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Edelmetall - Selbstabholung nach telefonischer Anfrage - Rücktritt vom Kaufvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Edelmetall - Selbstabholung nach telefonischer Anfrage - Rücktritt vom Kaufvertrag innerhalb des Forums Internetrecht

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Alt 01.12.2011, 13:05
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Edelmetall - Selbstabholung nach telefonischer Anfrage - Rücktritt vom Kaufvertrag

Wie sieht folgender fiktiver Fall aus:

Bei einer Onlineversteigerung ersteigert Käufer A (privat) von Verkäufer B (gewerblicher Verkäufer) Edelmetalle.

In dieser fiktiven Online Plattform ist es möglich den potentiellen Käufer über die Zahlungsbedingungen zu informieren. Der Verkäufer B hat die Zahlung Barzahlung bei Abholung angegeben.

Der Verkäufer B hat in der Anzeige die Möglichkeit der Selbstabholung nach telefonischer Anfrage angeboten.

Nach Auktionsende möchte Käufer A die Ware gerne abholen und schreibt nach Auktionsende eine Mail, um einen Abholtermin zu vereinbaren. Verkäufer B möchte allerdings keine Selbstabholung anbieten, da keine telefonische Anfrage erfolgt sei.
Käufer A versucht Verkäufer B nach Auktionsende telefonisch zu kontaktieren, allerdings ist Verkäufer B nicht erreichbar, so dass Käufer A nachträglich eine telefonische Anfrage auf dem Anrufbeantworter stellt. Dies akzeptiert Verkäufer B nicht.
Daraufhin tritt Käufer A vom Kaufvertrag zurück. Verkäufer B möchte Schadensansprüche gelten machen, da Edelmetalle vom Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Allerdings hat Verkäufer B versäumt den Käufer darüber zu informieren

Frage:

Kann Käufer A den Kaufvertrag aufheben?

Kann Verkäufer B Schadensersatzansprüche (Auktionsgebühren + Differenzbetrag des Verkaufes + Anwaltskosten) geltend machen?

Kann Käufer A die Anwaltskosten Verkäufer B in Rechnung stellen?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.12.2011, 16:49
V.I.P.
 
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AW: Edelmetall - Selbstabholung nach telefonischer Anfrage - Rücktritt vom Kaufvertrag

Bevor man als Käufer von einem Kaufvertrag zurücktreten kann, muß man dem Verkäufer zumindest erstmal eine Frist zur Erfüllung setzen.

Wurde denn hier tatsächlich eine bestimmte Form der Übergabe vertraglich verbindlich vereinbart?

Und was sagt der Verkäufer? Will er gar nicht mehr liefern? Will er anders liefern? Besteht er auf anderer Lieferung?

So wie beschrieben wüsste ich nicht, warum man den Kaufvertrag überhaupt aufheben sollte, da offensichtlich sowieso beide Seiten keine Lust zu haben scheinen ihn zu erfüllen und auch weder Zahlung noch Lieferung bisher erfolgt sind...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 01.12.2011, 19:23
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AW: Edelmetall - Selbstabholung nach telefonischer Anfrage - Rücktritt vom Kaufvertrag

Zitat:
Zitat von MeinRecht123 Beitrag anzeigen
Bei einer Onlineversteigerung ersteigert Käufer A (privat) von Verkäufer B (gewerblicher Verkäufer) Edelmetalle.
Wenn der Vertrag in der Form einer Versteigerung nach § 156 BGB geschlossen worden sein sollte, dann bestünde kein Widerrufsrecht.

Wenn es sich bei den zu liefernden Waren um solche handelt, "deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können", besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.

Zitat:
Verkäufer B ... hat ... versäumt den Käufer darüber zu informieren [ daß kein Widerrufsrecht besteht ]
Der Fernabsatzunternehmer könnte sich durch die Mißachtung der Vorschrift zur vorvertraglichen Information über Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts dem Verbraucher gegenüber schadensersatzpflichtig gemacht haben.

Zitat:
Kann Käufer A den Kaufvertrag aufheben?
Es wäre denkbar, daß der schadensersatzpflichtige Verkäufer den Käufer (wieder) so stellen müßte, wie er bei ordnungsgemäßer Information stünde : d.h. er müßte ihm (wieder) das Recht einräumen, sich in Kenntnis dieser Rechtslage (neu) für einen Vertragsschluß entscheiden zu können, oder nicht.

Zitat:
Kann Verkäufer B Schadensersatzansprüche (Auktionsgebühren + Differenzbetrag des Verkaufes + Anwaltskosten) geltend machen?
Wenn Käufer A nicht berechtigt wäre, sich von seiner Bestellung wieder lösen zu dürfen, und gleichwohl seinen Vertragspflichten nicht nachkommt, könnte ihn der Verkäufer auf "Vertragserfüllung Zug um Zug" verklagen - vorausgesetzt, der Käufer wäre überhaupt "vorkassepflichtig".

Zitat:
Kann Käufer A die Anwaltskosten Verkäufer B in Rechnung stellen?
Die Anwaltskosten im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ( gerichtet auf die Einräumung eines bedingungslosen, fristlosen Rücktrittsrechts/Widerrufsrechts ) wegen schuldhafter Verletzung vorvertraglicher Belehrungspflichten über das Nichtbestehen von Fernabsatz-Widerrufsrechten könnten vermutlich ersetzt verlangt werden.

11
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  #4 (permalink)  
Alt 01.12.2011, 20:38
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AW: Edelmetall - Selbstabholung nach telefonischer Anfrage - Rücktritt vom Kaufvertrag

Vorerst möchte ich mich für die Antworten bedanken.

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Wurde denn hier tatsächlich eine bestimmte Form der Übergabe vertraglich verbindlich vereinbart?
Die Möglichkeit der Selbstabholung nach telefonischer Anfrage wurde vom Verkäufer B vertaglich verbindlich vereinbart.

Zitat:
Und was sagt der Verkäufer? Will er gar nicht mehr liefern? Will er anders liefern? Besteht er auf anderer Lieferung?
Käufer A möchte die Ware ausschließlich abholen. Versand wurde vom Verkäufer B angeboten.

Zitat:
So wie beschrieben wüsste ich nicht, warum man den Kaufvertrag überhaupt aufheben sollte, da offensichtlich sowieso beide Seiten keine Lust zu haben scheinen ihn zu erfüllen und auch weder Zahlung noch Lieferung bisher erfolgt sind...

Da Käufer A auf Barzahlung bei Abholung besteht, was Verkäufer B nicht möchte, und vom Kaufvertrag zurückgetreten ist, verklagt Verkäufer B den Käufer A auf Schadensersatz.

Frage: Konnte Käufer A überhaupt in diesem Fall auf Selbstabholung bestehen?
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Alt 02.12.2011, 21:30
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AW: Edelmetall - Selbstabholung nach telefonischer Anfrage - Rücktritt vom Kaufvertrag

Ich denke, dass meine letzte Frage unnötig war, da der Fall durch die unvollständige Widerrufsbelehrung schon abgeschlossen war.

Ich sehe ein, dass in diesem fiktivem Beispiel beide Parteien sehr ungünstig handeln. Hierbei führt ein Fehler zum anderen, so dass dieser Fall vielleicht für den ein oder anderen absurd klingt.

Falls ich durch diesen Beitrag die Stimmung des einen oder anderen Lesers vermiest haben sollte, möchte ich mich hierbei entschuldigen.

Ansonsten wünsche ich allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue.
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edelmetalle, kaufvertrag aufheben, selbstabholung nach telefonsicher anfrage

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