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ebay-Verkäufer versucht Rücktritt vom Kaufvertrag zu erzwingen

Dies ist eine Diskussion zu ebay-Verkäufer versucht Rücktritt vom Kaufvertrag zu erzwingen innerhalb des Forums Internetrecht

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Alt 06.08.2011, 12:37
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Unhappy ebay-Verkäufer versucht Rücktritt vom Kaufvertrag zu erzwingen

Es war einmal...
... da war Käufer K der Höchstbietende in 2 Auktionen (jeweils mehrere Teile) des Verkäufers V. Vor seinen Geboten hatte er nach versichertem Versand gefragt, erhielt nach seinem Kauf zunächst die Zahlungshinweise und dann die Mitteilung, das versicherter Versand möglich sei. K ging davon aus, das die angepassten Zahlungshinweise in Kürze kommen würden, da in den bisherigen 1. der Versand 2x berechnet war und 2. nur für Päckchenversand. Der V hatte in den Auktionen jeweils kombinierten Versand angeboten.

Einige Tage nach dem Kauf kam es bei K zu einem Wasserschaden, der eine Reparatur und Renovierung erforderlich machte. Dadurch geriet der Kauf in Vergessenheit. 2 Wochen nach Kauf stellte K dies fest und meldete sich umgehend bei V, weil er immer noch keine Zahlungshinweise für den versicherten Versand bekommen hatte. V schrieb zurück und wurde dabei sehr unfreundlich, schickte aber immer noch keine Zahlungshinweise. Kurz danach schickte V eine Mail mit dem Text (sinngemäß) "Ich erwarte Ihre Zahlung!", die K allerdings aufgrund von Abwesenheit erst einige Tage später bemerkte.

Da K seine TAN-Liste nicht fand, besorgte er sich am Tag darauf Überweisungsträger und wies die Zahlung an. Der Betrag wurde dann auch abgebucht und K teilte das dem V mit, jedoch am Tag darauf eröffnete der V plötzlich 2x "Transaktion abbrechen" und schrieb 2 Mails an den K. In der 1. Mail wurde K der Lüge bezichtet, denn als K mailte, der Betrag sei bei ihm abgebucht worden, wäre er noch gar nicht bei V auf dem Konto gutgeschrieben und deshalb - so V - mußte das gelogen sein. K fand das völlig lächerlich, da es halt Banklaufzeiten gibt und es war ihm zu blöd, da nun auch noch den Erklär-Bär zu machen.

Mittlerweile hatte K seine Zustimmung zum Abbruch der Transaktionen verweigert und teilte dort als Begründung mit, die Sachen seien bezahlt und er wünsche die Lieferung seiner Sachen. Daraufhin kam die 2. Mail:
Da schrieb V, er habe aufgrund der Lügen(bzgl. Gutschrift) von K das Vertrauen verloren, er fände das sehr traurig und hätte nun die e***-Gebühren am Hals und das, wo er doch nicht mehr an K verkaufen will. V schrieb, er würde das ganze e*** melden und sollte K sich nicht einsichtig zeigen und jetzt per Mail dem Abbruch zustimmen, würde er negative Bewertungen bekommen und e*** gemeldet werden. Er forderte K auf, umgehend seine Kontodaten herauszugeben.

K ignorierte das, weil er unmissverständlich mitgeteilt hatte, das er die Lieferung wünscht. Er bekam kurz danach noch eine Mail von V: er würde K für seine Uneinsichtigkeit negativ bewerten und sollte K es wagen ihn (V) negativ zu bewerten, würde er diese Bewertungen löschen lassen und K würde außerdem von e*** für das Ganze bestraft werden. Deshalb sollte K endlich klein beigeben, er könnte ohnehin nichts tun und der gezahlte Betrag würde demnächst erstattet werden, da V mit seiner Bank telefoniert habe.
Weiterhin schrieb V, Vertrauen und ein professionelles!!! Verhalten wären für ihn sehr wichtig und weil K dies nicht zeige, will er die Sachen nicht mehr an K verkaufen, sondern würde die nun neu bei e*** reinstellen.

K hat sich bisher in dieser Sache nur wenig geäußert, da er aufgrund der ganzen Unterstellungen, Drohungen und Erpressungsversuchen sich sehr zusammen reißen muß, um sich nicht im Ton zu vergreifen.
K findet, das sich V mit seinem ganzen Tun und dem Gerede über professionelles Verhalten etc. ziemlich lächerlich macht, da er sich komplett daneben benimmt, wiederholt droht und Erpressungsversuche mehrfach stattfanden. K hat den Eindruck, das V absolut 0 Ahnung von Kaufverträgen und dem drumherum hat, ebensowenig von den e***-Regeln (Bewertungserpressung etc.).
Auch hat V in 11 Monaten knapp 500 Käufer-Bewertungen erhalten und bietet von sich aus auch Rücknahmen an. Die angebotenen Artikel sind teilweise neu, teilweise gebraucht und werden in einem Umfang verkauft, den kein normaler Mensch zuhause haben wird --> zum Beispiel 500 Sets mit Schals - und immer mehrere Teile in 1 Set, neu und gebraucht.



Die ersteigerten Sachen gibt es im Handel nicht mehr und sie wurden rechtmäßig erworben. Zu keinem Zeitpunkt gab es eine konkrete Fristsetzung zur Zahlung mit dem Hinweis, das bei Nichtzahlung der Rücktritt vom Kaufvertrag erfolgt. In der Auktion gab es keine Hinweise, bis wann die Zahlung erfolgt sein soll und die Zahlung erfolgte auch innerhalb von 30 Tagen. Weiterhin versucht V, den K massiv unter Druck zu setzen und diesen einzuschüchtern. Da Verkäufer nicht mehr negativ bewerten können, ist K das ziemlich gleich, was V bzgl. der Bewertungen androht, aber das ganze Verhalten von V findet er sehr unverschämt.

K überlegt nun, wie er in dieser Sache am besten vorgehen kann und welche Aussicht das hätte, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kram nach und nach woanders zu besorgen und den V dann bzgl. "Schadensersatz wegen Nichterfüllung" anzuschreiben. Dazu wurden bereits die Auktionsbeschreibungen, Fotos etc. gesichert. K hat bereits 1 Teil bei e*** entdeckt, aber das steht schon bei mehr als die Auktion von V, wo es mehrere Teile waren.

Ebenfalls möchte K wissen, ob es ein Problem geben könnte, falls er als Bewertungstext schriebe "Vk versucht Rücktritt von Kauf zu erpressen" bzw. "Vk will mit Drohungen Rücktritt vom Kauf erzwingen!"


Nachtrag:
was wäre, wenn K die Sachen (falls sie neu eingestellt werden würden) nochmal ersteigern würde? Kann er dann auf den 1. Vertragsabschluß bestehen bzw. auf den Vertrag, der für ihn günstiger ist, weil V ohnehin nur 1x liefern kann?

Geändert von Simpsonized (06.08.2011 um 13:32 Uhr). Grund: Nachtrag eingefügt
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  #2 (permalink)  
Alt 06.08.2011, 15:11
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AW: ebay-Verkäufer versucht Rücktritt vom Kaufvertrag zu erzwingen

Zitat:
Zitat von Simpsonized Beitrag anzeigen
Ebenfalls möchte K wissen, ob es ein Problem geben könnte, falls er als Bewertungstext schriebe "Vk versucht Rücktritt von Kauf zu erpressen" bzw. "Vk will mit Drohungen Rücktritt vom Kauf erzwingen!"
Damit könnte der falsche Eindruck erweckt werden, der Verkäufer hätte in strafbarer Weise gedroht; die "Drohung" mit der Abgabe einer Negativ-Bewertung ist aber nicht strafbar, selbst wenn die Negativ-Bewetung ohne sachlich gerechtfertigten Grund, und damit entgegen vereinbarter "eBay-Benimm-Regeln" erfolgt wäre.

Dasselbe gilt für die behauptete "Erpressung".

Sachlich zutreffende Bewertungen sind erlaubt: "Bestreitet Mitverursachung von Zahlungsverzögerungen; trotz Zahlung Lieferverweigerung; unfreundliche Kommunikation".

Zitat:
was wäre, wenn K die Sachen (falls sie neu eingestellt werden würden) nochmal ersteigern würde? Kann er dann auf den 1. Vertragsabschluß bestehen bzw. auf den Vertrag, der für ihn günstiger ist, weil V ohnehin nur 1x liefern kann?
Vielleicht könnte A sich darauf berufen, das Höchstgebot auf den 2. Kaufvertrag nur zu dem Zweck abgegeben zu haben, um zu verhindern, daß der Verkäufer an die Anschrift eines anderen Interessenten gelangt, dem der Verkäufer das strittige Einzelstück übereignen will ( trotzt des bereits mit A bestehenden Vertrags? )

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  #3 (permalink)  
Alt 07.08.2011, 09:48
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AW: ebay-Verkäufer versucht Rücktritt vom Kaufvertrag zu erzwingen

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
Damit könnte der falsche Eindruck erweckt werden, der Verkäufer hätte in strafbarer Weise gedroht; die "Drohung" mit der Abgabe einer Negativ-Bewertung ist aber nicht strafbar, selbst wenn die Negativ-Bewetung ohne sachlich gerechtfertigten Grund, und damit entgegen vereinbarter "eBay-Benimm-Regeln" erfolgt wäre.

Dasselbe gilt für die behauptete "Erpressung".

Sachlich zutreffende Bewertungen sind erlaubt: "Bestreitet Mitverursachung von Zahlungsverzögerungen; trotz Zahlung Lieferverweigerung; unfreundliche Kommunikation".
Es geht nicht um "Drohung" als Mittel einer Nötigung (ist leider keine, auch wenn K sich durchaus genötigt fühlt). Es ist K klar, das das strafrechtlich nicht relevant ist, besonders weil der V als Verkäufer gar nicht mehr negativ bewerten kann.
K würde gern in seinen Bewertungen deutlich machen, das der V in seinen Mails immer wieder schreibt "Wenn Sie nicht freiwillig vom Kaufvertrag zurücktreten, dann passiert dies und das!"

Kann K in einer Bewertung
"Vk droht mit e***-Sanktionen und will so Rücktritt vom Kauf erzwingen!"
schreiben?
Damit sollte klar sein, das es sich nicht um strafrechtlich relevante Drohungen handelt, aber der Vk sich dennoch völlig daneben benimmt. "Unfreundliche Kommunikation" ist doch relativ allgemein gehalten. K kann auch 2x bewerten und würde das andere "Vk verweigert Lieferung trotz Zahlung ... usw." dann dort schreiben.


Zu der Erpressung:
e*** nennt es so in seinen Hilfeseiten, daher wurde das so übernommen. K ist aber klar, das es keine Erpressung im juristischen Sinne ist, weil ja oben erwähnt die Negativ-Bewertungen für Verkäufer von e*** seit langem schon deaktiviert sind und somit die "schlimmen Sachen" kaum bzw. gar nicht eintreten können, die der V "androht".

Zitat:
Vielleicht könnte A sich darauf berufen, das Höchstgebot auf den 2. Kaufvertrag nur zu dem Zweck abgegeben zu haben, um zu verhindern, daß der Verkäufer an die Anschrift eines anderen Interessenten gelangt, dem der Verkäufer das strittige Einzelstück übereignen will ( trotzt des bereits mit A bestehenden Vertrags? )
Wäre die Frage, welcher Vertragsabschluß "gültiger" ist. Im Grunde beide, aber der V kann eben nur 1x liefern in dieser Artikel-Kombination.
K würde auch gerne wissen, ob eine Meinungsäußerung ähnlich wie diese:
"In dem Umfang, in dem Sie verkaufen, kann der Eindruck entstehen, Sie handeln evtl. gewerblich und sollte das der Fall sein, würde sich die Frage nach möglicher Steuerhinterziehung stellen."
juristische Folgen haben könnte für K? Ob der V gewerblich handelt oder nicht (es macht schon den Eindruck) will K an der Stelle gar nicht diskutieren, sondern überlegt, ob man dadurch evtl. dem V einen Schreck versetzen könnte, so daß der seine Drohungen unterlässt und die Sachen verschickt? Es geht dabei NICHT darum, irgendwas anzudrohen, sondern nur einen Sachverhalt anzudeuten, der für V evtl. relevant ist und evtl. auch Konsequenzen haben könnte - und vielleicht ein Anstoß sein kann, die Weigerung der Lieferung zu überdenken und den Vk-Pflichten aus dem Kaufvertrag eben doch noch nachzukommen.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.08.2011, 10:15
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AW: ebay-Verkäufer versucht Rücktritt vom Kaufvertrag zu erzwingen

nur mal so: grundsätzlich (sofern nix anderes bestimmt ist) gilt zahlungsziel sofort!

v hat offenbar mehrmals gemahnt und fristen gesetzt? k hat (selbst verschuldert!) nicht gezahlt (bzw. zu spät). v ist vom kaufvertrag zurückgetreten. das ist völlig legal: § 323 bgb

k hat keine rechte mehr. ende!
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  #5 (permalink)  
Alt 07.08.2011, 15:14
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Zitat:
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nur mal so: grundsätzlich (sofern nix anderes bestimmt ist) gilt zahlungsziel sofort!
Die Kaufpreisforderung mag zwar sofort fällig sein; ab wann die Zahlung aber als nicht mehr rechtzeitig angesehen werden dürfte, d.h. ab wann dem Verkäufer ein Rücktrittsrecht zustünde, steht deswegen noch nicht fest.

Zitat:
v hat offenbar mehrmals gemahnt und fristen gesetzt?
Nein; hier ist die erfolgte Zahlung nicht erst nach einer wirksam gesetzten Zahlungsfrist erfolgt gewesen.

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  #6 (permalink)  
Alt 07.08.2011, 16:38
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AW: ebay-Verkäufer versucht Rücktritt vom Kaufvertrag zu erzwingen

Zitat:
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Die Kaufpreisforderung mag zwar sofort fällig sein; ab wann die Zahlung aber als nicht mehr rechtzeitig angesehen werden dürfte, d.h. ab wann dem Verkäufer ein Rücktrittsrecht zustünde, steht deswegen noch nicht fest.
stimmt, deswegen steht noch nichts fest. die frage ist, wann hier verzug eingetreten ist und da lässt uns die te im unklaren:
Zitat:
Zitat von Simpsonized
V schrieb zurück und wurde dabei sehr unfreundlich, schickte aber immer noch keine Zahlungshinweise. Kurz danach schickte V eine Mail mit dem Text (sinngemäß) "Ich erwarte Ihre Zahlung!", die K allerdings aufgrund von Abwesenheit erst einige Tage später bemerkte.
was genau hat der v geschrieben? hat er geschrieben, bis wann er die kohle letzlich haben will oder nicht?

Zitat:
Nein; hier ist die erfolgte Zahlung nicht erst nach einer wirksam gesetzten Zahlungsfrist erfolgt gewesen.
können wir doch nur vermuten. wissen tun wir da nix drüber, weil die te in ihrer ellenlangen sachbeschreibung das vermutlicht entscheidende detail nicht genannt hat... a la: "V schrieb zurück und wurde dabei sehr unfreundlich"
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  #7 (permalink)  
Alt 07.08.2011, 17:49
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Zitat:
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was genau hat der v geschrieben? hat er geschrieben, bis wann er die kohle letzlich haben will oder nicht? wissen tun wir da nix drüber ...
Meine Formulierung sollte aufzeigen, wie beliebig als "definitiv" daherkommende Beurteilungsabgeberinnen sein können, wenn sie sich in Unkenntnis sämtlicher relevanter Details äußern ...

"k hat keine rechte mehr. ende!"

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  #8 (permalink)  
Alt 07.08.2011, 18:35
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AW: ebay-Verkäufer versucht Rücktritt vom Kaufvertrag zu erzwingen

Zitat:
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können wir doch nur vermuten. wissen tun wir da nix drüber, weil die te in ihrer ellenlangen sachbeschreibung das vermutlicht entscheidende detail nicht genannt hat... a la: "V schrieb zurück und wurde dabei sehr unfreundlich"
Liest du so einen Sachverhalt komplett, bevor du urteilst bzw. Links postest? Macht nicht den Eindruck. Der §323 macht nur dann Sinn, wenn es eine Fristsetzung gegeben hätte - Es gab aber nie eine und es ist auch gezahlt worden. Das steht aber auch in dem 1. Posting, das man allerdings dafür komplett bis zum Ende lesen muß, um das zu wissen.

---

Da das Posten von Mails im Original wahrscheinlich keine gute Idee ist, gebe ich den Wortlaut sinngemäß wieder und lasse die Beleidigung raus:

"Wieso melden Sie sich erst jetzt wieder? Ich finde das sehr schade, das Sie sich erst jetzt melden. Der Versand mit Hermes ist kein Problem, möchte Sie aber bitten, das Sie zahlen, damit ich das versenden kann!"
4 Tage später kam die Mail mit dem Inhalt "Ich erwarte Ihre Zahlung!" (auch hier KEINE Fristsetzung).

Die "ellenlange" Beschreibung diente nicht zum Zeitvertreib, sondern ganz einfach dazu, um klar zu machen, was abgelaufen ist. Hätte V eine konkrete Frist gesetzt zur Zahlung, wäre das erwähnt worden, dem war aber nicht so (siehe 1. Posting am Ende) und bei einer Fristsetzung wäre das ganze auch unstrittig gewesen.
Gibt es keine konkrete Nennung, bis wann die Zahlung erfolgt sein soll, wird der Verzug des Schuldners § 286 (3) interessant.

Nochmal: bis zum heutigen Tag liegen keine korrekten Zahlungshinweise vor! KEINE Fristsetzungen und KEINE Mahnungen!
Keine Angabe zum Hermes-Versand und nach wie vor wird der Päckchenversand doppelt berechnet - In den Auktionen warb der V aber mit Kombiversand. Somit kann K wohl annehmen, das die vorliegenden Zahlungshinweise eben nicht korrekt sind, diesen Umstand hat K aber nicht zu verantworten sondern V - und evtl. ist K noch nichtmal im Verzug, weil V bis heute keine Zahlungshinweise geschickt hat, sondern K deshalb raten mußte, was für den Versand mit Hermes incl. Verpackung anfällt.

Ein Kaufvertrag ist dann hinfällig, wenn der V sowas geschrieben hätte wie "Zahlung innerhalb von 10Tagen bis zum xx.xx.xxxx, sollte die Zahlung bis dahin nicht erfolgt sein, trete ich von dem Kaufvertrag zurück." - aber genau DAS ist NIE passiert!

Stattdessen gab es wenige Tage vor der Zahlung die Mail mit dem Inhalt "Ich erwarte Ihre Zahlung!" (auch hier KEINE Fristsetzung) und erst auf die Mitteilung hin, das der Betrag abgebucht sei, fing der V an, wirres Zeug zu erzählen --> "ist bei mir nicht gut geschrieben, also lügen Sie blablabla" etc.
K hat wohl kaum Schuld daran, wenn V keine Ahnung von Banklaufzeiten hat und V nimmt das Tun der Bank (etwas mit dem Betrag arbeiten, bevor der beim Empfänger aufs Konto kommt) als Grund, um K zu beleidigen und den Vertrag auflösen zu wollen - das kann es ja nun wirklich nicht sein!

btw.:
Wär toll gewesen, wenn es Antworten bzw. Überlegungen zu den vorhin gestellten Fragen gegeben hätte...



Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
Meine Formulierung sollte aufzeigen, wie beliebig als "definitiv" daherkommende Beurteilungsabgeberinnen sein können, wenn sie sich in Unkenntnis sämtlicher relevanter Details äußern ...

"k hat keine rechte mehr. ende!"

11
auf wen bezieht sich dieser Kommentar?
Es könnte der Eindruck entstehen, ich sei damit gemeint und das "in Unkenntnis sämtlicher relevanter Details äußern" wäre eine Form von Bewertung, die hier deplaziert ist (außerdem unhöflich), da ich am Ende des 1. Posting ausdrücklich betont habe, es gab keine Fristsetzung!
Das habe ich hier jetzt noch mehrfach wiederholt und hoffe, das ist jetzt klar geworden.

Geändert von Simpsonized (07.08.2011 um 19:00 Uhr).
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  #9 (permalink)  
Alt 07.08.2011, 19:23
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AW: ebay-Verkäufer versucht Rücktritt vom Kaufvertrag zu erzwingen

Zitat:
Zitat von Simpsonized Beitrag anzeigen
Liest du so einen Sachverhalt komplett, bevor du urteilst bzw. Links postest?
sachverhalte... selbstherrliches geschwafel incl. wasserrohrbrüche weniger.


@once
alleinschon für die Beurteilungsabgeberin hätest du grün gekriegt, für alles andere auch. kann ich blos leider grad nich.
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