Dies ist eine Diskussion zu eBay: Ungefragte Rücksendung bei Privatkauf innerhalb des Forums Internetrecht
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| Folgender Fall mit Bitte um Beratung: Verkäufer (VK) Käufer (K) Artikel (A) VK hat bei eBay A mit Zustand "gebraucht", Hinweis "minimale Gebrauchsspuren" in einer Privatautkion angeboten. K kauft Artikel und überweist das Geld. VK versendet den Artikel. K meldet sich ca. 2 Wochen später bei VK mit der Mitteilung "Artikel wurde zurück geschickt da Zustand nicht wie beschrieben". K möchte Kaufpreis zurück erstattet haben. VK erhält ein Paket mit A bevor VK auf die Rücksende-Wünsche von K reagiert hat. VK prüft A und stellt "Gebrauchsspuren" und "Abnutzungserscheinungen" gemäß dem Artikelzustand "gebraucht" fest. VK kann keine Beschädigung erkennen, welche die Funktion beeinträchtigt bzw. die nicht sogar zu beheben wäre. VK bittet K sich um die Abholung von A zu kümmern, da dies noch immer Eigentum von K ist. K reagiert nicht. VK mahnt nach 1 Woche per Mail ab und setzt Abholfrist von 2 Wochen. K reagiert nicht. VK mahnt nach 2 Wochen erneut per Mail ab und setzt erneut Abholfrist von 10 Werktagen. K reagiert nach 9 Tagen, fordert sein Geld zurück und akzeptiert Aussage von VK zum Zustand nicht. ----- Frage: Wie ist hier weiter vor zu gehen? Meiner Meinung nach besteht kein Sachmangel an A weil dieser der Beschreibung entspricht. Ist es korrekt von VK weiterhin die Abholung von K zu verlangen? Ab wann darf VK das Eigentum von K entsorgen weil es ihm nicht mehr gehört? ---- Randinfo: Bei A handelt es sich um einen sehr teuren, schwarzen Leder-Trenchcoat der im Beinbereich Dreckspritzer und Wasserflecken hat. Diese wurden (leichtsinniger-weise ?) nicht explizit beschrieben sondern unter den Artikelzustand "gebraucht" eingeordnet. eBay sagt hierzu, dass "gebrauchte" Artikel funktionsfähig sein müssen und sowohl Verschmutzungen als auch Beschädigungen aufweisen dürfen solange diese die Funktion nicht beeinträchtigen. Die primäre Funktion einer Jacke ist durch Verschmutzung sicherlich nicht beeinträchtigt. Wie sieht es mit einer eventuell sekundären Funktion "Prestige" aus? Diese wäre ja dadurch geringer. Könnte hier eine Möglichkeit für K sein rechtlich vorzugehen? ---- Vielen Dank für das Lesen des Textes! Und vielen, vielen Dank im voraus! Dieser Sachverhalt verschafft mir schon schlaflose Nächte.. Danke und Gruß, Andreas |
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| ebay, rücksendung, sachmängelhaftung, ungefragt |
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