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Eigenwerbung als Flyer mit dem Warenversand

Dies ist eine Diskussion zu Eigenwerbung als Flyer mit dem Warenversand innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.07.2011, 15:26
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Eigenwerbung als Flyer mit dem Warenversand

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage bezüglich Flyer die der Warensendung beiliegen. Ist es in Deutschland rechtlich bedenkenlos seinen eigenen Warensendungen Flyer mit Werbung für den eigenen Online-shop und Artikel, die man dort kaufen kann, beizulegen? Ist dies auch möglich, wenn der Kunde z.B. über Amazon oder ebay bestellt hat. Könnten Richtlinien von Amazon oder Ebay verbieten werbung für den eigenen Shop beizulegen? Muss man sich vom Kunden eventuell erst eine Genehmigung für die Beilage von Werbung einholen?

Amazon selbst legt ja gerne viele Flyer ihren Sendungen bei. Allerdings sind das glaube ich immer Gutscheine. Hat das einen Grund? Muss der Kunde etwas davon haben (z.B. in form eines Gutscheines?)

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße
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Alt 12.07.2011, 05:00
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AW: Eigenwerbung als Flyer mit dem Warenversand

Ich glaube nicht, dass das SPAM ist, obwohl es irgendwie doch daran erinnert: "Die unverlangte kommerzielle E-Mail (kurz UCE, von englisch „Unsolicited Commercial E-Mail“) ist eine E-Mail mit kommerziellen Inhalten, die an Empfänger (auch einzelne oder wenige) verschickt werden. UCE ist in Deutschland unter bestimmten Umständen legal, siehe Rechtslage in Deutschland."

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 12.07.2011, 16:51
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AW: Eigenwerbung als Flyer mit dem Warenversand

Zitat:
Zitat von Anton_hh Beitrag anzeigen
Ist es in Deutschland rechtlich bedenkenlos seinen eigenen Warensendungen Flyer mit Werbung für den eigenen Online-shop und Artikel, die man dort kaufen kann, beizulegen?
Dies wäre dann eine unzulässige Wetbewerbshandlung, wenn auf solche Art und Weise unzumutbar belästigend geworben würde:

§ 7 UWG:
Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht.

Unzumutbar ist eine Werbung mit ... unverlangten Telefonanrufen, unverlangten eMails, Faxen, automatischen Anrufmaschinen, verschleierter Identität, hartnäckigem Ansprechen über sonstige Fernkommunikationsmittel usw. Zumutbar soll eine Werbebelästigung durch unverlangte Telefonanrufe bei Unternehmerns sein bei zumindest zu mutmaßendem Einverständnis; und zumutbar soll eine belästigende unverlangte eMail-Werbung sein bei bestehender Kundenbeziehung usw.

Zulässig wäre vermutlich nur, wenn Warenzusendungen Werbung für gleichartige Waren/Dienstleistungen wie die bestellten beigelegt würde ... eine Vermüllung der Warenzusendung mit Werbung für irgendwelche sonstigen Waren/Dienstleistungen dürfte als unzumutbar belästigend anzusehen sein.

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  #4 (permalink)  
Alt 12.07.2011, 18:10
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AW: Eigenwerbung als Flyer mit dem Warenversand

Vielen Dank für die Antworten,

heißt das mit anderen Worten, dass fast alle großen Online-Buchhäuser sich in einem Graubereich bewegen? Ich könnte mir vorstellen, dass die wenigsten Kunden, die irgendein Buch bestellen, zwangsläufig auch Interesse an vergünstigten Visitenkarten oder Blumensträußen haben...

Ich hab aber wieder was dazu gelernt. Danke!
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Alt 12.07.2011, 19:06
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AW: Eigenwerbung als Flyer mit dem Warenversand

Zitat:
Zitat von Anton_hh Beitrag anzeigen
heißt das mit anderen Worten, dass fast alle großen Online-Buchhäuser sich in einem Graubereich bewegen?
Worin im Sinne des Gesetzes das "unzumutbar Belästigende" einer geschäftlichen Handlung zu sehen wäre, müßte geklärt werden ... Insbesondere bei einer Werbung sollen Werbehandlungen gemäß § 7 UWG bei Erkennbarkeit der Unerwünschheit "dieser" Werbung unzumutbar belästigend sein.

Meines Erachtens wäre eine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung immer dann anzunehmen, wenn die Aufmerksamkeit des Umworbenen auf die Werbeäußerungen gelenkt wird und er gezwungen ist, sich zunächst der Werbewirkung der Werbeinhalte aussetzen zu müssen, bevor er sich entscheiden könnte, ob er mit dieser (Art der) Werbung einverstanden sein will.

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