wäre, § 19a UrhG.

Man könnte ja durchaus argumentieren, daß NUR YouTube die Werkinhalte im Sinne von § 19a UrhG "zugänglich" macht, und nicht derjenige, der (im Quelltext seiner Seite ) die URI einbaut / mitteil, unter der die Inhalte zugänglich sind.

2. Sofern Dein Einbinden jedoch als "Zugänglichmachen" im Sinne von § 19a UrhG zu werten wäre, wäre es zulässig, wenn dies mit der Zustimmung des Inhabers des Zugänglichmachungsrechts geschähe, d.h. wenn der Inhaber von Urheberrechten am hochgeladenen Video damit einverstanden wäre. Dies wäre dann der Fall, wenn er auch mit dem Hochladen einverstanden war.

---> Wenn ein Video ohne Zustimmung des Rechteinhabers hochgeladen wurde, könnte der Rechteinhaber "eigentlich" auch gegen das Zugänglichmachen per Einbettungslink vorgehen. ( Allerdngs wäre dies wohl rechtsmißbräuchlich, wenn er nicht zunächst gegen YouTube vorgehen würde! ).

3. Selbst wenn der Rechteinhaber dem Hochladen zugestimmt hätte, könnte das Einbetten "illegal" sein - etwa wenn ein Bombenbau-Video verlinkt wäre, das der Bombenbauer selbst gedreht und hochgeladen hätte. Der Bombenbau-Verlinker würde dann zwar nicht gegen Urheberrechte des Bombenbauvideo-Urhebers verstoßen - "erlaubt" wäre sein Verhalten dennoch nicht!

Zitat:
schützen kann die Nachfrage beim Einsteller des Videos, inwieweit man das Video einbetten darf.
Selbst wenn der JA sagt, kann man sich strafbar machen.

11
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  #4 (permalink)  
Alt 11.07.2009, 01:37
V.I.P.
 
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AW: Embedding von youtube videos

Zitat:
Selbst wenn der JA sagt, kann man sich strafbar machen.
Das habe ich nicht ausgeschlossen - ich sagte nur, Derjenige kann sich dadurch schützen...

Ohnehin wäre es besser - bei dem Risiko - lediglich mit einem Link auf einen Videoclip hinzuweisen...
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