Dies ist eine Diskussion zu Ebay- Selbstabholer will jetzt Geld zurück -Wer glaubt das schon? innerhalb des Forums Internetrecht
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| ein tisch und eine stuhl verkauft. nehmen wir an diese wurden selbst vor ort abgeholt und bezahlt. der käufer Z hat 210 euro bezahlt. der kaufpreis wäre gemäß versteigrung 211 gewesen. am abend schreibt käufer z eine email das der stuhl nicht wie deklariert neu sei oder hochwertig. drei tage später wird von käufer z reklamiert, dass der tisch eine beschädigung aufweist. es wurde aber eindeutig bei der artikelbeschreibung darauf hingewiesen das \"Der Tisch wurde direkt aus Indien importiert. Beachten Sie bitte, daß es sich bei diesem Möbelstück um ein in aufwändiger Handarbeit hergestelltes Unikat in Massivholz handelt, und dies keine furnierte Massenware ist. Gewollte Gebrauchspuren, Farbabweichungen, kleine Unregelmäßigkeiten und Unebenheiten (wie z.B. Kerben, Risse, kleine Maßabweichungen etc.) stellen somit keinen Mangel dar, sondern unterstreichen dessen individuellen Charakter mit mediterranem Flair und Ausstrahlung. Das Möbel atmet mit seiner natürlichen Maserung und den charakteristischen, kleinen Macken den Geist der Kolonialzeit. Leicht verspielt, mit erlebten Gebrauchsspuren, geben diese Unikate jedem Raum seine individuelle Note. Auf die Macke kommt es an! Nämlich jene, die aus dem Tisch ein unverwechselbares Unikat machen\" jetzt möchte der käufer sein geld wieder. der käufer z läßt nun den verkäufer durch seinen anwalt anscheiben. Ist es überhaupt möglich, dass Dummheit Recht bekommt? Ich habe das ganze www durchforstet aber leider keinen vergleichbaren Fall gefunden. Wie ist die REchtslage denn in solchen Dingen? Gibt es Paragraphen die den Käufer hier unterstützen? Ist der Euro zu wenig bezahlt ein Nachlass? Wenn der Abholer nur der Lebensgefährte und nicht der KÄufer selbst war ist dann die Lage anders? Hilfe wer kann bei so einem verzwickten Fall Auskunft geben, bzw. eine Informatione (§) benennen? Liebe Grüße und herzlichen DAnk Nicole Geändert von charlys-angel00 (27.11.2006 um 21:41 Uhr). |
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| AW: Ebay- Selbstabholer will jetzt Geld zurück Wir dürfen hier nur fiktive Fälle besprechen. Abgesehen davon: Ich erinnere mich, gelesen zu haben, dass ein Käufer derartige Ansprüche nicht wirklich durchsetzen kann, wenn er die Gelegenheit hatte, das Kaufobjekt direkt beim abholen zu inspizieren. Wenn er sich das gute Stück anschaut und in diesem Zustand kauft, sollte ein Rücktritt vom Kaufvertrag nicht mehr ohne Weiteres möglich sein, würde ich sagen.
__________________ Die von mir erstellten Beiträge spiegeln meine persönliche Meinung und meine Erfahrungen wider. Ich erhebe keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit der von mir geschilderten Gegebenheiten, ebenso kann und will ich keine Rechtsberatung mit meinen Beiträgen erteilen. |
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| AW: Ebay- Selbstabholer will jetzt Geld zurück hallo killmymatrix, lieben dank für die info. habe auch gleich den text geändert. jetzt ist es ein "fiktiver fall" Hast Du vielleicht irgendeine Ahnung wo das verankert ist mit dem Selbstabholer bzw. vor Ort in Augenschein nehmen? LG Nicole |
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| AW: Ebay- Selbstabholer will jetzt Geld zurück Hallo, will nicht streßen aber stellen wir uns vor, dass der Anwalt nur eine Frist von 10 Tagen zur Stellungnahme gegeben hat und davon leider schon 7 vorbei sind!!!!!!!!!! Also Leute antwortet schnell denn der arme Verkäufer XY-Aktenzeichen-ungelöst muß da ja antworten darauf findne. LG Nicole |
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